Hallo zusammen,
da mir dieses Forum schon oft weitergeholfen hat, möchte ich auch gerne hier meine Frage stellen.
Zur Zeit bin ich noch als Grafikerin fest angestellt, aber übernehme dank meiner privaten Schauspielausbildung immer mehr Jobs (Fernsehen sowie Theater). Aus diesem Grunde möchte ich die Grafikgeschichte nur noch nebenbei machen.
Jetzt meine Frage: Kann ich als Freiberufler sowohl als Schauspieler als auch als Grafiker arbeiten und das ganze normal in einer Steuererklärung zusammenfassen… Sorry, bin völlig überfragt, da ich mein Lebtag festangestellt bin/war. Schreibe ich dann für jede Tätigkeit eine Rechnung und was kann man alles absetzen… Hoffe das war jetzt nicht zuviel auf einmal. Freue mich sehr, wenn mir jemand helfen könnte. LG Nadine
Hallo,
an öffentlich subventionierten Theatern wirst du nicht freiberuflich als Schauspielerin arbeiten können. Auch wenn du nur einen Gastvertrag bekommst, wird das trotzdem eine Angestelltentätigkeit sein und keine freiberufliche (das ist gesetzlich geregelt und wenn das umgangen wird, ist das nur eine halblegale Angelegenheit). Ich nehme mal an, dass das beim Film das gleiche ist. D.h. für die Schauspielerei musst du keine Rechnung schreiben. Du bekommst einfach deine Gage abzüglich der Sozialabgaben. Wenn du weiterhin auch als Grafikerin tätig bist, hast du eben eine freiberufliche Tätigkeit und eine „nichtsselbstständige“ (so heißt das bei der Steuer. Kein Problem, auch wenn die Steuererklärung damit noch komplizierter wird.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG
Natascha
Davon habe ich leider keine Ahnung. Sorry
Hallo Nadine,
ich denke schon, daß man als Grafikerin ganz normal auf Steuerkarte und freiberuflich auf Rechnung arbeiten kannst - bin aber nicht ganz sicher, da würde ich mal einen Steuerberater zu befragen.
Sorry,daß ich dir nicht wirklich weiterhelfen kann.
Liebe Grüße und schönes Wochenende
Sabine
Hallo Nadine,
ja klar geht das. Du schreibst Deine Rechnungen ganz normal und machst am Jahresende eine Steuererklärung.
Würde aber trotzdem einen Termin mit einem Steuerberater machen, der sich mit Kreativen auskennt. Der erste Termin kostst im Normalfall nichts.
Er wird Dir sagen, was Du für die jeweiligen Jobs absetzen kannst. Grundsätzlich: alle Belege sammeln, alle Quittungen für Bürobedarf, Computerzubehör, Benzin usw.
wenn Du als Schauspielerin arbeitest geht bestimmt auch ein Teil anderer Dinge (Bücher, keine Ahnung, was man so als Schauspielerin braucht, um arbeiten zu können…)
Viele Grüße & viel Erfolg
Kathrin
Guten Tag,
Sie können einfach alles zusammen in einer Einnahmen Überschuss Rechnung zusammen fassen und den Saldo dann in der EKST Erklärung angeben.
Sicher ist für alles eine Rechnung zu schreiben um die Steuer korrekt zu machen.
Sollten Sie eine tiefer gehende Steuerberatung benötigen ist 1a-Startup leider die falsche Adresse da kein Steuerberater und wir das nicht dürfen.
Freundliche Grüße
1a-Startup
Vielen Dank erstmal an alle.
Aber meine wichtigste Frage ist leider noch nicht wirklich beantwortet worden.
Kann ich als Grafikerin und gleichzeitig als Schauspielerin freiberuflich tätig sein? (ok am Theater geht das nicht, aber beim Fernsehen?).
Oder muss ich zwei Freiberufleranträge stellen??
Hätte als Grafikerin erstmal nur einen Kunden… ist das überhaupt möglich?
Über weitere Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.
LG Nadine