Freiberufler/ Selbstständig

Hallo Ihr Lieben,

eine Frage:
kann man Freiberufler sein und gleichzeitig ein Gewerbe angemeldet haben?
Als Schauspieler ist man wahrscheinlich Freiberufler, oder? Und wenn man nebenberuflich Tätigkeiten macht, für die man einen Gewerbeschein (aber ohne Steuernummer, da nur "Kleinunternehmer) braucht (Promotion, Hostessarbeit), was ist man dann? Und wie versichert man sich am besten dabei?
Ich hab das Internet durchforstet, aber da sagt irgendwie jeder was anderes.
Deswegen freue ich mich auf eure Antworten :smile:

Hallo Ihr Lieben,

eine Frage:
kann man Freiberufler sein und gleichzeitig ein Gewerbe
angemeldet haben?

Ja, man muss die Sachen halt buchhaltungsmäßig getrennt halten.
Man könnte auch x Gewerbe nebeneinander betreiben.

aber ohne Steuernummer, da nur „Kleinunternehmer“)

Die Sache mit „Kleinunternehmer oder nicht“ hängt an der Person, nicht an dem einzelnen Gewerbe.

Eine deutsche Steuernummer hat man übrigens immer und die muss auf die Rechnung.
Die internationale Umsatzsteuernummer hat man nur nur wenn man sie beantragt.

Gruß JoKu

Hallo Nina,

kann man Freiberufler sein und gleichzeitig ein Gewerbe
angemeldet haben?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss man hier sehr gut aufpassen, da sonst die sog. „Infektionstheorie“ zum Tragen kommen kann.
Darunter ist zu verstehen, dass eine an sich rein freiberufliche (selbstständige) Tötigkeit, die für sich genommen nicht der Gewerbesteuer unterliegt, dann doch aufgrund der anderen, gewerblichen Tätigkeit „mit Gewerbesteuer infiziert“ wird. Im Ergebnis wäre dann somit auch die freiberufliche Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig.
Um dies zu verhindern, müssen beide Tätigkeiten deutlich voneinander getrennt werden. Sie müssen vollständig voneinander separiert betrieben werden.

Als Schauspieler ist man wahrscheinlich Freiberufler, oder?

Der § 18 (1) Nr.1 EStG sieht in seinem Berufekatalog ausdrücklich die künstlerische Tätigkeit vor. Von daher kann ein Schauspieler als Freiberufler angesehen werden.

Und wenn man nebenberuflich Tätigkeiten macht, für die man
einen Gewerbeschein (aber ohne Steuernummer, da nur
"Kleinunternehmer) braucht (Promotion, Hostessarbeit), was ist
man dann?

Siehe oben.

Und wie versichert man sich am besten dabei?

Das kommt nicht zuletzt auch auf Deinen Geldbeutel und das Ausmaß an, in dessem Umfang Dir Deine Gesundheit wichtig ist. Du kannst daher zwischen der gesetzlichen und der privaten KV wählen.

VG
Sebastian

Schön, das war wohl nix. Da sich Schauspieler für gewöhnlich nicht zu Erwerbsgemeinschaften zusammenschließen, gilt die Infektionstheorie hier nicht, insofern kann man den Vorschlag getrost in die Tonne treten :smile: - dont dizz me!

Hallo,

Schön, das war wohl nix. Da sich Schauspieler für gewöhnlich
nicht zu Erwerbsgemeinschaften zusammenschließen, gilt die
Infektionstheorie hier nicht, insofern kann man den Vorschlag
getrost in die Tonne treten :smile:

Oder auch nicht. Die Aussage ist schon richtig. Sicher sind EU auf den ersten Blick nicht davon betroffen. Es wir aber zwingend verlangt (für EU), dass das, was ich bereits erwähnte, eingehalten wird: Die strickte Trennung beider Bereiche. Im Ergebnis käme es sonst nämlich in der Tat zu einer Belastung mit GewStR.

VG
Sebastian

Servus,

erinnerst Du Dich an den (extremen) Fall der Arztpraxis, deren Einkünfte nach Bp insgesamt als Fünfzehner-Einkünfte behandelt wurden, weil der Arzt in einem Vorraum einen Getränkeautomaten aufgestellt hatte und die Einnahmen und Ausgaben aus diesem Geschäft mit der Praxiskasse vermischt und auch zusammen aufgezeichnet hat?

Der Arzt war bloß einer - das Stichwort Erwerbsgemeinschaft braucht man in diesem Zusammenhang nicht.

Schöne Grüße

MM