Ich habe zwar schon einiges zum Thema Studium und Freiberufler in diesem Forum gefunden, allerdings habe ich noch ein paar Fragen zum Thema Steuererklärung in diesem Zusammenhang:
Bsp: Student erhält elternunabhängiges BaföG + Kindergeld und jobbt auf Honorar, allerdings sehr unregelmäßig, sprich, kein regelmäßiges monatliches Einkommen
Muss er bei seiner Steuererklärung das von seinen Eltern an ihm überwiesene Kindergelt angeben? Wenn ja, wo? Zählt es als Einkommen?
Muss er sein BaföG angeben? Wenn ja, wo und dann sicher doch nur zu 50% (weil Hälfte ja nur auf Pump sind)? Zählt es als Einkommen?
Muss zwischenzeitlicher Bezug von ALG I angegeben werden? Wenn ja, wo? Zählt es als Einkommen?
Auf welche pauschalen Freibeträge kann er sich in seiner Steuererklärung berufen, soweit ich weiß, fällt die Werbungskostenpauschale (920€) bei Freiberuflern schonmal weg.
Soweit so gut, mehr fällt mir erstmal nicht ein.
Vielen Dank vorweg und beste Grüße zum Jahresende.
Bsp: Student erhält elternunabhängiges BaföG + Kindergeld und
jobbt auf Honorar, allerdings sehr unregelmäßig, sprich, kein
regelmäßiges monatliches Einkommen
Muss er bei seiner Steuererklärung das von seinen Eltern an
ihm überwiesene Kindergeld angeben? Wenn ja, wo? Zählt es als
Einkommen?
Nein, kein Einkommen des Studenten, das steht seinen Eltern zu!
Muss er sein BaföG angeben? Wenn ja, wo und dann sicher
doch nur zu 50% (weil Hälfte ja nur auf Pump sind)? Zählt es
als Einkommen?
Nein, der Student gibt BaföG bei seiner eigenen Erklärung nicht an, aber seine Eltern ( den Darlehensanteil nicht!)auf der Anlage KIND auf jeden Fall - zur Überprüfung, ob noch Kindergeldberechtigung!
Muss zwischenzeitlicher Bezug von ALG I angegeben werden?
Wenn ja, wo? Zählt es als Einkommen?
wie zu 2. - bei der ESt-Erkl. des Studeenten ist dies Lohnersatzleistung - siehe Anlage N unten! Dito Anlage KIND!
Auf welche pauschalen Freibeträge kann er sich in seiner
Steuererklärung berufen, soweit ich weiß, fällt die
Werbungskostenpauschale (920€) bei Freiberuflern schonmal weg.
bei Anlage GSE werden tatsächliche Betriebsausgaben angesetzt, dazu z.B. Fahrtkosten nach den gesetzl. Pauschalen. Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben und natürlich auch Versicherungen siehe Mantelbogen Seite 3
Soweit so gut, mehr fällt mir erstmal nicht ein.
Vielen Dank vorweg und beste Grüße zum Jahresende.
Muss er bei seiner Steuererklärung das von seinen Eltern an
ihm überwiesene Kindergeld angeben? Wenn ja, wo? Zählt es als
Einkommen?
Nein, kein Einkommen des Studenten, das steht seinen Eltern
zu!
Aber wenn das Kindergeld regelmäßig dem Kind übergeben wird, ist es dann nicht doch ein Einkommen, eine Schenkung kann es ja auch nicht sein, die ist doch nicht regelmäßig?!?
Muss er sein BaföG angeben? Wenn ja, wo und dann sicher
doch nur zu 50% (weil Hälfte ja nur auf Pump sind)? Zählt es
als Einkommen?
Nein, der Student gibt BaföG bei seiner eigenen Erklärung
nicht an, aber seine Eltern ( den Darlehensanteil nicht!)auf
der Anlage KIND auf jeden Fall - zur Überprüfung, ob noch
Kindergeldberechtigung!
Warum müssen die Eltern BaföG angeben, wenn es sich hierbei um elternunabhängiges BaföG handelt, außerdem wohnt das Kind auch nicht mehr bei seinen Eltern?!?