Hallo zusammen!
Ich sitze gerade vor diesem tollen Forumlar „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ und bin mir nicht sicher, wo ich mein Bafög eintragen soll.
Trage ich das tatsächlich in die Spalte „Voraussichtliche Einkünfte aus
=> nichtselbstständiger Arbeit“ ein? Oder unter „Sonstige Einkünfte“?
Gruß
Stephan
Servus Stephan,
da geht es bloß um Einkünfte, die steuerbar und steuerpflichtig sind. BaFöG gehört nicht dazu.
Schöne Grüße
MM
hallo martin!
das heisst ich trage das bafög nirgends ein?
gruß stephan
Aha und warum hat die Finanzamtdame darauf bestanden, dass ich das Geld, was ich regelmäßig von meinen Eltern für meine Krankenkasse bekomm auch dort unter sonstige Einkünfte eintrage? Zahl ich dafür Steuer (Mwst? oder wie)
Susanne
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Servus Susanne,
dafür sind mehr und genauere Informationen notwendig:
Vor allem würde es mich interessieren, was „dort“ genau bedeutet: Wo genau im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sollten diese (per se nicht steuerpflichtigen) Transferzahlungen eingetragen werden? Ferner wäre noch interessant, welche Rolle diese Transferzahlungen bei der Veranlagung der Eltern spielen - ob sie tatsächlich ohne Gegenleistungen (auch ggf. bloß auf dem Papier stattfindende) fließen?
Die einzige Möglichkeit, die mir für eine Relevanz solcher Zahlungen bei der Veranlagung zur ESt spontan einfällt, wäre im Fall von eindeutig zweckgebundenen Zahlungen eine Verringerung des Ansatzes von Sonderausgaben in Höhe des Betrages, den der Steuerpflichtige nicht selbst getragen hat.
Um Sonstige Einkünfte im Sinn des §22 EStG handelt es sich bei den genannten Zahlungen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht - es geht ja nicht um Unterhaltsleistungen unter geschiedenen Ehegatten, die unter bestimmten Umständen zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften beim Empfänger führen können.
Ich fände es ganz spannend, der Geschichte auf den Grund zu gehen - würde es dann aber vorziehen, sie nicht als persönlichen Fall, sondern als abstraktes Exempel zu diskutieren.
Schöne Grüße
MM