Freiberufler udn Arbeitslosengeld?

Hallo,
ich habe mich ANfang des Jahres selbstständig gemacht und auch Überbrückungsgeld erhalten. Nun stehen zwar die Aufträge für das nächste Jahr vor der TÜr, ich habe aber noch eine längere Zeit ohne Einkommen und bezahlte Tätigkeit zu überbrücken. Kann ich für diese Zeit noch Arbeitslosengeld beanrtagen und mich für die Tage, an denen ich einkommensrelevant arbeite, abmelden? So was Ähnliches hat mir meine Sachbearbeitern vom AA dfamals erzählt…

Vielen Dank für Hilfe

busy

wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt hast, hast du noch Ansprüche! …ansonsten leider nicht!

Du hast aber die Möglichkeit, für etwa € 39,00 p.M., freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen.

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Hallo,

guck http://www.foerderland.de/119.0.html#c1044
Seit 1.1.2006 gibt es statt Überbrückungsgeld Gründungszuschuß.
Deine Frage passt besser ins Brett "Arbeits-, Sozialamt.

Gruß
Otto

Kann ich für diese Zeit noch Arbeitslosengeld beanrtagen und
mich für die Tage, an denen ich einkommensrelevant arbeite,
abmelden? So was Ähnliches hat mir meine Sachbearbeitern vom
AA dfamals erzählt…

Wie schon geschrieben besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Es kommt aber auf die freiberufliche Tätigkeit an, ob es Sinn macht. Bei Gewerbetreibenden ist es relativ einfach, festzustellen, wann er arbeitslos ist: Abmeldung des Gewerbes - Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei Freiberuflern ist es aber erheblich schwieriger, den Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit zu bestimmen. Bin selbst Freiberufler und hatte diesbezüglich ein sehr interessantes Gespräch mit Nürnberg. Ich bin auf Grund dessen nicht freiwillig versichert.