Wenn ein Freiberufler von Stadt A nach Stadt B zieht, muss er dann den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ erneut einsenden? Sollte er eine neue Steuernummer beantragen oder gelten mittlerweile die Identifikationsnummern für die Steuer?
Wenn ein Freiberufler von Stadt A nach Stadt B zieht, muss er
dann den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ erneut
einsenden?
Nein, das alte Finanzamt überweist seinen Fall samt Akten an das neu zuständige.
Sollte er eine neue Steuernummer beantragen oder
gelten mittlerweile die Identifikationsnummern für die Steuer?
Identifikationsnummer gibts zwar inzwischen auch, Ordnungsmerkmal ist momentan aber noch die Steuernummer. Der Stpfl. bekommt nach der Abgabe seines Falles automatisch seine neue Steuernummer von seinem neuen Finanzamt mitgeteilt.
Danke für Deine Antwort!