Hallo,
leider gibt es zu diesem Forum keine FAQ, denn ich denke so eine Frage gab es bestimmt schon das ein oder andere Mal.
Meine Frau hat einmal Dipl-Oecotrophologie studiert. Diesen „Beruf“ übt sie zwecks Kind nicht aus. Sie arbeitet nebenher auf 400,- EUR Basis (erhält ca.320,-). Jetzt hat Sie familienintern eine Beratung durchgeführt, für die der Gegenpart natürlich eine Rechnung haben will. An sich ja nichts schwieriges. Sie muss sich, denke ich, als Freiberufler beim Finanzamt anmelden, damit sie nach Erhalt der Steuernummer eine Rechnung schreiben , und Geld erhalten kann.
Was ich bis jetzt herausgelesen habe ist, dass es eine Obergrenze für Freiberufler von 16000 EUR gibt. Sie wird deutlich darunter bleiben (vielleicht werden es 1000,- EUR im Jahr).
Wie ist das jetzt mit ihrem 400er-Job? Kann sie den weiterhin ausführen, als „Hauptjob“?
Wenn es nur 1000,- EUR im Jahr sind, und sie davon z.B.ein Computer kauft oder eine Schulung besucht, hat sie ja keinen Gewinn, den sie angeben könnte. Ist das dem Finanzamt egal wenn sie nie Gewinn macht?
Vielen Dank für Eure Antworten
Martin