Freiberufler und Autokauf

Hallo allerseits,

gegeben sei ein IT Freiberufler X, welcher sich ein Auto kaufen und dieses im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit von der Steuer absetzen möchte. Sei der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 52500 Euronen, nach „Rabatt“ würde er 44000€ zahlen (Händler in Deutschland, ausgewiesene USt, kein EU Import)

Ist es nun korrekt, dass

  1. X die USt aus 44000€ unmittelbar abziehen kann, also ca 7025€?

  2. X die verbleibenden ca 36974.78€ über 6 Jahre abschreiben kann, also ca 6162.46€ pro Jahr?

  3. Ist es desweiteren korrekt, dass X analog zur Vorgehensweise beim Fahrzeugleasing (1% Regel) die laufenden Kosten für das Fahrzeug (Benzin, Reparaturen, etc) unmittelbar absetzen kann (also für den Monat, in dem sie entstehen)?

Nach drei Jahren hätte das Fahrzeug einen theoretischen Wert von netto 25512€, brutto 30360€.

  1. Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt zum genannten Preis privat veräussert wird? Ist der genannte Betrag nun als normale Einnahme (inkl. Ust) zu verbuchen?

  2. Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt einen Totalschaden hätte? Darf X nun weitere 3 Jahre abschreiben, kann er die Gesamtkosten unmittelbar abschreiben oder muss er sich gar den oben genannten Wert nun analog zu 4. als Einnahme verbuchen, obwohl er faktisch keine Einnahme hat?

Gruss
norsemanna

gegeben sei ein IT Freiberufler X, welcher sich ein Auto
kaufen und dieses im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit von
der Steuer absetzen möchte. Sei der Bruttolistenpreis des
Fahrzeugs 52500 Euronen, nach „Rabatt“ würde er 44000€ zahlen
(Händler in Deutschland, ausgewiesene USt, kein EU Import)

Ist es nun korrekt, daß

  1. X die USt aus 44000€ unmittelbar abziehen kann, also ca
    7025€?

Ja. Im Rahme der Umsatzsteuervoranmeldung wird dieser Betrag verrechnet.

  1. X die verbleibenden ca 36974.78€ über 6 Jahre abschreiben
    kann, also ca 6162.46€ pro Jahr?

Ja. Im Erstjahr natürlich nur prt.

  1. Ist es desweiteren korrekt, daß X analog zur
    Vorgehensweise beim Fahrzeugleasing (1% Regel) die laufenden
    Kosten für das Fahrzeug (Benzin, Reparaturen, etc) unmittelbar
    absetzen kann (also für den Monat, in dem sie entstehen)?

Ja.

  1. Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem
    Zeitpunkt zum genannten Preis privat veräußert wird? Ist der
    genannte Betrag nun als normale Einnahme (inkl. USt) zu
    verbuchen?

Ja.

  1. Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem
    Zeitpunkt einen Totalschaden hätte? Darf X nun weitere 3
    Jahre abschreiben, kann er die Gesamtkosten unmittelbar
    abschreiben oder muß er sich gar den oben genannten Wert
    nun analog zu 4. als Einnahme verbuchen, obwohl er faktisch
    keine Einnahme hat?

Totalschaden - wie hoch wäre der Veräußerungspreis?

Veräußerungspreis ist gleich Betriebseinnahme (inkl. USt).

Restbuchwert (Anschaffungskosten netto abzüglich Abschreibungen) ist Betriebsausgabe (netto).

Differenz ergibt einen Gewinn oder wahrscheinlicher einen Verlust.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Ist es nun korrekt, daß

  1. X die USt aus 44000€ unmittelbar abziehen kann, also ca
    7025€?

Ja. Im Rahme der Umsatzsteuervoranmeldung wird dieser Betrag
verrechnet.

Dies gilt allerdings nur, wenn der Freiberufliche auch berechtigt ist,
die Umsatzsteuer abzuziehen.

Dies kann nicht jeder Freiberufliche.

Gruß Merger

Howdy StBAnw,

und vielen Dank erstmal.

  1. Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem
    Zeitpunkt einen Totalschaden hätte? Darf X nun weitere 3
    Jahre abschreiben, kann er die Gesamtkosten unmittelbar
    abschreiben oder muß er sich gar den oben genannten Wert
    nun analog zu 4. als Einnahme verbuchen, obwohl er faktisch
    keine Einnahme hat?

Totalschaden - wie hoch wäre der Veräußerungspreis?

sagen wir für das Beispiel, der Restwert wäre 1000 Euro.

Veräußerungspreis ist gleich Betriebseinnahme (inkl. USt).
Restbuchwert (Anschaffungskosten netto abzüglich
Abschreibungen) ist Betriebsausgabe (netto).

Wenn ich das recht verstehe, gehen also 1000 inkl USt als Einnahme, 25512 als Ausgabe und die restlichen 3 Jahresabschreibungen entfallen. Korrekt?

Nun noch eine Nachfrage zu Punkt 4: Gilt das zu Punkt 5 bzgl. des Restbuchwerts gesagte auch dort? D.h. Werden die restlichen 25512 als Nettobetriebsausgabe gebucht?

Gruss
norsemanna

Dies gilt allerdings nur, wenn der Freiberufliche auch
berechtigt ist,
die Umsatzsteuer abzuziehen.

Du meinst Vorsteuer, oder?

Dies kann nicht jeder Freiberufliche.

Interessant… Welche wären das denn?!?

Fragt
ebib

Dies gilt allerdings nur, wenn der Freiberufliche auch
berechtigt ist,
die Umsatzsteuer abzuziehen.

Du meinst Vorsteuer, oder?

Ja, das ist sicher gemeint. In den Rechnungen wird jedoch nicht Vorsteuer stehen, sondern Umsatzsteuer oder - völlig unakademisch - Mehrwertsteuer.

Dies kann nicht jeder Freiberufliche.

Interessant… Welche wären das denn?!?

Spontan: Jeder Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Und: Ärzte, Physiotherapeuten usw. Siehe § 4 UStG.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

:smile: OT
Hi Ronald,
Das du die Antwort weißt, ist mir klar :wink:
Ich hätte es gerne vom anderen gelesen. Der Einwand ist m.E. unnötig, da der Sachverhalt eindeutig ist und führt somit nur zu mehr Fragezeichen…

VG
ebib

Hallo Ebib,

so eindeutig ist es leider nicht, denn in der Ursprungsfrage war nur erwähnt dass es sich um einen IT-Freiberufler handelt.

Ob es sich hier tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit, oder um eine selbständige Tätigkeit handelt kann ich nicht nachvollziehen.

Ich hätte zwar ohne im Gesetz nachzusehen nicht sofort die entsprechenden §§ gewusst, nur als ehemaliger Bilanzbuchhalter kennt man sich in diesen Dingen auch noch ein wenig aus.

Gruß Merger

Ob es sich hier tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit,
oder um eine selbständige Tätigkeit handelt kann ich nicht
nachvollziehen.

Und was hat das mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

so eindeutig ist es leider nicht, denn in der Ursprungsfrage
war nur erwähnt dass es sich um einen IT-Freiberufler handelt.

Also eindeutig IT-Freiberufler…

Ob es sich hier tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit,
oder um eine selbständige Tätigkeit handelt kann ich nicht
nachvollziehen.

Ein Freiberufler ist selbständig. Frage einzig und allein hier ob freiberuflich oder gewerblich…

Ich hätte zwar ohne im Gesetz nachzusehen nicht sofort die
entsprechenden §§ gewusst, nur als ehemaliger Bilanzbuchhalter
kennt man sich in diesen Dingen auch noch ein wenig aus.

Die Betonung liegt auf „ein wenig“…

Happy Easter!