gegeben sei ein IT Freiberufler X, welcher sich ein Auto kaufen und dieses im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit von der Steuer absetzen möchte. Sei der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 52500 Euronen, nach „Rabatt“ würde er 44000€ zahlen (Händler in Deutschland, ausgewiesene USt, kein EU Import)
Ist es nun korrekt, dass
X die USt aus 44000€ unmittelbar abziehen kann, also ca 7025€?
X die verbleibenden ca 36974.78€ über 6 Jahre abschreiben kann, also ca 6162.46€ pro Jahr?
Ist es desweiteren korrekt, dass X analog zur Vorgehensweise beim Fahrzeugleasing (1% Regel) die laufenden Kosten für das Fahrzeug (Benzin, Reparaturen, etc) unmittelbar absetzen kann (also für den Monat, in dem sie entstehen)?
Nach drei Jahren hätte das Fahrzeug einen theoretischen Wert von netto 25512€, brutto 30360€.
Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt zum genannten Preis privat veräussert wird? Ist der genannte Betrag nun als normale Einnahme (inkl. Ust) zu verbuchen?
Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt einen Totalschaden hätte? Darf X nun weitere 3 Jahre abschreiben, kann er die Gesamtkosten unmittelbar abschreiben oder muss er sich gar den oben genannten Wert nun analog zu 4. als Einnahme verbuchen, obwohl er faktisch keine Einnahme hat?
gegeben sei ein IT Freiberufler X, welcher sich ein Auto
kaufen und dieses im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit von
der Steuer absetzen möchte. Sei der Bruttolistenpreis des
Fahrzeugs 52500 Euronen, nach „Rabatt“ würde er 44000€ zahlen
(Händler in Deutschland, ausgewiesene USt, kein EU Import)
Ist es nun korrekt, daß
X die USt aus 44000€ unmittelbar abziehen kann, also ca
7025€?
Ja. Im Rahme der Umsatzsteuervoranmeldung wird dieser Betrag verrechnet.
X die verbleibenden ca 36974.78€ über 6 Jahre abschreiben
kann, also ca 6162.46€ pro Jahr?
Ja. Im Erstjahr natürlich nur prt.
Ist es desweiteren korrekt, daß X analog zur
Vorgehensweise beim Fahrzeugleasing (1% Regel) die laufenden
Kosten für das Fahrzeug (Benzin, Reparaturen, etc) unmittelbar
absetzen kann (also für den Monat, in dem sie entstehen)?
Ja.
Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem
Zeitpunkt zum genannten Preis privat veräußert wird? Ist der
genannte Betrag nun als normale Einnahme (inkl. USt) zu
verbuchen?
Ja.
Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem
Zeitpunkt einen Totalschaden hätte? Darf X nun weitere 3
Jahre abschreiben, kann er die Gesamtkosten unmittelbar
abschreiben oder muß er sich gar den oben genannten Wert
nun analog zu 4. als Einnahme verbuchen, obwohl er faktisch
keine Einnahme hat?
Totalschaden - wie hoch wäre der Veräußerungspreis?
Veräußerungspreis ist gleich Betriebseinnahme (inkl. USt).
Restbuchwert (Anschaffungskosten netto abzüglich Abschreibungen) ist Betriebsausgabe (netto).
Differenz ergibt einen Gewinn oder wahrscheinlicher einen Verlust.
Was passiert steuerrechtlich, wenn das Fahrzeug zu diesem
Zeitpunkt einen Totalschaden hätte? Darf X nun weitere 3
Jahre abschreiben, kann er die Gesamtkosten unmittelbar
abschreiben oder muß er sich gar den oben genannten Wert
nun analog zu 4. als Einnahme verbuchen, obwohl er faktisch
keine Einnahme hat?
Totalschaden - wie hoch wäre der Veräußerungspreis?
sagen wir für das Beispiel, der Restwert wäre 1000 Euro.
Veräußerungspreis ist gleich Betriebseinnahme (inkl. USt).
Restbuchwert (Anschaffungskosten netto abzüglich
Abschreibungen) ist Betriebsausgabe (netto).
Wenn ich das recht verstehe, gehen also 1000 inkl USt als Einnahme, 25512 als Ausgabe und die restlichen 3 Jahresabschreibungen entfallen. Korrekt?
Nun noch eine Nachfrage zu Punkt 4: Gilt das zu Punkt 5 bzgl. des Restbuchwerts gesagte auch dort? D.h. Werden die restlichen 25512 als Nettobetriebsausgabe gebucht?
OT
Hi Ronald,
Das du die Antwort weißt, ist mir klar
Ich hätte es gerne vom anderen gelesen. Der Einwand ist m.E. unnötig, da der Sachverhalt eindeutig ist und führt somit nur zu mehr Fragezeichen…
so eindeutig ist es leider nicht, denn in der Ursprungsfrage war nur erwähnt dass es sich um einen IT-Freiberufler handelt.
Ob es sich hier tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit, oder um eine selbständige Tätigkeit handelt kann ich nicht nachvollziehen.
Ich hätte zwar ohne im Gesetz nachzusehen nicht sofort die entsprechenden §§ gewusst, nur als ehemaliger Bilanzbuchhalter kennt man sich in diesen Dingen auch noch ein wenig aus.
so eindeutig ist es leider nicht, denn in der Ursprungsfrage
war nur erwähnt dass es sich um einen IT-Freiberufler handelt.
Also eindeutig IT-Freiberufler…
Ob es sich hier tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit,
oder um eine selbständige Tätigkeit handelt kann ich nicht
nachvollziehen.
Ein Freiberufler ist selbständig. Frage einzig und allein hier ob freiberuflich oder gewerblich…
Ich hätte zwar ohne im Gesetz nachzusehen nicht sofort die
entsprechenden §§ gewusst, nur als ehemaliger Bilanzbuchhalter
kennt man sich in diesen Dingen auch noch ein wenig aus.