Freiberufler und KFZ

Hallo,

ein Freiberufler (IT-Consultant) benötigt ein KFZ.

In die Auswahl kommt ein gebrauchtes Fahrzeug für ca. 9.000 EUR (Listenpreis war ca. 40.000 EUR), Vorsteuer nicht mehr ausweisbar.

Der beruflich gefahrene Anteil wird voraussichtlich ca. 50% betragen, allerdings kann der genaue Anteil derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Grundsätzlich käme die 30-Cent-Methode in Betracht, d.h. das Fahrzeug wird im Privatbesitz belassen und die betrieblich gefahrenen KM mit 30-Cent abgesetzt.

Allerdings ist diese Methode meines Wissens nur dann zulässig, wenn der betriebliche Nutzungsanteil 50% nicht überschreitet.

Meine Frage daher: Was passiert, wenn der betriebliche Nutzungsanteil am Ende des Jahres doch mehr als 50% betragen hat?

Vielen Dank für Eure Hinweise!
Jan

Hallo Jan,

problematisch an der Situation ist meiner Ansicht nach die 50%-Nutzung.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Liegt die Nutzung im kompletten Jahr über 50%, so ist das Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen, und damit zwingend dem Betrieb zuzuordnen.
Damit wäre die Privatnutzung grundsätzlich nach der 1%-Methode vom Bruttolistenpreis zu ermitteln. Nur bei vorliegen eines ordnungsgemäßen(!) Fahrtenbuchs kann die Privatnutzung nach den tatsächlichen Anteilen ermittelt werden.

Liegt die Nutzung im kompletten Jahr unter 50%, so handelt es sich um so genanntes gewillkürtes Betriebsvermögen. Somit könnte, wie im vorliegenden Fall beschrieben, eine Zuordnung zum Privatvermögen erfolgen, und die betrieblich veranlassten Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Die Anteile von privater und betrieblicher Nutzung können dann auch im Wege der Schätzung erfolgen, ein Fahrtenbuch ist nicht vorgeschrieben, die Schätzung muss nur objektiv nachvollziehbar sein. Für die Ermittlung der Kosten können dann auch die lohnsteuerlichen Werte, also 0,30 EUR je KM angesetzt werden.

Es kommt also wirklich darauf an, wie hoch, wenn man am Jahresende zurückblickt, die jeweiligen Anteile der KFZ-Nutzung waren.

Diese Antwort beleuchtet nur die ertragsteuerliche Problematik, umsatzsteuerlich wäre der Fall nochmals anders zu beurteilen.

Ich hoffe das beantwortet deine Frage.

Gruß

Hallo,

vielen Dank zunächst für die Ausführliche Antwort!

Für mich ergibt sich dabei vor allem die Frage, was passiert, wenn sich nachträglich heraus stellt, dass die berufliche Nutzung über 50% liegt: Muss dann die Zuordnung des PKW zum Betriebsvermögen sowie die daraus folgende steuerliche Behandlung NACHTRÄGLICH für das abgelaufene Jahr erfolgen? Oder wird dies dann erst für das folgende Jahr so gemacht?

Denn das Problem bei einer nachträglichen Zuordnung dürfte ja sein, dass kein Fahrenbuch geführt wurde, bzw. ggf. keine Belege gesammelt wurden (weil ja davon ausgegangen wurde, dass der PKW im Privatbesitz bleibt). Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?

Vielen Dank und viele Grüße
Jan

Richtig, ergibt sich, dass das Fahrzeug mehr als 50% betrieblich genutzt wurde, wird es (sofern es vom FA bemerkt wird) dem Betriebsvermögen zugeordnet, und zwar schon für dieses (also das „vergangene“) Jahr.
Da kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt muss die Privatnutzung dann zwingend nach der 1%-Methode ermittelt werden.

Gruß

Hallo,

vielen Dank für die Infos! Nun bin ich im Bilde!

Viele Grüße
Jan