Freiberufler und RV-Pflicht

Hallo,
eine Bekannte von mir arbeitet seit 20Jahren als Musiklehrerin an Musikschulen. Sie ist nicht angestellt und daher freiberuflich tätig. Neulich hat sie erzählt, dass sie keine Rentenversicherung hat.

Wie ist das möglich? Ist man als Freiberufler nicht dazu verpflichtet? Wer kontrolliert das?

Gruß,
Kevin

Hallo,

§ 2 Nr. 9 SGB VI sagt, dass Selbständige nur dann rentenversicherungspflichtig sind, wenn sie

a)im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
b)auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft,

Das ist hier nicht der Fall:

eine Bekannte von mir arbeitet seit 20 Jahren als Musiklehrerin
an Musikschul en. Sie ist nicht angestellt und daher
freiberuflich tätig. Neulich hat sie erzählt, dass sie keine
Rentenversicherung hat.

Also keine Rentenversicherungspflicht.

VG
EK

Als Ergänzung…
N´abend,

§ 2 Nr. 9 SGB VI sagt, dass Selbständige nur dann
rentenversicherungspflichtig sind, wenn sie

a)im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig
keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
b)auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber
tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die
Auftraggeber der Gesellschaft,

die Gretchenfrage wäre hier, wer der Auftraggeber ist?! Die Musikschule oder die Schüler?

Da die Nr. 9 eh nur eine Auffangvorschrift ist, würde ich eher die Nr. 1 in Erwägung ziehen:

Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
1.
Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Vorbehaltlich der genauen Ausgestaltung der Tätigkeit würde diese Vorschrift eher greifen.

Aber das Thema Musikschullehrer und Selbstständigkeit ist ein verdammt heißes Eisen, mit viel Diskussionsgrundlage.

Greetz
S_E

falsches Brett
Hallo.

eine Bekannte von mir

Eigentlich schon falsch. Aber da die Frage dann allgemeiner Natur zu sein SCHEINT, drücken die Mods hier wohl mal ein Auge zu.
Und wenn du ins richtige Brett „Versicherungen“* verschoben werden solltest, isses sowieso egal, weil der dortige Mod relativ immun gegen FAQ:1129 ist…

Wie ist das möglich? Ist man als Freiberufler nicht dazu verpflichtet? Wer kontrolliert das?

*) Der Grund, warum das Versicherungsbrett das richtige ist, ist, das deine Fragen nichts mit „Arbeitsrecht“, aber alles mit Sozialversicherungsrecht - speziell dem SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) - zu tun haben!

Gruß Conni

P.S.@Mods: Brauche keine Löschbenachrichtigung.