Freiberufler und Scheinselbständigkeit?

Guten Tag,
ist jemand schon scheinselbständig, wenn er als freiberuflicher Berater selbständig für nur ein Unternehmen tätig ist und für diese Tätigkeit jeden Monat eine feste Summe (Stunden- oder Leistungsvolumen) als Beratungshonorar erhält? (Hierzu könnte z.B. jeden Monat eine detailierte Rechnung mit Leistungsnachweis erstellt werden).
Liegt hier auch eine Gefahr der Scheinselbständigkeit vor, wenn es sich definitiv nicht um ein ausgelagertes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt?

Welche Kriterien sind entscheidend?

Bin gespannt auf die Antworten. Vielen Dank!

Welche Kriterien sind entscheidend?

Entscheidend ist, wer den „Gummi-§“ auslegt.

Man ist nicht schon allein wegen nur einem Auftraggeber scheinselbständig. Man ist es z. B. nicht, wenn man weiterhin am Markt für andere Auftraggeber tätig sein möchte und z. B. Werbung für die eigenen Angebote macht.

Beispielsweise ist auch mitentscheidend, ob man einer Weisung des Auftraggebers bezüglich der Arbeitszeit unterliegt.

Vielleicht kann man es so darstellen, daß ein nur anders benanntes und abgerechnetes Arbeitsverhältnis eine Scheinselbständigkeit ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hiho,

ganz am Rande: Für die Besteuerung spielt diese Unterscheidung nur eine ganz marginale Rolle, da es nicht so sehr viele Betriebsausgaben gibt, die nicht auch Werbungskosten wären. Wenn ein Scheinselbständiger zur ESt veranlagt ist, fällt auch die Arbeitgeberhaftung für nicht einbehaltene Lohnsteuer weg.

Viel interessanter ist der Aspekt der Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungspflicht. Hier können erhebliche Beträge (für den Auftraggeber; den Auftragnehmer betrifft das nicht gar so heftig) auf dem Spiel stehen. Wenn man nicht auf gut Glück in See stechen will, sollte hier im Zweifelsfall ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung zur Vorbereitung eines neuen Vertrages gehören, genau so routinemäßig wie die Erhebung aller relevanten Stammdaten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielleicht ist das hilfreich:

http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Ar…

Gruß

RHW