Freiberufler unter 400 vs. Minijob Student

Hallo,

Ich möchte gerne neben meinem Studium eine auftragsbezogene Tätigkeit ausführen. (Gestaltung, Design)

Ich würde selbstständig arbeiten (nicht weisungsgebunden) und, da auftragsabhängig, unter 400€ im Monat einnehmen.
Ich gehe davon aus, dass ich auch unter 365€ im Monat bleibe, weshalb ich weiter familienversichert bleiben könnte.

Aber ich muss ja als Freiberufler Steuern zahlen und jetzt wüsste ich gerne, ob sich das denn lohnt, oder ob ich nicht mit einem Minijob besser dran wäre.

Hallo,

Einkommensteuer zahlen Sie erst ab rund 8.000 € zu versteuerndes Einkommen (Einnahmen abzgl. Ausgaben abzgl. diverse Versicherungen).

Bitte weisen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Diese müssten Sie sonst bezahlen.

Heißt das dann, dass bei freiberuflicher Tätigkeit unter 8.000€ im Jahr brutto = netto ist? Denn so ist es ja für gewöhnlich auch bei den 400€-Minijobs.

Und wie sieht es aus mit Arbeitslosen und Rentenversicherung? Kommen da noch Kosten auf mich zu?

Hallo,

m.E. musst du dich als selbstständige auch kranken- bzw. pflegeversichern. Wies mit der Renteversicherung aussieht, kann ich dir nicht sagen.

Wenn die Einnahmen 8.000 € nicht übersteigen gibt es steuerlich kein Abzug. Aber evtl. s.o. KV, PV und RV. Da würd ich mal mit der AOK o.ä. Kontakt aufnehmen

Von meiner Krankenkasse weiß ich, dass ich während meines Studiums familienversichert bleibe, solange ich unter 365€ mtl. (im Schnitt) bleibe, was wohl der Fall sein wird.
Das beinhaltet Kranken- und Pflegeversicherung. Somit kommen hier keine Kosten auf mich zu.

Aber mit der Arbeitslosen- und Rentenversicherung hat doch die Krankenkasse nix zu tun, oder?
Wo muss ich mich denn da erkundigen?

P.S.: Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Hallo,

Arbeitsargentur, bzw. Rentenkasse

Hallo,
das kommt darauf an, was man sonst so im Jahr verdient. Erreicht man mit dem Gehalt nicht den Grundfreibetrag, dann fällt auch keine Steuer an.
Gruß

Derzeit habe ich keinerlei Einkünfte.

Ab November werde ich ab und an als Messehostess jobben, das läuft aber auf 400€-Basis auf Lohnsteuerkarte

Muss ich diese Einkünfte auch beim Grundfreibetrag der Einkommenssteuer berücksichtigen, sofern ich freiberuflich arbeite?

Hallo,
ja, der Betrag von 400 € als Messehostess wird mit einbezogen.
Gruß