Hallo Leute,
wenn ich als Freiberufler/Handelsvertreter selbständig bin, und bei einer Firma angestellt bin das ich jeden Tag komme und deren Artikel verkaufe, darf ich dann in meiner Freizeit noch andere Artikel über mein Unternehmen verkaufen? Angenommen ich verkaufe für die Firma Reinigungsgeräte und ich bekomme aber bei Apple, weil ich ja selbständig bin, 20 Laptops zu einem guten Preis, darf ich die dann auch über mein eigenes Gewerbe verkaufen?
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Danke im voraus für eure Antworten.
MfG
Stefan Hacker
Hallo
Es gibt bestimme typische Berufe für Freiberufler.
Das sind vor allem kreative oder wissenschaftliche Berufe und nicht Handel.
Meinst Du vielleicht, als „freier Mitarbeiter“?
Da könnte ein Unterschied sein.
Aber ich sage mal, frei heißt auch frei. Das andere wäre dann auch eine Scheinselbstständigkeit.
MfG
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Freier Mitarbeiter: ja, aber
Hi !
wichtig ist, was in der Gewerbeanmeldung stand. Wenn dort lediglich Handel mit Staubsaugern drinsteht, dann muß vorher noch eine Erweiterung um die Labtops vorgenommen werden.
Stand dort von Anfang an Handel mit Waren aller Art, gibt es keine Probleme.
BARUL76
PS: Sowohl arbeitsrechtlich als auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich dürfte es irrelevant sein, was in der Gewerbeanmeldung steht.