Freiberufler verkauft irrtümlich erhaltenes Handy

Hallo,

angenommen ein freiberuflicher IT-Berater (Einnahme-Überschussrechnung) bestellt sich ein neues Smartphone für 350 EUR. Die Systeme des Herstellers sind überlastet, daher wird die Bestellung irrtümlich drei Mal ausgeführt und die Kreditkarte entsprechend auch drei Mal belastet. Der Hersteller bietet zwar die Stornierung der zwei zu viel bestellten Geräte an, eine Gutschrift würde aber 6 Wochen dauern.

Der Freiberufler lässt sich daher alle drei Geräte liefern und verkauft zwei Geräte davon per Kleinanzeige. Dabei werden sogar 400 EUR pro Gerät erzielt, da die Geräte beim Hersteller ausverkauft sind.

Der Freiberufler verbucht die Rechnung eines der Smartphones für seine freiberufliche Tätigkeit, zieht also die Vorsteuer ab und übernimmt den Nettobetrag in den Sammelposten für GWGs. Die beiden irrtümlich gelieferten Smartphones deklariert der Freiberufler als privat, da der Irrtum aus seiner Sicht nichts mit der geschäftlichen Tätigkeit zu tun hat und keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag, als Freiberufler dürfte er auch gar nicht handeln. Weder die Eingangsrechnung noch der Verkauf der beiden Geräte werden daher in die EÜR aufgenommen.

Privat- und Geschäftskonto sind nicht getrennt.

Ist dieses Vorgehen korrekt? Falls nicht, wie wäre das richtige Vorgehen?

Danke und Gruß,

Rudolf

Ist dieses Vorgehen korrekt? Falls nicht, wie wäre das
richtige Vorgehen?

kann man so machen. da kräht kein hahn danach…

gruß inder

Danke, die Lösung sollte aber auch einer Betriebsprüfung standhalten. Wenn die Lösung dafür so ok ist, umso besser.