Freiberufler vermittlerprovision

Guten Tag,

Ich bin Freiberufler und bekomme demnächst von einer Agentur Aufträge vermittelt. Die verlangen 10% Vermittlerprovision zzgl. MwSt.

Meine Frage:
Kann ich diese Kosten (10% Vermittlerprovision zzgl. MwSt.) der steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte zwecks Berechnung der Umsatzsteuer von den Einnahmen abziehen?

Vielen Dank für eure Antworten
Jannes

Hi Jannes,

ich musste bei deinem Text erst mal scharf nachdenken, weil bei mir der Vertrag mit dem Vermittler zustande kommt und der Vermittler einen Vertrag mit dem Endkunden hat (den ich nicht kenne) und daher ich nichts von meinem Umsatz abziehen muss, bzw. kann.

Aber ja klar, so wie dein Umsatz steuerrelevant ist, sind auch deine Kosten steuerrelevant. Die Mehrwertsteuer, die du zahlst, kannst du 100% gegen deine Mehrwertsteuer verrechnen und die Vermittlerprovision werden dann als Kosten gegen den Umsatz verrechnet, und auf die Differenz berechnet sich dann deine zu zahlende Einkommenssteuer.

Schönen Gruß und viel Erfolg, René

Ja Könen sie
LG
Abidin

Hallo Jannes,

danke für deine anfrage.
ja du kannst das steuerlich geltentmachen, da es ja zu deinem beruf gehört. du kannst alles rechnungen und ausgaben die deinen beruf betreffen und/oder in beziehung zu deinem beruf gehören, steuerlich geltent machen.
da die vermittlung zu einem neuen auftrag für dich führt und somit auch zu mehr geld, steht die vermittlungsgebühr im direkten bezug zu deinem job

ich hoffe ich konnte weiter helfen.
in welchem bereich bist du den täti?

e.acker