Hallo, arbeite seit knapp zwei Jahren bei einer Firma als Freiberufler. Die Tätigkeit macht mir zwar Spaß und lohnt sich auch, aber mit der Firma an sich komme ich nicht mehr zu Recht. Möchte vieles anders machen (hoffentlich besser) mir sind aber die Hände gebunden. Am liebsten möchte ich allein weiter machen, aber darf ich das?? Gewerbe hab ich schon lang angemeldet, aber im Vertrag steht das ich das nicht darf. der Vertrag ist birgt aber auch viele Fehler, gibt es eine Lücke in die ich vielleicht schlüpfen kann?? Bitte um Hilfe und gute Ratschläge.
MFG BLUME
Hallo,
das klingt heikel, da würde ich einen Anwalt einschalten, der sich mit Vertragsrecht auskennt.
Ohne den Vertrag zu kennen, kann ich Dir da leider zu gar nichts raten.
Schon das Gewerbe halte ich für einen Fehler, es sei denn Du verkaufst Waren. Solltest Du ein FREIberufler sein, bist Du ein Dienstleister und verkaufst Dein Wissen gegen Honorar. Damit bist Du nicht gewerbesteuerpflichtig. Im Falle eines Gewerbes aber schon.
Viel Erfolg !
Guten Tag,
erste Frage vorweg: als Freiberufler tätig oder im Angestellten Verhältnis?
Was genau ist im Vertrag ausgeschlosse? Falls dies die nebenberufliche Tätigkeit sein sollte begeben Sie sich bereits jetzt auf Glatteis.
Ich kann den Vertrag selber schwer beurteilen aus der Ferne.
Wenn Sie kündigen oder gekündigt werden sehe ich dennoch keinen Hinderungsgrund in die Selbständigkeit zu starten. Vermutlich entällt Ihr Vertrag eine Klausel in der Sie die jetzigen Kunden nicht betreuen dürfen und „mitnehmen“?
Freundliche Grüße
1a-Startup
freiberufler will aussteigen
Um ehrlich zu sein, habe ich in diesem „Vertrag“ gar keine Rechte… Dies ist ein Vertrag für einen freien Mitarbeiter. Das ist auch meine Hauptberufliche Tätigkeit.
Im Absatz Wettbewerbsverbot steht folgendes:
Der Vermittler, also ich, wird während der Vetragsdauer und auf einen zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des vertrags kein Wettbewerbsunternehmen erwerben, errichten, unterstützen, finanzieren oder sonst irgendwie fördern oder für ein Wettbewerbsunternehmen arbeiten.
…da steht noch ein bisschen mehr, im Prinzip darf ich laut Vertrag diese Tätigkeit nur bei der jetztigen firma verrichten.
Das kann doch auch nicht sein oder??
Vielen Dank schon im vorraus.
Ich rate Ihnen den Vertrag rechtlich von einem RA prüfen zu lassen vor Ort der das Schriftstück komplett lesen kann.
Dies bedeutet m.E. sie dürfen während der Tätigkeit dort bei keinem anderen Wettbewerber zusätzlich arbeiten, nichts ungewöhnliches. Beispiel abstrakt: ein Sparkassen MItarbeiter darf auch nicht an seinem freien Tag bei der Raifeisenbank arbeiten…
Hallo Blume83,
ich verstehe dein Problem nicht wirklich. Als was bist du als Freiberufler tätig und was möchtest du dann alleine weiter machen ?
Prinzipiell kann dir dein Klient nicht vorschreiben. Ansonsten sprechen wir hier von Scheinselbständigkeit. So etwas darf auch nicht in deinem Vertrag stehen.
Wenn du also freiberulich für ein Unternehmen arbeitest, dann darf dein Klient weder über deine Arbeitszeit noch über den Ort der Erstellung bestimmen.
Ich hoffe du kommst klar damit.
Gruss
Hallo, mir schreibt niemand vor wann ich was machen muss.
Ich bin als Vermittler einer Dienstleistung tätig.
Es geht darum das dies Unternehmen nicht so arbeiten wie ich es gern möchte. ich betreue die Kunden zwar völlig selbstständig, aber leider sind das immer weniger. Es wird immer weniger Werbung gemacht und viele sind auch mit den anderen Beratern unzufrieden.
Daher wäre es mir am liebsten meine eigene Firma aufzumachen. Nur steht im Vertrag das ich das 12Monate lang nicht darf… Soviel verdien ich jetzt nun auch nicht, als das ich mal so ne Pause machen könnte.
Das ist mir schon bewusst. Es geht nur darum das meine Tätigkeit in keiner Weise gefödert wird ( Werbung etc.)
Also schalte ich selbst Anzeigen und kümmere mich, trage auch die Kosten dafür. Kommt es dann aber zur Vermittlung wollen die natürlich was ab haben vom Honorar und zwar 50%.
Ich danke trotzdem für die schnellen Antworten und kümmere mich dann wohl doch mal um einen Anwalt.
Das hört sich alles sehr merkwürdig an - ein Anwalt ist mehr als ratsam!
Alles Gute wünscht
1a-Startup
Leider kann ich dir nicht weiterhelfen,
sondern dir nur den Rat geben, eine
Rechtsberatung bei einem Anwalt wahrzunehmen.
Der wird dir mit Sicherheit sagen können,
was machbar ist und was nicht.
Hi, das einzige, was ich zu deiner Anfrage sagen kann, ist, dass ein Freiberufler wie es die Bezeichnung ja schon sagt, eigentlich frei ist. D.h. du kannst eigentlich nicht an eine Firma gebunden sein. Kommt natürlich auf deine Tätigkeit an, wenn du der Firma durch dein Aussteigen Kunden wegnimmst ist das sicher ein Problem. Mehr kann ich leider nicht sagen.
MFG
Natascha
Hallo Blume,
in welchem Bereich arbeitest Du denn? Es gibt Bereiche in der Wirtschaft die wirklich berechtigtes Interesse an dem Schutz Ihres Know-Hows haben, auch wenn die meisten Bereiche und Firmen nur so tun als ob. Was Du auf keinen Fall machen solltest ist Deine Dienste den Kunden der Firma anbieten. Selbst wenn Du rechtlich nichts zu fürchten hättest (ich bin kein Rechtsanwalt, ich weiß es nicht) so gibt das unendlich böses Blut und gut ist das nie.
Wenn Du mir den Wirtschaftsbereich nennst kann ich Dir da eventuell weiter helfen. Ansonsten würde ich mal bei der IHK bzw. der Handwerkskammer mal nachfragen, ob die Dir da was definitives sagen können.
Meine Erfahrung ist halt, dass Firmen die nichts in der Hand haben ganz gerne als letztes Mittel mal Blöffen und Drohkulissen aufbauen. Laß Dich da aber mal vom Anwalt kurz beraten und dann mach Dein Ding.
Viel Erfolg
Gruß Martin
Hallo Martin,
ich arbeite als Vermittlerin für Personal aus dem Ausland. D.h. genauer ich suche Pflegepersonal für Privathaushalte. Es geht hier um eine kleine Firma, bei dem das Know how eher zu wünschen übrig lässt. Auch der Vertrag, den ich leider halb blind unterschrieben habe, ist eher unprofessionell.
Ich danke dir trotzdem für deine nette Antwort und kümmere mich jetzt doch mal um eine Beratung beim Anwalt.
MFG Blume
Das steckt ja schon im Begriff „Freiberuflich“- d.h. ich darf mir ja meine "Kunden aussuchen…Besteht jetzt aber ein wie auch immer gearteter Vertrag zwischem Kunde und Ihnen, in dem ausgeschlossen wird, das Sie im gleichem Bereich für andere arbeiten (wobei das ganze dann sehr nach Scheinselbstständigkeit klingt - nicht zulässig…)so wird es wohl enden, das die Arbeitsbeziehung endet und Sie sich wie immer neue Kunden suchen müssen…
Heisst das Du machst die Arbeit allein und trägst auch allein die komplette Verantwortung und die Kosten? Saugen die nur Geld bei Dir ab oder zu was verpflichten die sich sonst noch? So wie Du es bisher schilderst wäre das vom ersten Tag an ein Fall für einen Anwalt gewesen In einem Arbeitsvertrag müssen doch beide Seiten profitieren und nicht nur eine!