Freiberufler

Hallo,

wer entscheidet eigentlich ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder nicht. An wen muss ich mich da wenden? An die IHK vielleicht?

Danke im Voraus
Claus

Erstmal Danke für Deine Antwort. Allerdings weiss ich nun immer noch nicht, wer die Entscheidung: ob Freiberufler oder nicht fällt. Entscheidet dies, der Bundesfinanzhof?
Ist doch klar, dass die eher dazu tendieren werden mich nicht als Freiberufler einzustufen, oder?

Gruß
claus

die Einstufung als Freiberufler ist nur für das Finanzamt
wichtig, weil es hier um die Frage geht, ob du Gewerbesteuer
zahlen musst oder nicht. Hier ein wenig genauer:
http://www.steuernetz.de/content/ste2002/gse/untersc….
Allen anderen Zeitgenossen ist das herzlich egal, ob du dich
so bezeichnest.

Hallo Ralf,

bei der Anerkennung als Freiberufler ist die Gewerbesteuerbefreiung nur ein Aspekt unter vielen. Es gibt seit längerem Bestrebungen, diese Befreiung abzuschaffen. Aber auch dann blieben erhebliche Auswirkungen, die der Status als Freiberufler mit sich bringt.

Ein Freiberufler betreibt kein Handwerk, keinen Handel, kein Gewerbe, deshalb ist er grundsätzlich kein Mitglied von Handwerks- und/oder Handelskammer. Aus dem gleichen Grund entfallen Einschränkungen des Standortes. Man kann die freiberufliche Tätigkeit also in reinen Wohngebieten ausüben und man läuft nicht ohne weiteres in die Gefahr der Zweckentfremdung von Wohnraum.
Ein Freiberufler nimmt seine Tätigkeit ohne Gewerbeschein auf. Freiberufler sind stets persönlich haftend. Haftungsausschlüsse gibt es nicht. Die Rechtsform als Kapitalgesellschaft ist für Freiberufler nicht möglich. Und schließlich kann das Finanzamt dem steuerpflichtigen, aber seinen Pflichten nicht nachkommenden Freiberufler das Gewerbe nicht verbieten, weil er eben kein Gewerbe ausübt.

Für etliche Freiberufler gibt es allerdings berufsspezifische Pflichtmitgliedschaften in Kammern und für einige sogar Sozialversicherungspflichten. Vollständig frei von Pflichtmitgliedschaften sind nur wenige.

Gruß
Wolfgang

ergänzung
hi ralf, hi claus,

Allen anderen Zeitgenossen ist das herzlich egal, ob du dich
so bezeichnest.

das stimmt so nicht, denn zumindest die IHK hat ein gesteigertes interesse daran, dass du NICHT freiberufler bist. die müssen nämlich nicht zwangsmitglied werden und damit sind von den freien auch keine beitragszahlungen zu erwarten!

ebenso ist die frage, ob frei oder gewerbetreibend nicht ganz ohne belang, wenn man seinen broterwerb aus einer mietwohnung heraus betreibt. beim gewerbe hätte der vermieter ein wörtchen mitzureden.

gruß
ann

Ist doch klar, dass die eher dazu tendieren werden mich nicht
als Freiberufler einzustufen, oder?

Hallo Claus,

stimmt, die Anerkennung außerhalb der bereits erwähnten Katalogberufe wird sehr restriktiv behandelt, um nicht aussichtslos zu sagen. Chancen gibts bei künstlerischen, wissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Tätigkeiten, die den Katalogberufen ähnlich sind und die besondere in der Person des Freiberuflers liegende Fähigkeiten erfordern. I. d. R. ist ein abgeschlossenes Studium erforderlich. Absolute ko-Kriterien sind Handel und Serienfertigung, auch wenn sie nur am Rande anfallen. Aber auch davon gibts Ausnahmen. Niedergelassene Tierärzte sind Freiberufler, aber sie handeln regelmäßig auch mit Tierarzneimitteln. Das aber tun sie dann quasi als Apotheker und gewerblich.

Gruß
Wolfgang

etwas genauer:
Hi ann,

das ist schon richtig, dass manch einer mich gern als Gewerbetreibenden in die Arme schließen (mir in die Tasche greifen) würde. Maßgeblich für die Einstufung ist aber nur das Finanzamt. Das hätte ich natürlich deutlicher sagen können.

Gruß Ralf

Hallo,

wie schätzt Ihr bei mir die Chancen ein.
Ich bin staatlich geprüfter KFZ-Techniker und technischer Betriebswirt. Meine Aufgabe ist die Senkung der Fuhrparkkosten beim Kunden. Dazu prüfe ich Rechnungen verwalte die Daten und fahre Auswertungen e.t.c.

Claus

Ich bin staatlich geprüfter KFZ-Techniker und technischer
Betriebswirt. Meine Aufgabe ist die Senkung der Fuhrparkkosten
beim Kunden. Dazu prüfe ich Rechnungen verwalte die Daten und
fahre Auswertungen e.t.c.

Hallo Claus,

zu den „Katalogberufen“ gehören u. a.: Die rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren.

Wenn Du es schaffst, Dich als beratenden Betriebswirt darzustellen, bist Du Freiberufler. Aber befrage dazu das Finanzamt Deines Vertrauens. Du weißt, was die Leute hören müssen und was nicht.

Gruß
Wolfgang

Beraten, beraten, beraten
Hi Claus,

du musst deinen Finanzbeamten davon überzeugen, dass deine Tätigkeit kreativ und beratend ist. Rechnungsprüfung gehört sicher nicht dazu; eine Bilanz zu lesen und dem Kunden daraufhin Empfehlungen anzudienen schon eher. Wichtig ist dabei vor allem, dass du keine Auftragsarbeit leistest, die jeder andere mit einer entsprechenden Schulung erbringen kann, sondern ein Gewerk ohne jegliche Vorschrift zu Methodik und Werkzeug erstellst. Gewerk ist ein fürchterliches Wort, meint aber nichts anderes als die abstrakte Leistung - eine Empfehlung, ein Konzept, ein Papier zur Vorlage im Aufsichtsrat, …

Gruß Ralf

Hallo, habe nochmals eine Frage.

Nehmen wir an das Finanzamt akzeptiert einen Teil als freiberufliche Tätigkeit (Beratung und Erstellen von kundenspezifischen Auswertungen) und den anderen Teil nicht (Verwaltung). Macht es Sinn nur die eine Tätigkeit als Gewerbe und die andere freiberuflich auszuüben, oder ist das überhaupt nicht möglich.
Kann ich dabei den gleichen Firmennamen benutzen?

Danke nochmal
Grüsse
Claus

Nehmen wir an das Finanzamt akzeptiert einen Teil als
freiberufliche Tätigkeit (Beratung und Erstellen von
kundenspezifischen Auswertungen) und den anderen Teil nicht
(Verwaltung). Macht es Sinn nur die eine Tätigkeit als Gewerbe
und die andere freiberuflich auszuüben, oder ist das überhaupt
nicht möglich.
Kann ich dabei den gleichen Firmennamen benutzen?

Hallo Claus,

nur der Versuch (sprich: mit dem FA reden) macht klug. Ich sehe aber ein ernstes Problem. Das FA spricht bei solchen Konstellationen vom „Abfärben“ der gewerblichen auf die freiberufliche Tätigkeit und stuft alles als gewerblich ein.

Gruß
Wolfgang