Hallo Markus,
grundsätzlich ist wirklich nichts weiter zu beachten.
Wenn du wirklich nicht pflichtversichert bei der KK bist, z.B. uebers
Arbeitsamt, dann ändert sich auch nicht viel.
einige Punkte solltest du jedoch beachten:
beim Arbeitsamt abmelden
beim Finanzamt irgendwann anmelden, dass muss aber nicht sofort sein, ist aber
besser, dann bekommst du auch einen steuernummer.
Solange du unter einem gewissen Satz mit deinem Gesamteinnahmen bleibst, das
ändert sich jedes Jahr, dieses Jahr-ich glaube um die DM 12.000 fallen keine
Einkommenssteuern an.
Ebenfalls unter einem gewissen Satz, ändert sich ebenfalls, unterliegt die
Mehrwert-Umsatzsteuerabgabe. Ich glaube dieses Jahr um die DM 30.000. Unter
diesem Umsatz kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Du darfst
dann auch keine berechnen. Wäre meiner Meinung nach aber blödsinnig, weil die
USt ja eh nur durchlaufende Kosten sind, d.H. die Firma für die Du arbeitest
kann deine USt als Vorsteuer abziehen, und Du zahlst Sie dann an das Fi.-Amt.
zB.: Arbeitsleistung Rechnerinstallation= 1.000,00 DM
- 16% USt = 160,00 DM
Rechnungsbetrag = 1.160,00 DM
d.H. die Firma hätte eigentlich u.a. DM 160,00 an das Fi-Amt bezahlen müssen,
hat nun aber an dich bezahlt und Du bezahlst sie dann letztendlich an das Fi.-
Amt.
Hat für dich den Vorteil, das Du Material, was du in diesem Monat dann
eingekauft hast wie z.B. Werkzeuge, Stifte, Mousepads etc. ohne Probleme mit Ihn
deine Buchhaltung aufnehmen kannst, wobei die bereits darin enthaltenen 16 %
MwSt mit deinen zu zahlenden MwSt verrechnet werden.
z.B.: zu zahlen
160,00 DM
1 Mousepad = 50,00 DM - darin enthaltene MwSt (50:116*16) = 6,90 DM
noch zu zahlen:
153,90 DM
Das geht natürlich nur, mit Sachen, die du auch „„tatsächlich““ für dein
Unternehmen brauchst.
Vorsicht übrigens noch mit der Gewerbesteuer, du must dem Fi.-Amt klar machen,
dass du wirklich freiberuflich unterwegs bist, und nicht gewerblich.
Das macht dann nochmal 65,00 DM im Jahr aus.
Noch Fragen *gg
Gruss
Alex