Freiberufler

Hallo an alle!!

Folgende Sache:
Ich war (bin) arbeitslos, hab aber jetzt für ca. 1 Monat einen Job als freier Mitarbeiter (installiere Rechner), bei einer Firma, d. h. ich soll dann später eine Rechnung über die geleistete Arbeit schreiben.
Was ist da zu beachten? Wie siehts mit Versicherungen aus?
Ich bin zur Zeit freiwillig Krankenversichert und die Kasse hat gesagt, da würde sich vom Schutz her nichts ändern. Was nimmt mir das Finanzamt wieder weg? Dir Frau vom Finanzamt hat gesagt, das wird dann mit der Steuererklärung gemacht. Ich hab aber gar keine Anhalstpunkte, was ich abführen muß.

Vielen Dank schon mal im voraus.
Tschöh mit öh!!
MFP

Hallöh (mit öh),

um Rechnungen schreiben zu können, mußt Du ein Gewerbe anmelden (mit allem drum und dran). Dann kannst Du als freier Mitarbeiter Deine Dienste „in Rechnung stellen“.

Auf Grund Deiner Arbeitslosigkeit empfehle ich dazu dringend vorherige Klärung mit dem Arbeitsamt - wird da was angerechnet?, stehst Du für die Zeit der freiberuflichen Tätigkeit dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung? usw. …

Hallo Markus,

grundsätzlich ist wirklich nichts weiter zu beachten.
Wenn du wirklich nicht pflichtversichert bei der KK bist, z.B. uebers
Arbeitsamt, dann ändert sich auch nicht viel.
einige Punkte solltest du jedoch beachten:
beim Arbeitsamt abmelden
beim Finanzamt irgendwann anmelden, dass muss aber nicht sofort sein, ist aber
besser, dann bekommst du auch einen steuernummer.
Solange du unter einem gewissen Satz mit deinem Gesamteinnahmen bleibst, das
ändert sich jedes Jahr, dieses Jahr-ich glaube um die DM 12.000 fallen keine
Einkommenssteuern an.
Ebenfalls unter einem gewissen Satz, ändert sich ebenfalls, unterliegt die
Mehrwert-Umsatzsteuerabgabe. Ich glaube dieses Jahr um die DM 30.000. Unter
diesem Umsatz kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Du darfst
dann auch keine berechnen. Wäre meiner Meinung nach aber blödsinnig, weil die
USt ja eh nur durchlaufende Kosten sind, d.H. die Firma für die Du arbeitest
kann deine USt als Vorsteuer abziehen, und Du zahlst Sie dann an das Fi.-Amt.

zB.: Arbeitsleistung Rechnerinstallation= 1.000,00 DM

  • 16% USt = 160,00 DM
    Rechnungsbetrag = 1.160,00 DM

d.H. die Firma hätte eigentlich u.a. DM 160,00 an das Fi-Amt bezahlen müssen,
hat nun aber an dich bezahlt und Du bezahlst sie dann letztendlich an das Fi.-
Amt.
Hat für dich den Vorteil, das Du Material, was du in diesem Monat dann
eingekauft hast wie z.B. Werkzeuge, Stifte, Mousepads etc. ohne Probleme mit Ihn
deine Buchhaltung aufnehmen kannst, wobei die bereits darin enthaltenen 16 %
MwSt mit deinen zu zahlenden MwSt verrechnet werden.

z.B.: zu zahlen
160,00 DM
1 Mousepad = 50,00 DM - darin enthaltene MwSt (50:116*16) = 6,90 DM
noch zu zahlen:
153,90 DM

Das geht natürlich nur, mit Sachen, die du auch „„tatsächlich““ für dein
Unternehmen brauchst.

Vorsicht übrigens noch mit der Gewerbesteuer, du must dem Fi.-Amt klar machen,
dass du wirklich freiberuflich unterwegs bist, und nicht gewerblich.
Das macht dann nochmal 65,00 DM im Jahr aus.

Noch Fragen *gg
Gruss
Alex

Hallo Markus,

Die USt wird i.d.R. Quartalsweise abgerechnet, die Einkommensteuer jährlich, zum
31.Mai für das Vorjahr.
Klär du bitte nocheinmal ob es sich wirklich um eine freiberufliche oder
gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ist wichtig für die Buchführung.
Gruß
Alex

Markus F. Portaccio schrieb:
> Hallo Alex,
>
> erstaml danke für die umfangreiche Antwort.
> Was mir jedoch noch unklar ist, ist folgendes:
> Was kriegt das Finanzamt sofort? Oder wollen
> die die evtl. Steuer wirklich erst am Jahresende?
>
> Danke nochmal!!
>
> Tschöh mit öh!!
> MFP
>
>

Viiiieeelen Dank!!! o.T.
.