ich habe einen Steuerknoten im Kopf und hoffe sehr, dass mir jemand hier weiter helfen kann:
Ich bin Freiberuflerin mit ermäßigtem Steuersatz von 7%.
In meine Rechnungen fließen Reisekosten ein, die bei 19% liegen.
Sagen wir mein Honorar beträgt 100 Euro
Das Bahnticket beträgt 100 Euro, wird mir aber 1:1 von meinem Auftraggeber zurück erstattet.
Alles zusammen wird mit 7% berechnet, da Nebenleistung der Hauptleistung folgt.
Brutto sind wir also bei 214 Euro.
Jetzt kommt mein Gedankenfehler:
Wenn ich bei Betriebseinnahmen 200 Euro angebe, anstatt 100 Euro (also ohne Bahnticket) steigert das meinen Gewinn um 100 Euro, was wiederum meine Steuerrückzahlung erhöht. Es muss doch einen Posten in der Einkommenssteuererklärung geben, wo ich diese 100 Euro bzw. das Bahnticket, wieder komplett abziehen kann, oder?
Denn gebe ich das Bahnticket unter Betriebsausgaben (Reisekosten öffentlicher Verkehr) an, zieht es mir nur die darauf enthaltene Steuer ab, jedoch nicht den eigentlichen Preis des Tickets.
So habe ich zwar die Differenz von 19 und 7 Prozent Steuer wieder drin, bleibe aber auf den Ticketpreis sitzen, der meinen Gewinn erhöht, der meine Nachzahlung erhöht…
Hat jemand einen Rat? Ich würde mich sehr sehr freuen!
So, wie ich es verstanden habe, rechnet sie 100€ Honorar (netto) und addiert die 100€ für das Bahnticket (brutto), um anschließend darauf 7% Umsatzsteuer zu erheben.
Nun sind im 100€-Bahnticket ja schon 7% (vom 01.01.20 bis 30.06.20) oder 19% (bis 31.12.19) enthalten.
Ich glaube, du hast das etwas falsch verstanden.
Du hast die 200€ als Bruttorechnungsbetrag verstanden - ich denke, das war als Nettobetrag gemeint. Und du hast mit 19% Umsatzstezer gerechnet, obwohl sie schrieb, ihre Tätigkeit unterliege nur dem ermäßigten Steuersatz.
Neben ihrem Umsatzsteuer-Irrtum ist das weitere Problem:
Wer ist eigentlich „es“? Jedenfalls scheint „es“ den Fehler zu machen, bei der Gewinnermittlung das Bahnticket nicht zu berücksichtigen.
Jetzt habe ich die Frage verstanden, dank @X_Strom, also:
Lösen kannst du das Problem, indem du das Bahnticket als Durchlaufenden Posten behandelst, das heißt, du schreibst es nur nachrichtlich auf die Rechnung, schickst es im Original mit und läßt es dir 1:1 erstatten. Da muss aber die Buchhaltung deines Auftraggebers mitspielen.
Die andere Lösung ist, du ermittelst den Nettobetrag des Bahntickets, nimmst den als Position auf deine Rechnung und schlägst am Schluss deinen Steuersatz drauf.
Vielen Dank für eure Antworten! Wenn ich gewusst hätte wie genau man hier ist, hätte ich erklärend dazu geschrieben, dass das nur ein sehr vereinfachtes Beispiel darstellen soll. Ich mache meine Steuer dieses Jahr mit der WISO Software. Da erkennt man leider keine Rechnungswege. Deswegen muss ich nochmal nachfragen, weil ich meinen Knoten immer noch nicht gelöst habe, diesmal ganz genau und mir geht es nicht um die Rechnung, sondern wie ich das bei der Steuer einzutragen habe:
Rechnung
Posten 1 Honorar 100 Euro nette
Posten 2 Bahnticket 100 Euro netto
Summe 200 Euro
+Mwst 7% 14 Euro
Summe 214 Euro
Dann gebe ich das Bahnticket bei BA, Reisekosten, öffentliche Verkehrsmittel ein. Dort werden mir aber nicht die 107 Euro abgezogen, die meinen Gewinn mindern sollen, sondern lediglich ein paar euro.
Im Endeffekt zahle ich somit drauf. Da ich das Ticket ja nur ausgelegt habe und es 1:1 wieder bekomme vom Auftraggeber, es nun aber bei den Betriebseinnahmen mit angeben muss, da es auf der Rechnung steht und meinen Gesamtgewinn erhöht. Gibt es denn keinen Posten bei den Betriebsausgaben, wo man die netto 100 Euro einfach wieder abgezogen bekommt?! Es war nie ein Gewinn für mich…aber wenn ich es nicht bei den BE angebe, kann ich später auch nicht meine ausgelegte Vorsteuer (Differenz zwischen 7 und 19%) zurück bekommen, oder?
Oder als durchlaufender Posten, heißt ich rechne das Ticket aus Rechnung raus, gebe den Betrag bei der Steuer ein, trage das Ticket aber bei BA ein um wenigstens die MwSt zurück zu bekommen?