Sagen wir mal Ehemann A und Ehefrau B sind in der Steuerklassenkombination 3 /5 (A=3, B=5). Die Ehefrau B arbeitet nun als freiberuflerin und hat zuätzlich einen minijob. So ingesamt kommt die Ehefrau auf vielleicht 500 Euro im Monat.
Kann die Ehefrau noch familienversichert sein, oder muss sie sich selbst versichern ? Der Mann verdient so um die 3000 Euro im Monat.
Da die Ehefrau ja in Steuerklasse 5 ist, muss sie auch Steuern zahlen, richtig ?
Die Grenze für die Familienversicherung ist 345 Euro pro Monat (bei Minijob 400 Euro pro Monat). Wenn die Ehefrau also über 400 Euro pro Monat mit ihrem Minijob+freiberufl. verdient muss sie sich selbst krankenversichern.
Die Grenze für die Familienversicherung ist 345 Euro pro Monat
(bei Minijob 400 Euro pro Monat). Wenn die Ehefrau also über
400 Euro pro Monat mit ihrem Minijob+freiberufl. verdient muss
sie sich selbst krankenversichern.
Wenn man also einen Minijob bis 400 verdient hat dann ist man versichert über den Ehemann. Wenn man über 400,- verdienst ist man selber durch den Job voll Krankenversichert.
In der Praxis:
Mann hat ein Gewerbe z.b. Frittenbude er muss sich Privat Krankenversichern. ca. 400-600 €
Seine Frau hat keinen Job und ist aber nicht beim Mann mitversichert. Sie müsste selber eine Privatversicherung abschließen. ABER der Mann kann seine Frau für 410€ als Aushilfe einstellen (Gleitzone) somit ist die Frau voll Gesetzlich Krankenversichert.
Die Grenze für die Familienversicherung ist 345 Euro pro Monat
(bei Minijob 400 Euro pro Monat). Wenn die Ehefrau also über
400 Euro pro Monat mit ihrem Minijob+freiberufl. verdient muss
sie sich selbst krankenversichern.
Wenn Du die 345 Euro gegen 350 Euro austauschst, stimmt alles in Deinem Satz.
(bis 2005 waren es 345,00 €/M.)