Hallo zusammen,
angenommen ein Student habe vor, Rechnungen zu schreiben (freiberuflich). Und dieses zwei Monate lang. Müsste der Student einen Gewerbeschein anfordern?
Mit den besten Grüßen
Eva
Hallo zusammen,
angenommen ein Student habe vor, Rechnungen zu schreiben (freiberuflich). Und dieses zwei Monate lang. Müsste der Student einen Gewerbeschein anfordern?
Mit den besten Grüßen
Eva
Hallo,
angenommen ein Student habe vor, Rechnungen zu schreiben
(freiberuflich). Und dieses zwei Monate lang. Müsste der
Student einen Gewerbeschein anfordern?
Wenn man freiberuflich tätig ist, braucht man meines Wissens keinen Gewerbeschein, weil man ja eben Freiberufler ist und kein Gewerbe betreibt. Ob Studenten allerdings als Freiberufler durchgehen, wäre zu klären. Was macht denn der fiktive Student so?
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Gruß
Fritze
muss er nicht
angenommen ein Student habe vor, Rechnungen zu schreiben
(freiberuflich). Und dieses zwei Monate lang. Müsste der
Student einen Gewerbeschein anfordern?
Nein.
Wenn es Freiberuflich ist (klären!) ist es eben keine gewerbliche Tätigkeit. Es ist natürlich eine selbständige Tätigkeit und man bezieht Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, welche dem FA anzugeben sind. Ebenso ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit das FA zu informieren.
Noch was: Einen Gewerbeschein fordert man nicht an! Man meldet ein Gewerbe an. Es sei denn, es ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.