ich habe folgendes Problem:
Ich bin Student (in den letzten Monaten) und arbeite derzeit über 80 Stunden im Monat und verdiene auch zuviel. Ich habe bereits dieses Jahr über 12.000 Euro verdient und muss deshalb Einkommensteuer, Krankenversicherung (muss ich eh, da ich älter als 27 Jahre bin) und Arbeitslosen- und Rentenversicherung abführen (Arbeitgeber hatte vor 2 Monaten umgestellt). Das bedeutet gleichzeitig, dass mir jetzt aber ca. 450-600 Euro monatlich in der Kasse fehlen…
Mein Anliegen ist nun, diese Versicherungsbeiträge - bis ich ein richtiger Arbeitnehmer mit entsprechendem Einkommen bin - zu sparen. Mein Idee hierzu: meine Arbeitsleistung und mein geistiges Eigentum als Freiberufler meinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Meine Fragen dazu:
Muss ich schon Gewerbesteuer zahlen (war doch in der Diskussion, oder?)? Wenn ja, wie berechnet sich das?
Welche Steuern muss ich abführen und wann?
Wie steht es mit der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung? Wie hoch sind die Beiträge als Freiberufler, wann werden sie abgeführt?
Wie steht es mit MwSt.?
Ich werde dieses Jahr etwa 20.000 Euro verdienen, wenn ich wie bisher stundenweise als Arbeitnehmer bezahlt werde. Mein Stundenlohn soll natürlich so angepasst werden, dass mein Arbeitgeber weiterhin die gleichen Ausgaben für meine Arbeitstunde haben wird (unabhängig, ob Arbeitnehmer mit Arbeitgeberanteilen oder Freiberuflich)…
Was passiert mit meinen Fahrten zur Arbeit - steurliche Geltendmachung? Was mit den Fahrten zu einem Kunden und Spesen (welches mir derzeit der Arbeitgeber auf meiner Reisekostenabrechnung erstattet)?
Was passiert, wenn ich krank bin? Gibt es eine Privatversicherung, die mir in diesem Fall das entgangenen Arbeitsentgelt ersetzt - und was kostet sowas?
Auf was muss ich achten?
Ein Beispiel wäre mir sehr hilfreich:
Angenommen ich stelle meinem Arbeitgeber 2.000 Euro in Rechnung (ohne MwSt.) - welche und in welcher Höhe werden Abzüge vorgenommen?
1.001 Fragen und würde mich sehr über ein Antwort freuen!
Danke, Danke…
Wenn du das so drehst, wie du es beschrieben hast, erfüllst du
alle Kriterien der „Scheinselbständigkeit“.
… was nicht weiter tragisch für Dich wäre, weil die Problematik der Scheinselbständigkeit eine sozialversicherungsrechtliche auf Seiten des Arbeitgebers darstellt.
und zur Aberkennung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von
Geschäftsausgaben führt.
Nicht soviel Halbwissen bitte.
hallo local,
kann es sein, dass die gleichen ausgaben/aufwendungen nicht nur als betriebsausgaben sondern auch als werbungskosten durchgehen können? bis auf die problematik der „gewillkürten betriebsvermögen“ sollten hier keine unterschiede bestehen.
ich denke björn weiss wovon er schreibt, halbwissen ist das bestimmt nicht!
und zur Aberkennung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von
Geschäftsausgaben führt.
Nicht soviel Halbwissen bitte.
hallo local,
kann es sein, dass die gleichen ausgaben/aufwendungen nicht
nur als betriebsausgaben sondern auch als werbungskosten
durchgehen können? bis auf die problematik der „gewillkürten
betriebsvermögen“ sollten hier keine unterschiede bestehen.
Dass hieße, daß gekaufte Ordner, Papier, Tinten, Schreibtische, PC, Geschäftsessen, Bewirtung im Hause, Reparatur des PKW (anteilig) etc. alles als Werbungskosten angesetzt werden können?
Soll „Marketing Consultant“ werden … wirklich wichtig ist für mich, was nun steuerlich passiert. Wieso kann denn mir niemand sagen, welche Abzüge anfallen, wenn ich eine Rechnung über 2.000 € per Monat stelle? Die sterueliche Einahmen-Ausgaben-Rechnung am Geschäftsjahr-Ende interessiert derzeit nur sekundär, da ich JETZT höhere Einnahmen durchsetzen muss, wenn ich meinen Lebensstandard nciht aufgeben will (ich meine damit nur Auto und Miete - von Luxusgütern kann noch keine Rede sein) - welche steuerlichen Belastungen nach meinem „Jahresabschluß“ auf mich zukommen, ist jetzt erst einmal unerheblich…
Wichtig ist mir nur, was bleibt unter dem Strich am Ende des Monats…
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Dass hieße, daß gekaufte Ordner, Papier, Tinten,
Schreibtische, PC, Geschäftsessen, Bewirtung im Hause,
Reparatur des PKW (anteilig) etc. alles als Werbungskosten
angesetzt werden können?
hi,
klar, was der freiberufler zur erzielung von betriebseinnahmen aufwendet kann der arbeitnehmer
auch als werbungskosten ansetzen.
ausnahmen bestätigen die regel, der arbeitnehmer hat kein „betriebsvermögen“ --> kein PKW im betrieb möglich --> absetzung der fahrten mit dem PKW nur über pauschale (30ct/km) bzw. über die entfernungspauschale für fahrten wohnung/arbeit!