Freiberuflich als Texter

Liebe/-r Experte/-in,

ich schreibe Sie an, da ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehe und sehr dankbar für einen Rat wäre.

Seit kurzem bin ich freiberuflich im E-Lancer-Bereich tätig. Ich verfasse Texte und Webcontent.
Nun ist es soweit und ich darf bzw. muss meine erste Rechnung schreiben.
Als Kleinunternehmer bin ich umsatzsteuerbefreit, das heißt ich darf keine Mehrwertsteuern erheben.

Heißt das praktisch, dass ich immer fröhlich den Bruttopreis berechnen und einnehmen darf?
Kleinunternehmer, die Produkte vertreiben, müssen die Mehrwertsteuern beim Großhändler zahlen.
Wie ist das mit Dienstleistern?
Gibt es überhaupt irgendwelche Steuern, die ich zahlen muss?
Oder kann ich munter Rechnungen schreiben, alles „in die eigene Tasche wirtschaften“ und dem Finanzamt am Ende des Jahres nur eine Gewinnrechnung vorlegen?

Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie mir helfen könnten.

Mit besten Grüßen
Maria

Liebe Maria,
ich persönlich halte gar nichts von der Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer.
Und das aus folgendem Grund:

  1. du kannst die Mehrwertsteuer, die Du selbst bezahlst
    (für Material, Computerausstattung etc.) nicht geltend machen
  2. du wirkst Semi-Professionell

Ich würde mich beim Finanzamt als Freiberufler melden und meine Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben.
Als Berufsanfänger bzw. mit niedrigeren Umsätzen machst Du eine vierteljährliche Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt, in der Du Deine Umsätze auflistest, die eingenommene Umsatzsteuer angibst und die von Dir ausgegebene Mehrwertsteuer von diesem Betrag abziehst.

Die Arbeit ist überschaubar, der Vorteil liegt auf der Hand: du kannst Dir die Mwst. für alles, was Du berfulich kaufst erstatten lassen.

Ansonsten machst Du am Ende des Jahres eine Gewinn- und Verlustrechnung, in der Umsatz und Betreibsausgaben gegenüber gestellt werden. Den Gewinn musst Du gemäß der üblichen Einkommensteuertabelle versteuen.
Also vorsicht: die erste Einkommensteuerzahlung kommt erst ca. 1,5 Jahre nach dem Beginn der freiberuflichen Tätigkeit, also nicht alles ausgeben :wink:

Beim Großhändler musst Du natürlich auch die Mwst. zahlen, dich unterscheidet als Freiberufler nur die Gewerbesteuer vom Gewerbetreibenden.
Sobald Du etwas verkaufst (also Umsätze aus Verkauf erwirtschaftest und nicht alleine Honorarumsätze) wirst Du gewerbesteuerpflichtig (die Gewerbesteuer greift aber erst ab 24.500,- Gewinn - NICHT UMSATZ)

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
viele Grüße und viel Erfolg

Kathrin

PS Rechnungen immer zügig schreiben !!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Maria,

an aller aller erster Stelle empfehle ich dir DRINGENST zu einem Steuerberater zu gehen.

Dann einmal Step by Step. Als Kleinunternehmerin im Sinne des UStg bist du nur von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn du dieses auch ausdrücklich beantragt hast. Ob das Sinnig ist oder nicht, beantwortet dir eigentlich die Frage: rechnest du mit anderen Unternehmern oder mit Endverbauchern ab?
Solltest du vorwiegend mit Unternehmen abrechnen empfehle ich MIT MwSt (USt=Umsatzsteuer–> ist dasselbe wie MwSt) zu rechnen. Den anderen Unternehmen ist die USt egal, sie müssen sie so oder so abführen, entweder an das Finanzamt, oder aber an dich. Rechnest du mit Endverebrauchern ab, kann es eventuell besser sein ohne MwSt zu rechnen, du kannst dann deine Leistungen eventuell günstiger anbieten, als dein Mitbewerber.
Rechnest du allerdings mit MwSt kannst musst du die eingenommenen Steuern auch an das Finanzamt abführen, gegengerechnet werden dann allerdings wieder die Dinge, welche Du beruflich eingekauft hast. Unter dem Strich bleibt da für dich mehr hängen.
Bsp. du berechnest einem Kunden 100,00 Euro, das macht dann folgende Rechnung:
100,00 Euro zzgl. 19%MwSt (USt) = 119 Euro.
19 Euro musst du also an das Fi-Amt abführen.
jetzt kaufst du einen Bleistift für 10 Euro.
darin enthalten sind 19% USt.
macht also 10:119*100=8,40
Der Bleistift kostet dich also eigentlich nur 8,40 Euro, weil da sind ja 1,60 Euro MwSt enthalten.

Jetzt zu deiner gestellten Rechnung: 19,00 Euro-1,60 = 17,40 Euro.
d.H. du musst nur noch 17,40 Euro an das Fi-Amt abführen, keine 19,00 Euro mehr.

Auf Dauer MIT USt zu rechnen ergibt immer ein Plus für den Unternehmer.

Das ganze ist aber ein hochkomplexes Thema, Abschreibungen, GWG, Kostenrechnungen, Einnahme- Überschussrechnung, Einkomensteuer …um nur ein paar Wörter zu nennen. Am besten kontaktier einen Steuerberater, ich geb dir auch mal meine Nummer, Ruf an, wenn du willst.
0170 2308998

LG
Alex

ich schreibe Sie an, da ich den Wald vor lauter Bäumen nicht
mehr sehe und sehr dankbar für einen Rat wäre.

Seit kurzem bin ich freiberuflich im E-Lancer-Bereich tätig.
Ich verfasse Texte und Webcontent.
Nun ist es soweit und ich darf bzw. muss meine erste Rechnung
schreiben.
Als Kleinunternehmer bin ich umsatzsteuerbefreit, das heißt
ich darf keine Mehrwertsteuern erheben.

Heißt das praktisch, dass ich immer fröhlich den Bruttopreis
berechnen und einnehmen darf?
Kleinunternehmer, die Produkte vertreiben, müssen die
Mehrwertsteuern beim Großhändler zahlen.
Wie ist das mit Dienstleistern?
Gibt es überhaupt irgendwelche Steuern, die ich zahlen muss?
Oder kann ich munter Rechnungen schreiben, alles „in die
eigene Tasche wirtschaften“ und dem Finanzamt am Ende des
Jahres nur eine Gewinnrechnung vorlegen?

Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie mir helfen könnten.

Mit besten Grüßen
Maria

Hallo Maria,

als von Finanzamt „genehmigte Kleinunternehmerin“ (wurde im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgefragt)kannst du i.d.R. bis 17500EUR UMSÄTZE ohne Umsatzsteuerausweis machen (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html)

Wenn du keine Einkäufe hast, sei es so, denn aus den Einkäufen dürftest du keine Vorsteuer ziehen.

Du must eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen, damit dem FA nachvollziehbar bleibt, wieviele Umsätze du gemacht hast und die ESt-Jahreserklärung mit der Anlage EÜR.

Als Buchungsprogramm arbeite ich mit WISO Sparbuch.

Und wenn es keinen Kunden stört, dass du die Bruttobeträge vergleichbarer Mitanbieter in Rechnung stellst, wobei keine Umsatzsteuer ausweisbar ist - so sind dies deine Einnahmen.

Ansonsten schau nochmals hier genauer nach:
www.dessau.de/downloads/…/steuertipps_existenzgrue…

Alles Gute!