Hallo Maria,
an aller aller erster Stelle empfehle ich dir DRINGENST zu einem Steuerberater zu gehen.
Dann einmal Step by Step. Als Kleinunternehmerin im Sinne des UStg bist du nur von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn du dieses auch ausdrücklich beantragt hast. Ob das Sinnig ist oder nicht, beantwortet dir eigentlich die Frage: rechnest du mit anderen Unternehmern oder mit Endverbauchern ab?
Solltest du vorwiegend mit Unternehmen abrechnen empfehle ich MIT MwSt (USt=Umsatzsteuer–> ist dasselbe wie MwSt) zu rechnen. Den anderen Unternehmen ist die USt egal, sie müssen sie so oder so abführen, entweder an das Finanzamt, oder aber an dich. Rechnest du mit Endverebrauchern ab, kann es eventuell besser sein ohne MwSt zu rechnen, du kannst dann deine Leistungen eventuell günstiger anbieten, als dein Mitbewerber.
Rechnest du allerdings mit MwSt kannst musst du die eingenommenen Steuern auch an das Finanzamt abführen, gegengerechnet werden dann allerdings wieder die Dinge, welche Du beruflich eingekauft hast. Unter dem Strich bleibt da für dich mehr hängen.
Bsp. du berechnest einem Kunden 100,00 Euro, das macht dann folgende Rechnung:
100,00 Euro zzgl. 19%MwSt (USt) = 119 Euro.
19 Euro musst du also an das Fi-Amt abführen.
jetzt kaufst du einen Bleistift für 10 Euro.
darin enthalten sind 19% USt.
macht also 10:119*100=8,40
Der Bleistift kostet dich also eigentlich nur 8,40 Euro, weil da sind ja 1,60 Euro MwSt enthalten.
Jetzt zu deiner gestellten Rechnung: 19,00 Euro-1,60 = 17,40 Euro.
d.H. du musst nur noch 17,40 Euro an das Fi-Amt abführen, keine 19,00 Euro mehr.
Auf Dauer MIT USt zu rechnen ergibt immer ein Plus für den Unternehmer.
Das ganze ist aber ein hochkomplexes Thema, Abschreibungen, GWG, Kostenrechnungen, Einnahme- Überschussrechnung, Einkomensteuer …um nur ein paar Wörter zu nennen. Am besten kontaktier einen Steuerberater, ich geb dir auch mal meine Nummer, Ruf an, wenn du willst.
0170 2308998
LG
Alex
ich schreibe Sie an, da ich den Wald vor lauter Bäumen nicht
mehr sehe und sehr dankbar für einen Rat wäre.
Seit kurzem bin ich freiberuflich im E-Lancer-Bereich tätig.
Ich verfasse Texte und Webcontent.
Nun ist es soweit und ich darf bzw. muss meine erste Rechnung
schreiben.
Als Kleinunternehmer bin ich umsatzsteuerbefreit, das heißt
ich darf keine Mehrwertsteuern erheben.
Heißt das praktisch, dass ich immer fröhlich den Bruttopreis
berechnen und einnehmen darf?
Kleinunternehmer, die Produkte vertreiben, müssen die
Mehrwertsteuern beim Großhändler zahlen.
Wie ist das mit Dienstleistern?
Gibt es überhaupt irgendwelche Steuern, die ich zahlen muss?
Oder kann ich munter Rechnungen schreiben, alles „in die
eigene Tasche wirtschaften“ und dem Finanzamt am Ende des
Jahres nur eine Gewinnrechnung vorlegen?
Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie mir helfen könnten.
Mit besten Grüßen
Maria