Hallo!
Folgender Fall:
Frau, 1 Kind, geb. 1. Okt. 2010, möchte ab 1. Okt. 2011 freiberuflich für ihren bisherigen Arbeitgeber arbeiten, bei dem sie angestellt ist und Elternzeit angemeldet hat.
Ist das möglich?
Auch ohne das Areitsverhältnis zu kündigen?
Wenn ja, stimmt es, dass diese Tätigkeit als „nebenberuflich freiberuflich“ gilt und daher bei 2-3 Tagen im Monat (Beratungstätigkeit, ca. 600 Eur / Tag) kein Krankenkassenbeitrag gezahlt werden muss?
Wir wirkt sich das auf die Rentenversicherung aus?
Danke für die Auskungt und Gruß,
M.