Freiberuflich arbeiten während Elternzeit?

Guten Tag, ich bin in Elternzeit und interessiere mich für eine freiberufliche Tätigkeit. Wie funktioniert das genau? Welche Schritte muss ich gehen und welchen Einfluss hat das auf die Höhe meines Elterngeldes? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten!

Wenn eien freiberufliche Tätigkeit möglich ist, dann sind die Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben bzw. der Gewinn daraus, genauso ist dies fürs Elternteld anzugeben (wenn man sich noch im Bezug befindet).

Elterngeld wird dann nur aus der Differenz altes Einkommen und neues Einkommen gezahlt.

Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben. Sonst noch einmal nachfragen.

Hallo Susannea,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich muss jetzt doch noch mal nachfragen, damit ich es verstehe: Wenn ich jetzt 900 Euro Elterngeld bekomme und verdiene mit meiner freiberuflichen Tätigkeit z. B. 500 Euro im Monat, bekomme ich dann 400 Euro ELterngeld? (ich war vor dem Elterngeldbezug übrigens nicht Freiberufler, sondern festangestellt, falls das wichtig sein sollte). Wenn ich also immer die Differenz ausgezahlt bekomme, „lohnt sich“ dann überhaupt etwas freiberufliches? Sorry, für die wahrscheinlich blöde Frage…Danke schonmal!

Nein, nicht Differenz zwischen Elterngeld und neuem Verdienst, sondern Differenz zwischen altem Einkommen und dem neuen Einkommen und davon dann 67%.

Hallo Daniela1977,
es kommt auf die Tätigkeit drauf an. Bei manchen muß man sich nur beim Finanzamt melden bei den meisten muß man ein Gewerbe anmelden. Am besten ein Existenzgründerseminar besuchen. Da werden die ersten Schritte genau erklärt.
Im Wesentlichen sollte man eine Marktanalyse durchführen (gibt es auch genug Nachfrage für dein Angebot), Konkurrenz prüfen (Was macht die, in welche Größe und zu welchem Geld), Kosten (Miete, Anschaffungen, Werbung), In welche Kategorie fällt deine Tätigkeit (Dienstleistung, Handel usw…), dementsprechend deine Anmeldeform auswählen (GmbH, GbR, oder eben als „Freier“ Beruf beim Finanzamt) und beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt anmelden. Kostet ca. 10€. Bis zu einem Verdienst von, ich glaube es sind 400€ bleibst du gesetzlich Krankenversichert bzw. in der Familienversicherung, alles was drüber geht muß man sich privat versichern. Ein jährlicher Steuerbescheid ist natürlich pflicht. Auch hier die Kosten für den Steuerberater einrechnen!!!
Ratsam wäre auch zu prüfen ob es einen Zuschuß für dein Vorhaben gibt. Bei kleinen Gründungen gibt es vom Arbeitsamt den Existenzgründer-Zuschuß (früher Ich-AG).
Zuschüsse sind immer ohne Rückzahlung. Vom der KFW-Bank gibt es so genannte Existenzgründer-Kredite. Hier bekommt man ein Darlehen für kleines Geld. ABER für alle Arten von Zuschüssen oder Krediten muß ein Businessplan ausgearbeitet werden.
Vom Elterngeld wird dein Einkommen 1 zu 1 vom Elterngeld abgezogen. Ratsam wäre die Elternzeit für die Planung der selbstständigen Tätigkeit zu nutzen um anschließend voll einzusteigen.
Alles Gute
Viele Grüße Lore

10.06.2011

Hallo Daniela,

Deine Frage ist sehr speziell und wahrscheinlich eher für Eltern geeignet, die Elterngeld als Freiberufler schon beansprucht haben…
Sorry

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Hallo Susannea,

zwar ein wenig verspätet, aber dennoch wollte ich mich für die hilfreichen Antworten bedanken!

Viele Grüße
Daniela

Hallo Lore27,

zwar ein wenig verspätet, aber dennoch wollte ich mich für die ausführliche Antwort bedanken!

Viele Grüße
Daniela