Freiberuflich die weißichnichwievielste

Hallo Leutz,

haben da auch ma ne Frach:

Mal angenommen ich möchte Gebrauchtwagen vermitteln.
Kein Ankauf, kein (Verkauf).
Fahrzeug begutachten, Wert ermitteln, anbieten, im Auftrag verkaufen.
Kann dat unter freiberuflich laufen?
Habe mir die Katalogberufe schon angesehen.
Ergebnis: passt eigentlich nicht. Aber, es steht auch „hauptberuflicher Sachverständiger“ drin und ich meine mal gehört zu haben, daß man nicht unbedingt eine spezielle Ausbildung benötigt um sich Sachverständiger zu nennen.
Keine Panik, ich besitze schon den „Sachverstand“, sprich die Sachkunde.
Liefe das also evtl. über so´ne Schiene?
Geht einfach darum möglichst kostengünstig einen fairen Deal zwischen 2 Privatleuten zu vermitteln. Ich denke wenn ich dat als Gewerbe anmelden muss, wäre eine Vermittlung zu teuer und somit nicht rentabel. Soll ja schließlich nur bei Erfolg wat kosten.

So nu haut ma inne Tasten, aber nicht inner Luft zereissen bin sensibel *g*

Gruß Holgi

Hallo Holgi,

Wenn Du die Katalogberufe studiert hast, hast Du auch gesehen, in welche Richtung die Sache mit dem Nicht-Diplomierten Sachverständigen geht:

Die kommerzielle Vermittlung ist davon nicht abgedeckt.

Einem Kfz-Ingenieur ähnlich wäre die Tätigkeit allenfalls und mit Fragezeichen dann, wenn Du z.B. einen der letzten betriebsfähigen Maybachs aus Indien besorgst und wenn die Vermittlung dabei im Hintergrund steht vor der Begutachtung der Frage, ob dieser so wie er dasteht, in Deutschland eine Zulassung bekommen würde, bzw. nach welchen Umbauten und Restaurierungsarbeiten dieses zu erwarten wäre.

Oder einen Original-Army-Hummer, nicht irgendeine Zivilversion, zusammen mit einer Analyse, was daran zu schrauben und zu braten ist, damit er hier auch bei Nutzung durch einen Zivilisten gefahren auf die Straße darf. Voraussetzung natürlich, dass diese Expertise im Vordergrund steht, nicht das Besorgen der Adresse.

Vermittlung von Handelsgeschäften ist keine freiberufliche Tätigkeit, Du begründest damit ein stehendes Gewerbe.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

sagte ja nich, dat ich die studiert hab, halt ma hingeschaut.
Durchsteigen tu ich eh nicht durch die gesamte Gesetzeslage.
War mir aber, wie gesagt, auch eigentlich klar. Hätt doch aber sein können, das irjendwer nen Schlupflöchlein kennt. Ich mein dir „Großen“ im Big Buisness nutzen ja auch alles aus.

Vielen Dank für Deinen Beitrag!

holgi

Hallo Leutz,

haben da auch ma ne Frach:

Mal angenommen ich möchte Gebrauchtwagen vermitteln.
Kein Ankauf, kein (Verkauf).
Fahrzeug begutachten, Wert ermitteln, anbieten, im Auftrag
verkaufen.
Kann dat unter freiberuflich laufen?

Soviel ich weiss bist du nach den Gesetz dann Makler. Da du hier eine dauerhaften Erwerb betreiben willst brauchst du eine Gewerbeintragung udn eien Registirirung in die Handelsgesetz.
Bedenke vorher das hier andere Regeln als bisher für dich als Privatperson gelten.

Habe mir die Katalogberufe schon angesehen.
Ergebnis: passt eigentlich nicht. Aber, es steht auch
„hauptberuflicher Sachverständiger“ drin und ich meine mal
gehört zu haben, daß man nicht unbedingt eine spezielle
Ausbildung benötigt um sich Sachverständiger zu nennen.
Keine Panik, ich besitze schon den „Sachverstand“, sprich die
Sachkunde.

Das bezweifle ich sehr das du kein Techniker, Ingeneuer oder Meister bist.

Es müssen die Voraussetzungen nach § 2 der Sachverständigenordnung (SVO) erfüllt sein. Dies bedeutet insbesondere, dass der Bewerber
a) in die Handwerksrolle der Handwerkskammer als Inhaber oder als persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft bzw. Geschäftsführer einer juristischen Person eingetragen ist und dabei in seiner Person die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt oder als Betriebsleiter verzeichnet ist
oder
b) als Inhaber, persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Geschäftsführer einer juristischen Person im Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragen ist
Das 30. Lebensjahr muss vollendet und das 65. darf noch nicht überschritten sein.
Der Bewerber muss persönlich und fachlich für die Sachverständigentätigkeit geeignet sein.
Der Bewerber muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, er darf keine Eintragung im Zentralregister haben.

Wichtig: Der Bestellung selbst geht in aller Regel eine gesonderte Fachkundeüberprüfung voraus.

Liefe das also evtl. über so´ne Schiene?
Geht einfach darum möglichst kostengünstig einen fairen Deal
zwischen 2 Privatleuten zu vermitteln. Ich denke wenn ich dat
als Gewerbe anmelden muss, wäre eine Vermittlung zu teuer und
somit nicht rentabel. Soll ja schließlich nur bei Erfolg wat
kosten.

So nu haut ma inne Tasten, aber nicht inner Luft zereissen bin
sensibel *g*

Gruß Holgi