Freiberuflich freiberuflich

Wer kann mir durch eine ähnliche Erfahrung oder Fachwissen weiterhelfen?

Ich erwarte im August mein erstes Kind. Nun möchte ich gern Elterngeld beantragen.

Seit 5 Jahren bin ich (mit kurzer Unterbrechung) freiberuflich tätig. Seit 1,5 Jahren bin ich auch auf Teilzeit angestellt und dadurch sozialversicherungspflichtig. Zu Beginn 2010 war ich noch 1,5 Monate vollzeitangestellt. Eine Abmeldung der freiberuflichen Tätigkeit (bsp. beim Finanzamt) mußte ich nicht vornehmen. Nun kann ich aber nicht beweisen, dass ich die freiberufliche Arbeit nicht durchgängig betrieben habe. Ich habe kein Gewerbe, bin wirklich nur Freiberuflerin.

Nun stellt sich die Frage, ob als Berechnungsgrundlage das letzte Kalenderjahr oder aber die letzten 12 Monate vor der Geburt zählen?

Die Elterngeldstelle sagt momentan, dass das letzte Kalenderjahr (also 2010) zählt und zwar für beide Einnahmearten. Vor einem halben Jahr hieß es von denen noch, dass aufgrund der Anstellung auf jeden Fall die letzten 12 Monate vor Geburt (also Sommer 2010 bis Sommer 2011) zählen.

Ich habe leider aufgrund dieser Aussage einige Rechnungen erst in diesem Kalenderjahr gestellt. Sie zählen also nicht mehr in meinen Gewinn 2010. Das ist sehr ärgerlich. Nun suche ich einen Weg, dass die letzten 12 Monate vor der Geburt gelten, da dort mein Durchschnittseinkommen höher sein wird und demzufolge das Elterngeld höher ausfällt.

Hat jemand eine ähnliche Situation gehabt? Was wurde da zugrunde gelegt?

In 2010 ist nur ein Teil der Zeit nicht-selbstständig gearbeitet worden? Dann darf dieser Zeitraum nicht verwendet werden!

Hallo,
kann Dir leider nicht helfen, als ich mich selbständig gemacht habe und Kinder bekam gab es nix außer Kindergeld.
Viel Erfolg bei Deiner Recherche
Kath

Hallo,

sorry … leider NULL Erfahrungswerte

Hallo Sandra-b,

es ist gesetzlich festgelegt, daß die letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden, dies gilt jedoch nur für Arbeitnehmer und nichtselbstständige Personen.

Bei Selbstständigen oder eben wie in Ihrem Fall halb Angestellt, halb Selbstständig wird dies anhand der letzten Steuererklärung berechnet (letzter Veranlagungszeitraum). Mehr erfahren Sie hier
–> http://www.banktip.de/rubrik2/20180/5/elterngeld-fue…

Am Besten Sie lassen sich bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle beraten. Dort kann man Ihnen auch normalerweise genau ausrechnen wie hoch das Elterngeld sein wird. Die Onlinerechner sind für sowas leider nicht konzipiert.

Alles Gute

Gruß Lore

Kann dir leider nicht weiterhelfen. Tut mir leid.
Alles Gute!
LG
Natascha

Sorry, kann ich nicht weiterhelfen

Hallo,
meines Wissens nach zählen lt. Gesetz die 12 Monate vor der Geburt - für beide Einkommensarten. Für die Anstellung kann das ja leicht durch die Gehaltszettel belegt werden. Bei selbstständiger Tätigkeit ist das aber schwerer zu sagen und so greift die Behörde zunächst auf den letzten Veranlagungszeitraum (Jan-Dez.2010) zurück. Mit Abschluss des Veranlagungszeitraums 2011 wird dann eine entgültige Berechnung für den maßgeblichen Zeitraum Sommer 2010 bis Sommer 2011 angestellt. Herzlichen Gruß und Alles Gute, SAM