Wer kann mir durch eine ähnliche Erfahrung oder Fachwissen weiterhelfen?
Ich erwarte im August mein erstes Kind. Nun möchte ich gern Elterngeld beantragen.
Seit 5 Jahren bin ich (mit kurzer Unterbrechung) freiberuflich tätig. Seit 1,5 Jahren bin ich auch auf Teilzeit angestellt und dadurch sozialversicherungspflichtig. Zu Beginn 2010 war ich noch 1,5 Monate vollzeitangestellt. Eine Abmeldung der freiberuflichen Tätigkeit (bsp. beim Finanzamt) mußte ich nicht vornehmen. Nun kann ich aber nicht beweisen, dass ich die freiberufliche Arbeit nicht durchgängig betrieben habe. Ich habe kein Gewerbe, bin wirklich nur Freiberuflerin.
Nun stellt sich die Frage, ob als Berechnungsgrundlage das letzte Kalenderjahr oder aber die letzten 12 Monate vor der Geburt zählen?
Die Elterngeldstelle sagt momentan, dass das letzte Kalenderjahr (also 2010) zählt und zwar für beide Einnahmearten. Vor einem halben Jahr hieß es von denen noch, dass aufgrund der Anstellung auf jeden Fall die letzten 12 Monate vor Geburt (also Sommer 2010 bis Sommer 2011) zählen.
Ich habe leider aufgrund dieser Aussage einige Rechnungen erst in diesem Kalenderjahr gestellt. Sie zählen also nicht mehr in meinen Gewinn 2010. Das ist sehr ärgerlich. Nun suche ich einen Weg, dass die letzten 12 Monate vor der Geburt gelten, da dort mein Durchschnittseinkommen höher sein wird und demzufolge das Elterngeld höher ausfällt.
Hat jemand eine ähnliche Situation gehabt? Was wurde da zugrunde gelegt?