Freiberuflich für nur 1 AG - Scheinselbständig?

Hallo,
ich möchte freiberuflich für unseren Reiterverein arbeiten um dort Reitunterricht zu erteilen. Möchte mich rückwirkend für 2006 als freiberufliche anmelden, allerdings komme ich nicht über die 20.000,- Euro Grenze p.a. so dass ich keine Umsatzsteuer berechnen muss.
Ich bin halt wirklich nur für diesen einen Verein tätig, habe dort aber halt totale Freiheit in punkto Stundenplanung, Urlaub, Fortbildung etc.
Bin ich dann scheinselbständig? Gibt es eine andere Lösung als dass ich mir einen 2. Auftragnehmer suche (das erweist sich mehr als schwierig…)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine „Scheinselbständigkeit“ vorliegt. Du könntest ja jederzeit weitere Auftraggeber mit hinzuziehen, es sei denn du hast einen Vertrag geschlossen der das ausschließt. Sonst wäre ja jeder davon betroffen, der sich selbständig macht und bis dato nur einen Kunden akquirieren konnte.

Einfluss hätte es eh´ nur auf deine Rentenversicherungsanstalt. Selbst wenn eine „Scheinselbständigkeit“ vorliegt, kann man sich für 3 Jahre, auf Antrag, befreien lassen.

Bei Zweifeln kannst du das aber bei deinem Rentenversicherer prüfen lassen.

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Hallo,

Du kannst Dich für 3 Jahre befreien lassen von der Versicherungspflicht:

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/DRVB/de/Inhalt/Formulare Publikationen/Formulare/Versicherung/ DRVB Paket Versicherung Befreiung von der Versicherungspflicht.html)

Danach solltest Du allerdings entweder mehrere Auftraggeber oder mindestens 1 Mitarbeiter vorweisen können.

Teste mal hier:

http://www.felser.de/juracity.de/scheinselbstaendigk…

Grüße
CE

Hallo,

Bin ich dann scheinselbständig? Gibt es eine andere Lösung als

Welches Problem hast Du mit der Scheinselbstständigkeit ? Als Reit lehrer bist Du wahrscheinlich sowieso rentenversicherungspflichtig. Das klärst Du am besten, wie schon geschrieben wurde, mit der DRV.

Die Scheinselbstständigkeit kannst Du umgehen, indem Du einen Mitarbeiter auf Steuerkarte einstellst (also für ihn RV-Beiträge zahlst). Dabei spielt die Höhe der Vergütung keine Rolle. Du kannst also jemanden für 300 € im Monat auf Steuerkarte beschäftigen. Trotzdem wirst Du für Dich in die DRV einzahlen müssen.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

ich möchte freiberuflich für unseren Reiterverein arbeiten um
dort Reitunterricht zu erteilen.
Ich bin halt wirklich nur für diesen einen Verein tätig, habe
dort aber halt totale Freiheit in punkto Stundenplanung,
Urlaub, Fortbildung etc.

Vieleicht kannst du ja auch die eine oder andere Privatstunde geben,
dann hättest du zumindest schon mal mehr Auftraggeber.

Gruß
Stefan

Hallo, ich hab total vergessen zu erwähnen dass ich das nur nebenbei mache, ich bin hauptberuflich bereits vollzeit tätig. Ist das nun auch ausschlaggebend bei meiner situation?

Da hat sich ja die Frage mit der Rentenversicherung geklärt! :smile:))
Da kommst du nu nich raus, auch nich auf Antrag!

Hallo, ich hab total vergessen zu erwähnen dass ich das nur
nebenbei mache, ich bin hauptberuflich bereits vollzeit tätig.
Ist das nun auch ausschlaggebend bei meiner situation?

Sorry wenn ich mich jetz blödstelle,… aber ist das nun positiv für mich oder negativ?
Bitte um erneute Aufklärung :wink:
DANKE!

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positiv in sofern, dass du dir den ganzen Antragskram für den RV sparst, weil du als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer gar nicht aus der GRV rauskommst und das is auch schon der Nachteil.

Auch deine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind dann sozialversicherungspflichtig, andererseits kannst du aber auch deine Verluste bei der Einkommenssteuererklärung ansetzen, was wiederum von Vorteil für die Rentenversicherung sein kann.(weniger positive Einküfte, weniger Abgaben)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das soll heißen, wenn Du eh eine Anstellung hast, vergiss das mit der
Selbst- und damit auch mit der Scheinselbständigkeit. Du musst nur eben
die Einnahmen bei Deiner Steuererklärung angeben.
LG

Servus Richard,

wie soll man bitteschön dieses verstehen???

Du sagst: Wenn eine Angestellte nebenher Tupperpartys veranstaltet, ist sie automatisch bei Tupper sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig angestellt, bloß weil sie sonst auch einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht?

Kommt mir reichlich konfus vor - oder ich habe nicht verstanden, was Du sagen willst. Über nähere Erläuterung würde ich mich freuen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Möchte mich rückwirkend für
2006 als freiberufliche anmelden, allerdings komme ich nicht
über die 20.000,- Euro Grenze p.a. so dass ich keine
Umsatzsteuer berechnen muss.

Woher hast Du denn diese Grenze? Bitte mal die Quelle § 19 Abs. 1 UStG studieren:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ich bin halt wirklich nur für diesen einen Verein tätig, habe
dort aber halt totale Freiheit in punkto Stundenplanung,
Urlaub, Fortbildung etc.
Bin ich dann scheinselbständig?

Wahrscheinlich nicht. Das oft zitierte Kriterium „ein Auftraggeber“ war eine Zeit lang im Gesetz formuliert, aber vorher jahrzehntelang nicht und heute nicht mehr. Die anderen Punkte, die Du ansprichst, sprechen für eine im Gesamtbild selbständige Tätigkeit. Das bedeutet Rentenversicherungspflicht wegen Lehrerberuf, aber keine Arbeitslosenversicherungs- und auch keine Krankenversicherungspflicht.

In der gegebenen Situation sollte wie in allen unklaren Fällen bei der Rentenversicherung die Statusfeststellung beantragt werden. Die dafür notwendigen Formblätter V027 und V028 gibts hier zum Runterladen:

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/DRVB/de/Inhalt/Formulare Publikationen/Formulare/Versicherung/ DRVB Paket Versicherung__Statusfeststellung.html)

Schöne Grüße

MM

Auch servus,

ja richtig, Du hast das falsch verstanden. Nicht bei dem, was man
nebenher macht, ist man angestellt, sondern bei dem, bei dem man schon
angestellt ist. Eigentlich nicht so konfus, oder?

Grüße
Richard