Freiberuflich? Honorarnote oder Rechnung?

Hallo liebe Experten, ich hoffe, ich habe im richtigen Brett gepostet.

Ichbin in folgende Situation geraten: meine Bekannten haben mich vor kurzem angerufen und mitgeteilt, dass eine Firma mich als Übersetzerin bzw. Dolmetscherin brauchen würde, mit der Option, daraus könnte später ein Job werden (bin arbeitssuchend).
Nachdem ich heute nun bei der Firma war und gedolmetscht habe (einmalige Leistung?), soll ich nun für meine Dienstleistung eine Rechnung schicken.

Da ich bis jetzt immer nur privat für Bekannte übersetzt habe, weiss ich nicht so genau, ob es eine Rechnung oder eine Honorarnote sein soll, wo genau ist denn der Unterschied?

Habe stundenlang zu diesem Thema im Internet gestöbert und habe noch herausgefunden, dass ich keine MwSt (UsSt?) in der Rechnung bzw. Honorarnote ausweisen darf (nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG ?).

Ich bin mir über diese Sachen überhaupt nicht sicher, kann mir bitte jemand etwas genaueres sagen?

Danke im voraus für euere Antworten,

LG,

Xana

Hi !

Es gibt keine rechtliche Vorschrift, die für Übersetzungen zwingend den einen oder den anderen Begriff vorsieht.

Meines Erachtens kann man aber mit dem Begriff „Honorarnote“, der rechtlich auch nicht geschützt oder nur für bestimmte Berufsgruppen vorgesehen ist, beim Auftraggeber mehr Eindruck schinden, als mit dem allseits bekannten Wort „Rechnung“.

Welcher Begriff verwendet wird, sollte daher auch davon abhängen, welche Außenwirkung beabsichtigt ist:
Honorarnote = gehobene, edle Leistung
Rechnung = Standard, Massenabfertigung

BARUL76

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Servus Barul,
Servus Xana,

die ebenfalls edle Bezeichnung „Liquidation“ ist vielleicht nicht so gut, weil sie beim Leser alle möglichen Ängste mobilisieren könnte, in diesen lausigen Zeiten…

Schöne Grüße

MM

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Servus Xana,

zum Thema Umsatzsteuer: Den Begriff „Mehrwertsteuer“ gibts im deutschen Steuerrecht nicht. Für Internet-Recherche ist der Begriff Umsatzsteuer, abgekürzt USt, sinnvoll, weil er zu den relativ seriöseren Fundstellen führt.

Im übrigen ist das Ergebnis Deiner bisherigen Recherchen korrekt. Wenn der Auftraggeber wegen der USt mault, genügt der Verweis auf den von Dir zitierten § 19(1) UStG.

Am Rande: Insbesondere außerhalb der Standards Englisch, Französisch, Spanisch keinesfalls einen Wortpreis von 8…10 Cent, je nach Schwierigkeitsgrad, unterbieten lassen! 8 Cent vom Endkunden sind schon extrem billig, aber man sieht bereits Agenturen, die Übersetzern 2…3 Cent anbieten wollen. No pasaran!

Schöne Grüße

MM

die ebenfalls edle Bezeichnung „Liquidation“ ist vielleicht
nicht so gut, weil sie beim Leser alle möglichen Ängste
mobilisieren könnte, in diesen lausigen Zeiten…

Stimmt, ich bin jedes mal erschrocken, wenn ich das gelesen habe.

Gruß JoKu