Freiberuflich / Krankengeldtarif / GKV-Wechsel

Hallo,

Ab 03.12.08 werde ich (mit Gründungszuschuss) freiberuflich tätig sein.
Ich bin bis dahin pflichtversichert bei der GKV (Securvita BKK). Ich möchte mich als Freiberuflerin auch weiterhin bei der GKV freiwillig versichern und zwar mit Kranken(tage)geld.
Ab Januar 2009 muss man für die Krankengeldversicherung einen Zusatztarif bei der GKV abschließen (sofern sie sich nicht bei „einer Privaten“ absichern (können)).

Ich habe einige Tarife geprüft (TK, GEK, Barmer), aber: viele GKV haben bisher noch keine Tarife im Angebot, darunter auch die Securvita (dort soll es um den 12.12. herum so weit sein).
Wenn man vorher mit Krankengeld versichert war, greift der neue Tarif auf Antrag ab dem 1.1.09 sofort, ist man aber vorher nicht krankengeldversichert gewesen bei der GKV hat man eine Wartezeit von 3-6 Monaten!
Jetzt kommt der Clou: Wenn man sich für einen Tagegeld-Tarif entscheidet ist man 3 Jahre an die GKV gebunden!

Wenn ich jetzt kündige bin ich ja noch im Januar in meiner bisherigen GKV (wegen der Kündigungsfrist) und käme dann automatisch in die 3-jährige Tarif-Bindung rein, wenn ich die Tagegeldoption wähle.
Wähle ich es ohne Tagegeldoption bis zur Kündigung im Februar, habe ich bei den anderen Versicherungen die Wartezeit von bis zu einem halben Jahr.

Wie kann ich jetzt verfahren? Bei meiner bisherigen GKV möchte ich mich natürlich nicht „blind“ mit Tagegeldoption versichern, weil ich keine Ahnung habe, was sie letztendlich anbieten werden (Die Schwankungsbreite der GKV ist doch recht groß, sowohl in Leistung als auch in Preis der Prämie.)

Hat jemand einen Vorschlag, wie das Problem zu lösen ist?
Gilt auch für diese Situation die Kündigungsfrist von 2 Monaten oder gibt es eine Sonderregelung?
Gibt es eine Stelle, Amt oder ähnliches, an die ich mich wenden kann?

Dank vorab für’s Mitdenken und für jeden nützlichen Hinweis.

Hünde

Hallo,
das Krankentagegeld kann auch über eine Private Krankenversicherung
abgesichert werden.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,
das Krankentagegeld kann auch über eine Private
Krankenversicherung
abgesichert werden.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,
sollte es nach Möglichkeit (Gesundheitszustand)auf jeden Fall!
Grüsse
A.

Hallo,
Die Angebote der privaten Krankenversicherer stehen ja nur den „pumperl-gesunden“ Menschen offen :wink:, es sei denn sie sind Super-Verdiener (was man in der Gründerzeit eines Unternehmens ja nicht ist…)
Oder gibt es etwa schon die ersten Basistarife ohne Gesundheitsprüfung von den privaten Versicherungen?
Gruß
Hünde

Hallo,
das Krankentagegeld kann auch über eine Private
Krankenversicherung
abgesichert werden.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,
Die Angebote der privaten Krankenversicherer stehen ja nur den
„pumperl-gesunden“ Menschen offen :wink:, es sei denn sie sind
Super-Verdiener (was man in der Gründerzeit eines Unternehmens
ja nicht ist…)
Oder gibt es etwa schon die ersten Basistarife ohne
Gesundheitsprüfung von den privaten Versicherungen?
Gruß
Hünde

Hallo,
Frau, 30 Jahre und pg kann 100 Euro ab dem 43ten Tag ab 22,40 Euro absichern. (mtl.)
Ja, ohne Gesundheitsprüfung geht auch - jedoch wo anders und im geringeren Umfang.
Auch in der Gründerzeit war dieser Baustein schon ein wichtiger. Wenn man um die Zusammenhänge weiß, sollte man darauf nicht verzichten. Es könnte der Rettungsanker sein.
Grüsse
A.

Hallo,
das Krankentagegeld kann auch über eine Private
Krankenversicherung
abgesichert werden.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,
die selbständige Tätigkeit noch im alten Jahr beginnt wird auch die
Einstufung noch im alten Jahr beginnen. Das Recht gilt also noch, d.h.
Versicherung mit Krankengeldanspruch, also ohne Wartezeit.
Ab 01.01.2009 dann die Zusatzversicherung (Krankengeld) wählen, das
bedeutet dann auch keine Wartezeit. Im neuen Jahr dann in aller
Ruhe nach evtl. besserem Angebot umschauen und ggf. wechseln.
Da dann bisher eine Krankengeldanspruch bestand bei der neuen Kasse
dann auf sofortigen Anspruch bestehen.
Gruß
Czauderna

Hallo,

Danke für den Hinweis.
Ich habe dazu noch eine Frage: ich hatte die Regelung so verstanden, dass ich wenn ich ab 01.01.09 die Krankengeld-Zusatzversicherung bei der GKV wähle für 3 Jahre (!) gebunden bin und eben nicht mehr kündigen bzw. wechseln kann.
Oder?

viele grüße
Hünde

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo und vielen Dank für die rege Beteiligung,

Frau, 30 Jahre und pg kann 100 Euro ab dem 43ten Tag ab 22,40
Euro absichern. (mtl.)

was heißt „pg“?

Ja, ohne Gesundheitsprüfung geht auch - jedoch wo anders und
im geringeren Umfang.

und ohne Gesundheitsprüfung geht auch? bei einem privaten Versicherer?
Wie finde ich diesen oder ähnliche Anbieter ohne Gesundheitsprüfung? Beim ersten Check im Netz war ich erfolglos…

viele Grüße
Hünde

Auch in der Gründerzeit war dieser Baustein schon ein
wichtiger. Wenn man um die Zusammenhänge weiß, sollte man
darauf nicht verzichten. Es könnte der Rettungsanker sein.
Grüsse
A.

Hallo,
ja, das könnte durchaus möglich sein - leider, aber es lohnt sich darüber nachzudenken. Der normale Beitrag ist bei allen Kassen gleich,also kommt es auf den Zusatztarif alleine an. Ich denke, allein
aus Wettbewerbsgründen wird der Tarif der jetzigen Kasse nicht viel
schlechter sein als der der Konkurrenz. Wenn man nun wirklich Wert
auf den Verzicht der Wartezeit legt dann wären die drei Jahre da noch
das geringste Übel. Wenn nun kein Krankengeld genommen wird und ein
Wechsel in eine andere Kasse erfolgt dann könnten aber auch dort die drei Jahre „drohen“ zzgl. der Wartezeit.
Ein Wechsel in die PKV wäre zwar eine Alternative, aber man muss wissen,das der Weg zurück in die PKV als Selbständiger dann nicht mehr möglich ist.
Gruss
Czauderna

Hallo,

vielen Dank für die rege Beteiligung!
nach meiner Recherche sind die 3 Jahre Bindung bei für alle GKV gleich festgelegt.
Die Schwankungsbreite des Angebots ist groß:
z.b. 30 Euro Krankengeld-Tagessatz für einen 38jährigen ab dem 15 Tag für 20 Euro Beitrag pro Monat (diese GKV zahlt dann max. 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren)
z.B. 30 Euro Krankengeld-Tagessatz für einen 38jährigen ab dem 15 Tag für 40 Euro Beitrag pro Monat (diese GKV zahlt dann aber auch bis zu 78 Wochen lang innerhalb von 3 Jahren!)

Es ist also nicht nur die Frage der Beitragshöhe (in dem Fall 20 Euro differenz pro Monat, was auf 3 Jahre hochgerechnet für einen Gründer schon gut überlegt sein will). sondern auch ein enormer Unterschied des Leistungsumfangs der unterschiedlichen GKV.
Welche Variante „meine“ GKV austüfteln wird steht in den Sternen. Da tappen wir noch alle im dunkeln, weil die meisten GKV ihre Tarife noch nicht berechnet und veröffentlicht haben.
Insofern wähle ich wohl als kleineres Übel die Wartezeit, um mich nicht an einen eventuellen Tarif zu binden, der nicht zu mir passt.
Dieses gesetzliche „No-Mans-Land“ dieses Teils der Gesundheitsreform finde ich skandalös! Hat die Ulla wohl nicht richtig nachgedacht… :-/

Hündele

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Nochmals informieren
Hallo,
ich weiss definitiv das folgendes möglich ist.
Beginn der selbständigen Tätigkeit vor dem 31.12.2008
Versicherung mit Krankengeld.
Ab dem 01.01.2009 kein Wahltarif bei alter Kasse abgeschlossen -
Mitgliedschaft wird gekündigt - ab 01.02.2009 Mitgliedschaft in
neuer Kasse (welche das ist darf und kann ich nicht sagen), dort
Wahltarif - die Kasse verzichtet auf die Wartezeit !!!
Allerdings - die drei Jahre sind Fakt (Gesetz)
Gruß
Czauderna

Hallo,

vielen Dank für den Tip, na dann suche ich nochmal, das wäre eine gute Option!
viele Grüße
Hünde

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