Freiberuflich Künstler: Ware mit anderer ersetzen?

Ich habe Fragen zum Freiberuf.
Wenn man freiberuflich gemeldet ist, muss man Kategorien angeben in denen man arbeitet. In künstlerischen Bereichen werden ja oft Waren veredelt und dann weiterverarbeitet, z.B. im Textilbereich.

Wenn man nun diese Waren austauschen möchte durch eine andere Sorte, was muss man rechtlich beachten?

Ist es möglich diese Waren einfach zu verkaufen (also natürlich mit Rechnung und ausgewiesener MwSt. soweit vorhanden), obwohl diese Ware nicht veredelt ist?

Muss das dem Finanzamt extra gemeldet werden oder reicht die Angabe bei der Steuer/Buchhaltung im folgenden Jahr?

Ohne Gewinnabsichten, muss es dann zum genauen Preis verkaufen, wie es eingekauft wurden oder kann man auch zu einem Preis verkaufen der durchschnittlich auf dem Händler-Markt ist, der dann eventuell auch wenige Cent teurer ausfallen könnte, z. B. wegen jährlichen Preisanstiegs?

Über Antworten und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

Vielen herzlichen Dank!

Hallo,

diese Fragen kann ich leider nicht beantworten.
Ich bin wohl künstlerisch tätig, habe aber kaum
Verkäufe die für das FA relevant wären.
Sorry.

Herzlichst
Tünnes

Hallo ???,

sorry, das ist ein ganz heftiges Terrain!
Und auch nicht mein „Fachbereich“. Im Bereich IT hätte ich die eine oder andere Sache klarstellen können, aber hier?

Ich würde dringend die Beratung eine vernünftigen(!) Steuerberaters empfehlen. Da kann man ganz schnell viel falsch machen.

Beispiel: Ein Bekannter von mir ist selbständiger Grafik-Designer. Nach mehr als 10 Jahren soll er jetzt aus Finantsamtssicht nicht freiberuflich sonder gewerblich tätig gewesen sein!

Jetzt drohem ihm UsSt- und Gewerbesteuernachzahlungen in 5 stelliger Höhe. Plus kosten für Gutachter, Steuerberater usw.!

Also, vorher sich verbdinlich informieren und dabei keine Kosten sparen! Die Geldausgabe lohnt sich!!!

Hallo Roto4Nature,

daß Sie als Künstler auch mal „Auslaufware bzw. Rohstoffe“ verkaufen ist ganz normal. Bei den „Kategorien“ geht es nicht direkt darum, daß Sie jetzt NUR Kunstwerke verkaufen dürfen. Wichtig ist, daß Sie nicht plötzlich „Branchenfremde“ Geschäfte abwickeln, wie den Verkauf von Immobilien o. ä.
Selbst dass wäre aber in gewisser Weise noch vertretbar.
Was sie für Ihre Waren/Kunstwerke/Artikel verlangen ist Ihre Sache. Ob Sie dabei Gewinn machen oder nicht ist dem Finanzamt eigentlich egal (solange sie nicht nur Verlust machen). Das Finanzamt prüft lediglich ob Sie Ihre Geschäfte steuerlicht orgendlich abgewickelt haben und Ihre Buchhaltung dementsprechend orgendlich führen.
Warum sollten Sie aus dem Weiterverkauf von Waren, die Sie zu viel eingekauft haben nicht profitieren? Schließlich hatten Sie ja auch Lagerkosten dafür! Die Frage ist nur ob Sie lang gelagerte Ware zu Ihrem Preis vekauft bekommen…

Viel Erfolg.

Gruß Lore

Hallo Lore,

vielen Dank für Ihre Antwort, so ungefähr hatte ich mir dass auch gedacht. Das wäre sonst ja auch etwas unlogisch gewesen, wenn man dann auf der Ware sitzen bleiben würde, wenn man mal die Marke wechseln möchte.
Haben Sie vielleicht dafür einen Tipp, wo man das rechtliche dazu durchlesen kann?

DANKESCHÖN!