Hallo zusammen,
Wenn jemand der freiberuflich als Fotograf arbeitet, und dann noch nebenbei als Datenerfasser für Hartz4 fragen arbeitet(sprich: Interview mit Harz 4 empfängern, zwecks kontrolle der Leistung auf Provisionsbasis)
Das ganze läuft nur ein paar stunden die woche, und derjenige ist als fotograf freiberuflich beim finanzamt gemeldet. Wenn dann am Jahresende die GuV für das Finanzamt geschrieben wird, gibt er alle umsätze an auch die als datenerfasser, könnte er dafür strafrechtlich belangt werden, da er die zweittätigkeit als datenerfasser nicht gemeldet hat oder ist das dem finanzamt egal solange alles korrekt ist.
ich weiss das ist jetzt sehr verzwickt und nicht gleich einleuchtend. versucht bitte trotzdem da durchzusteigen und mir hilfestellung zu geben
MfG
Servus,
Straftatbestand ist bei der Geschichte keiner gegeben. Der Verstoß gegen die Meldepflicht gemäß Gewerbeordnung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das geht die zuständige Gemeinde etwas an, nicht den Fiskus.
Dem Finanzamt ist es egal, ob eine Tätigkeit legal oder illegal ausgeübt wird. Einkünfte aus Ecstasy-Vertrieb sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und wenn die ordentlich versteuert werden, ist den Ansprüchen des Fiskus Genüge getan.
Steuerliche Konsequenzen können sich daraus ergeben, dass im vorgetragenen Fall die freiberufliche und die gewerbliche Tätigkeit nicht voneinander getrennt sind. Damit wird die selbständige Tätigkeit insgesamt gewerblich. Wenn der Gewerbeertrag (aus beiden Tätigkeiten) insgesamt 24.500 € übersteigt, wird Gewerbesteuer festgesetzt.
Da die beiden Tätigkeiten nur sehr wenige Berührungspunkte haben (z.B. Papier, Telefon, Porto), wären sie mühelos zu trennen: Getrennte Kassen, getrennte Konten, getrennte Materialbeschaffung, getrennte Aufzeichnungen. In diesem Fall würden nur die ALG-II-Interviews dem Gewerbebetrieb zugerechnet.
Schöne Grüße
MM