Hallo!
ich arbeite seit fast einem Jahr freiberuflich als Köchin in 5 verschiedenen Gaststätten. Nur wenn ein Koch krank ist, Urlaub hat, oder mal viel los ist. Es gibt da keine Regelmäßigkeiten. Nun hat mich ein Gastwirt darauf angesprochen, daß sein Steuerberater gemeint hat, es wäre eine Scheinselbständigkeit, und es könnte passieren, daß Sozialabgaben nachzuzahlen sind, stimmt das?
Steuerberater gemeint hat, es wäre eine Scheinselbständigkeit,
und es könnte passieren, daß Sozialabgaben nachzuzahlen sind,
stimmt das?
Nicht unbedingt. Für die Scheinselbstständigkeit müßtest Du einen großen Teil Deiner Einnahmen von einem AG erhalten, ich habe einen Wert von 70 % im Kopf, möchte das aber nicht beschwören. Sind also die 5 Gaststätten in einer Hand, würde die Aussage des StB zutreffen. Sind es 5 verschiedene Eigentümer und die Arbeit verteilt sich einigermaßen gleichmäßig, habt ihr alle kein Problem.
Servus,
die Arschkarte hat in diesem Fall der Arbeitgeber gezogen, weil sich Arbeitnehmeranteile, die nicht einbehalten worden sind, drei Abrechnungen später nicht mehr vom Arbeitnehmer nachfordern lassen.
Freiberufliche Köche gibts nicht, allenfalls gewerblich tätige wären denkbar.
Das setzt aber voraus, dass sie nach der Art ihrer Eingliederung in den Betrieb eigenverantwortlich tätig sind und ferner nicht weisungsgebunden. D.h. ein Koch, der seine Küche, sein Werkzeug und auch die Rohstoffe, die er verarbeitet, selber mitbringt, und lediglich in einem vorgegebenen zeitlichen Ablauf achtzig Essen herbringen muss - für die er dann pro Essen und nicht pro Stunde oder sowas bezahlt wird - ist klar selbständig tätig, ungefähr wie ein Caterer.
Und einer, für den das nicht gilt, genauso klar nichtselbständig. Egal, in wie vielen verschiedenen Beizen er jobbt.
Dem Koch kann das aber gleich sein. Es sind die neunmalklugen Beizer, die die Rechnung nachher bekommen. Und sie bekommen sie, die Sozialversicherung prüft nicht stichprobenhaft, sondern lückenlos im Anschluss.
Schöne Grüße
MM
ich habe ein Gewerbe als Köchin angemeldet, ich dachte immer freiberuflich und selbständig sei das Gleiche. Somit bin ich wohl eher selbständig als freiberuflich. In anderen Branchen geht das ja genauso, siehe Handwerk. Sobald man bei mehreren Kunden arbeitet ist man nicht mehr scheinselbständig.
Servus,
Sobald man bei mehreren
Kunden arbeitet ist man nicht mehr scheinselbständig.
Diese Legende hält sich hartnäckig. Tatsächlich gab es auch kurze Zeit lang vor einigen Jahren den berühmten Kriterienkatalog (Beschäftigung von eigenen Arbeitnehmern, Anzahl der Auftraggeber, eigene Arbeitsmittel usw.) auf Gesetzesebene. Dieser Katalog hatte aber zu keinem Zeitpunkt eine andere Bedeutung, als eben Anhaltspunkte zu bieten.
Im Vierten Buch des Sozialgesetzbuches ist die Sache ziemlich banal formuliert:
>> § 7 Abs 1 SGB IV:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
Daraus ergibt sich klar, dass man mit keinem Klimmzug aus einer weisungsgebundenen eine selbständige Tätigkeit machen kann. Auch nicht damit, dass der Kellner zu vorgegebenem „Einkaufspreis“ seine Schnitzel in der Küche kauft und zu ebenfalls vorgegebenem „Verkaufspreis“ an die Gäste weiterverkauft. Da ist so irrsinnig viel Unfug gemacht worden, um noch die paar Pfennig zu sparen, die die Versicherung von Leuten, die sich eh nicht wehren können, kosten würde…
Schöne Grüße
MM
freiberuflich und selbständig sei das Gleiche. Somit bin ich
Nein, „selbstständig“ ist eher ein Oberbegriff. Es gibt „Freiberufler“ und es gibt „Gewerbetreibende“. Beide sind selbstständig.