Freiberuflich ohne Diplom?

Hallo,

ich plane Anfäng nächstes Jahr mich in die Freiberuflichkeit überzugehen.

Meine Tätigkeit sieht dann vor, aus grafischen Vorlagen reale 3D-Modelle(Plastiken) zu erstellen und in meinem eigenen OnlineShop zu verkaufen. Die Tätigkeit sieht Vorarbeit am Computer vor. Die Plastiken stellt letzendlich ein Partner her.

Brauche ich dafür ein Diplom als Grafiker? Im Prinzip kann ich das genauso gut, was ein Grafiker mit Diplom macht. Wobei ich schon immer der Meinung war, dass ein Diplom keine tatsächlichen Fähigkeiten in diesem Bereich garantieren kann.

Falls dies möglich ist: Kann die Domain zum OnlineShop ein Fantasiename wie „3DWarehouse“ sein? oder muss dies immer über www.vorname-nachname.de zu erreichen sein? Auf der Website würde dann im Impressum natürlich mein richtiger Name stehen. Ich kann solche Sachen natürlich schlecht unter meinem Namen öffentlich verkaufen. Es sei denn ich mach meinen Nachnamen zu einem Markennamen letzendlich, so wie es McDonalds gemacht hat.

Wie muss ich es regeln, wenn ich eine eine Kooperation mit einem Freund eingehen möchte, der sich um den Vertrieb letztlich kümmern würde? Gibt es da Musterverträge oder bestimmte Klauseln die im Vertrag drinstehen müssen?

Gruß

Holzbrett

Hallo zurück,
meine Antworten findest du unter deinen Absätzen.

Viele Grüße
Tom

http://www.finanzen-fuer-freie.de

Hallo,

ich plane Anfäng nächstes Jahr mich in die Freiberuflichkeit
überzugehen.

Meine Tätigkeit sieht dann vor, aus grafischen Vorlagen reale
3D-Modelle(Plastiken) zu erstellen und in meinem eigenen
OnlineShop zu verkaufen. Die Tätigkeit sieht Vorarbeit am
Computer vor. Die Plastiken stellt letzendlich ein Partner
her.

Das würde ich eher als gewerbliche Tätigkeit sehen, wenn Auftragsfertigung und Online-Shop mit im Spiel sind.

Brauche ich dafür ein Diplom als Grafiker? Im Prinzip kann ich
das genauso gut, was ein Grafiker mit Diplom macht. Wobei ich
schon immer der Meinung war, dass ein Diplom keine
tatsächlichen Fähigkeiten in diesem Bereich garantieren kann.

So lange du nicht als „Grafiker“ oder gar „Diplom-Grafiker“ firmierst, brauchst du für diese Tätigkeit kein Diplom.

Falls dies möglich ist: Kann die Domain zum OnlineShop ein
Fantasiename wie „3DWarehouse“ sein? oder muss dies immer über
www.vorname-nachname.de zu erreichen sein?

Nein, es gehen bei der Domain auch Fantasienamen. Allerdings muss in deiner Geschäftskorrespondenz - z.B. auf der Rechnung - dein Name direkt mit dabeistehen.

Auf der Website

würde dann im Impressum natürlich mein richtiger Name stehen.
Ich kann solche Sachen natürlich schlecht unter meinem Namen
öffentlich verkaufen. Es sei denn ich mach meinen Nachnamen zu
einem Markennamen letzendlich, so wie es McDonalds gemacht
hat.

Wie muss ich es regeln, wenn ich eine eine Kooperation mit
einem Freund eingehen möchte, der sich um den Vertrieb
letztlich kümmern würde? Gibt es da Musterverträge oder
bestimmte Klauseln die im Vertrag drinstehen müssen?

Das kommt drauf an, wie eng dein Freund eingebunden werden soll. Soll er den ausschließlichen Vertrieb übernehmen und auch den Online-Shop verwalten? Machst du den Online-Shop selbst und er den „Außendienst“? Sinnvoll dürfte auf jeden Fall eine Provisionsregelung sein, so dass er von jedem verkauften Stück x % erhält.

Gruß

Holzbrett

Das kommt drauf an, wie eng dein Freund eingebunden werden
soll. Soll er den ausschließlichen Vertrieb übernehmen und
auch den Online-Shop verwalten? Machst du den Online-Shop
selbst und er den „Außendienst“? Sinnvoll dürfte auf jeden
Fall eine Provisionsregelung sein, so dass er von jedem
verkauften Stück x % erhält.

Alternative: Er eröffnet ein Gewerbe „Vertrieb von xyz“

Gruß
JK