Hallo,
ich plane Anfäng nächstes Jahr mich in die Freiberuflichkeit überzugehen.
Meine Tätigkeit sieht dann vor, aus grafischen Vorlagen reale 3D-Modelle(Plastiken) zu erstellen und in meinem eigenen OnlineShop zu verkaufen. Die Tätigkeit sieht Vorarbeit am Computer vor. Die Plastiken stellt letzendlich ein Partner her.
Brauche ich dafür ein Diplom als Grafiker? Im Prinzip kann ich das genauso gut, was ein Grafiker mit Diplom macht. Wobei ich schon immer der Meinung war, dass ein Diplom keine tatsächlichen Fähigkeiten in diesem Bereich garantieren kann.
Falls dies möglich ist: Kann die Domain zum OnlineShop ein Fantasiename wie „3DWarehouse“ sein? oder muss dies immer über www.vorname-nachname.de zu erreichen sein? Auf der Website würde dann im Impressum natürlich mein richtiger Name stehen. Ich kann solche Sachen natürlich schlecht unter meinem Namen öffentlich verkaufen. Es sei denn ich mach meinen Nachnamen zu einem Markennamen letzendlich, so wie es McDonalds gemacht hat.
Wie muss ich es regeln, wenn ich eine eine Kooperation mit einem Freund eingehen möchte, der sich um den Vertrieb letztlich kümmern würde? Gibt es da Musterverträge oder bestimmte Klauseln die im Vertrag drinstehen müssen?
Gruß
Holzbrett