Freiberuflich selbständig

Hallo,

ich habe vor, mich in Teilzeit als Freiberuflerin selbständig zu machen.
Zur Zeit bin ich arbeitslos gemeldet (bekomme keine Leistungen) und über meinen Mann familienversichert.

Ab welchem Umsatz/Einkommen muss ich mich denn selbst krankenversichern? Und muss ich auch ein Gewerbe anmelden?

Vielen Dank und viele Grüße
ulla

Servus Ulla,

Ab welchem Umsatz/

der kann beliebig hoch sein

Einkommen

Gesamteinkommen = 1/7 der monatlichen Bezugsgröße für die SV. 2006 = 350 € / Monat. Der Begriff „Gesamteinkommen“ ist ein bissel fummelig und sinnvollerweise mit der zuständigen KV zu klären - dann ists nicht so öffentlich wie hier, kann also detaillierter sein.

muss ich mich denn selbst
krankenversichern? Und muss ich auch ein Gewerbe anmelden?

Als Freiberuflerin i.S.d. § 18 (1) EStG nicht, die Abgrenzung wird auch gewerberechtlich verwendet. Worum geht es genau bei der Tätigkeit? Es gibt gewerblich tätige Psychologen - z.B., wenn sie ihre Fachkenntnisse einsetzen, um Werbetexte zu entwerfen oder Kunden zu akquirieren, was ein nicht Diplomierter auch tun könnte.

Falls freiberuflich im Sinn des zitierten 18(1): Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss nicht bei der Gemeinde, sondern beim Finanzamt angezeigt werden.

Schöne Grüße

MM

Worum geht es genau bei
der Tätigkeit?

Hallo Martin,

danke für die Antwort.
Es geht um eine Tätigkeit als gerichtlich bestellte Betreuerin.

Grüße
Ulla

Hallo Ulla,

dieses ist ein freier Beruf iSd § 18 (1) EStG: Keine Gewerbeanmeldung, Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit beim FA.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

vielen Dank dür deine Hinweise.

Jetzt hatte ich das „klärende“ Gespräch mit der Krankenkasse und es ist tatsächlich so, dass für mich ab einem Einkommen über 350 Eu sofort 277 Eu Kranken- u. Pflegeversicherung anfallen würden.

Wenn ich also, was erstmal realistisch scheint, mit einem Einkommen von 400 Eu im Monat einsteige, dann blieben 123 Eu übrig im Monat, abzüglich noch der Berufshaftpflicht. Kann das wirklich sein?

Den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt kann ich leider nicht beanspruchen, weil ich kein Arbeitslosengeld bekomme.

Gibt’s denn noch irgendeine andere Möglichkeit eines Einstiegs in die Selbständigkeit?

Danke und Gruß
Ulla

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Hallo,

Ab welchem Umsatz/Einkommen muss ich mich denn selbst
krankenversichern?

Du sprichst immer von Umsatz oder Einkommen.
Die Grenze der KK bezieht sich aber „nur“ auf den Gewinn (Einnahmen - Ausgaben).

Du dürftest einige Ausgaben haben: Büromaterial, Fahrtkosten, Telefon, Internet, …

Grüße,
JoKu

Gibt’s denn noch irgendeine andere Möglichkeit eines Einstiegs
in die Selbständigkeit?

Danke und Gruß
Ulla

nur idee:
Das Gewerbe könnte zunächst auf beide Ehepartner angemeldet werden. Dann entfiele auf jeden der halbe Gewinn.
Ob das aber aus Sicht der Krankenkasse legal ist?
Vielleicht kann dazu jemand anders was sagen.

Gruß JoKu

Hallo Ulla, Betreuer ist viel Arbeit für wenig Geld und fällt daher eigentlich auch eher unter ehrenamtliche Arbeit. Als ERsatz für eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist der Job sicher nicht anzusehen, es sei denn du hast vor wie manch anderer der schon durch die Presse ging, sich daraus ein lukratives Nebeneinkommen zu generieren (illegalerdings aber steuerfrei).
Daher, ja das kann angehen, frag aber doch mal beim Gericht nach, ob es nicht auch andere Möglichkeiten der Beschäftigung gibt, als 400 Euro-Minijob kommt ihr beide günstiger weg. Bin aber nicht sicher ob das rechtlich so geht, da ich nur Zweitberufsbetreuer kenn, die durch Sozialvers.Pflichtigen Erstjob abgesichert sind und nur über Einkommensteuer ggf. Abzüge haben.
Sollte dir nicht viel an der zu betreuenden Person liegen (das sie in guten Händen ist) würd ich die Finger von lassen.
Schöne Grüße Susanne

Hallo Susanne,

es gibt die Möglichkeit, hauptberuflich als Betreuer zu arbeiten. Die Bezahlung richtet sich dann nach „Schwere“ des Falls und auch nach der Qualifikation des Betreuers.

Ich habe vor, mehrere Personen zu betreuen, auch schwierigere Fälle. Im Gegensatz zu ehrenamtlichen Betreuungen, für die es wirklich nur eine Aufwandsentschädigung gibt (und es sich meist um einfachere Fälle handelt), kann man das schon mit einer anderen qualifizierten Tätigkeit vergleichen. Ich habe eine Freundin, die lebt ausschließlich davon, betreut aber auch über 30 Personen und hat eine Angestellte. So groß will und kann ich aber zur Zeit nicht einsteigen; ich denke da eher an zunächst etwa 12 - 15 Stunden die Woche.

Viele Grüße
Ulla

Hallo Ulla,

Wenn ich also, was erstmal realistisch scheint, mit einem
Einkommen von 400 Eu im Monat einsteige, dann blieben 123 Eu
übrig im Monat, abzüglich noch der Berufshaftpflicht. Kann das
wirklich sein?

Fast, aber nicht ganz: Berufshaftplicht zählt klar zu den Betriebsausgaben; auch sonst wird einiges anfallen, Fahrten, Telefon, Literatur etc. Zur Berechnung des „Gesamteinkommens“ werden hier meines Wissens die gleichen Kriterien herangezogen wie zur Berechnung der Einkünfte für die ESt: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Heißt: Familienversicherung greift erst dann nicht mehr, wenn nach allen Ausgaben mehr liegenbleibt als die 350 €.

Sonst gibts halt die Bezuschussung durch die Bundesagentur auch bei Selbständigen, falls die Einkommenssituation ALG-II-Kriterien entspricht - was hier nicht der Fall sein dürfte.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

stimmt, die Berufshaftpflicht wird vorher noch abgezogen. Ansonsten ist mir aber klar, dass es sich bei den 350 Eu um den Nettoverdienst handelt, nach Abzug aller Kosten. Wäre das brutto würde ja gar ncihts mehr übrig bleiben.

Nun muss ich wahrscheinlich ziemlich genau rechnen, um diese Grenze bloß nicht zu überschreiten, und wenn, dann aber gleich ordentlich, damit es sich lohnt.

Sonst gibts halt die Bezuschussung durch die Bundesagentur
auch bei Selbständigen, falls die Einkommenssituation
ALG-II-Kriterien entspricht - was hier nicht der Fall sein
dürfte.

Genau.

Vielen Dank und viele Grüße
Ulla

Hallo,
bei meiner Frau verhält es sich ähnlich:
Sie ist bei mir in der Krankenkasse mitversichert.
Sie hat nun die Möglichkeit, für ca. 500-600 Euro in einem Monat diesen Jahres (Dozententätigkeit) dazuzuverdienen. Kann/muss man jetzt diesen Einnahmen ihre Ausgaben (Fahrtkosten, Telefon, Literatur…) gegenrechnen, so dass die Grenze der eigenen Versicherungspflicht (385,- Euro?) nicht überschritten wird?
Danke für Infos,
Gruß
Alex

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Sie hat nun die Möglichkeit, für ca. 500-600 Euro in einem
Monat diesen Jahres (Dozententätigkeit) dazuzuverdienen.
Kann/muss man jetzt diesen Einnahmen ihre Ausgaben
(Fahrtkosten, Telefon, Literatur…) gegenrechnen,

Ja, es geht nämlich um Gewinn, nicht um Einnahmen.

so dass die
Grenze der eigenen Versicherungspflicht (385,- Euro?) nicht
überschritten wird?

Die Grenze (gesetzliche KK) liegt für selbstständige Tätigkeit bei 350,- Euro/Monat (im Jahresdurchschnitt)

Mehr Infos: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
im Downloadbereich gibt es dazu auch eine passende Exceltabelle.

Gruß
JoKu