Freiberuflich Selbstständig anmelden, darf ich das

ich bin Malermeister und als Beamter tätig. Ich möchte nebenberuflich Azubis in Firmen Nachhilfe anbieten, Öl- und Wandbilder malen und plastische Wandgestaltung vornehmen. Kann ich mich als Freiberufler selbstständig machen? und was sollte ich beachten?

Beim Dienstherrn Genehmigung holen, in der Regel ist auch die „Nebentätigkeit“ zeitlich eingeschränkt und dann das Finanzamt nicht vergessen, sowie diverse Versicherungen. Wo findet der Untericht statt, was ist , wenn etwas passiert?

Hallo,

ob du als Beamter ohne schriftliche Zustimmung deines „Dienstherren“ selbstständig tätig werden darfst … ich würde es mir schriftlich bestätigen lassen…

ansonsten sagt EStG §18:

(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1.
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
2.
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,

unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,

die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;…

SOMIT wohl freiberufliche Tätigkeit, jedoch auch meldepflichtig beim Finanzamt!
(Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)

Zudem solltest du die Kleinunternehmerregelung nach UStG §19(1)
wählen, damit keine USt anfällt (>> Dies ist keine rechtliche, steuerrechtliche oder sonstige Beratung, sondern lediglich meine persönliche, subjektive Auffassung

Hallo,
keine Ahnung. Da musst du als Beamter die Erlaubnis deines Dienstherren haben.
Gruß

sorry keine ahnung wie sich eine freiberufliche Tätigkeit mit dem beamtendasein verträgt. Da gibt es sicherlich auflagen, schließlich ist man als beamter staatsdiener :smile:
wenn das bei beamten so ist, wie bei normalsterblichen, musst du einfach bei deiner einkommenssteuererklärung die umsätze, die du als freiberufler erzielt hast im Formular EÜR und in EINNAHMEN AUS EINER SELBSTSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT auflisten. Und damit du auch betriebsausgaben hast, alle belege sammeln, die mit er nebenberuflichen tätigkeit zu tun haben. Sonst gibt es nichts zu bedenken, krankenversicherung ist ja über die hauptberufliche tätigkeit geklärt. Wichtig ist nur, ein bisschen geld sparen für die steuern. Ich rechne da immer mit 10-15% meiner einnnahmen aus nebenberuflicher tätigkeit. Das hat bisher immer gereicht.
viel glück.
LG
Naka