Freiberuflich Steuer und Sozialabgaben

Ich bin seit kurzem selbstständig tätig und stelle mich als Personal für Schwimmbäder zur Verfügung. Dies ist Saisonarbeit und geht nur über 3 Monate pro Jahr.
Es werden nicht mehr als ca. 4000,-€ jährlich in Rechnung gestellt.
Zusätzlich habe ich einen 400,-€ Job als Verkäuferin.
Krankenversichert bin ich privat über meinen Mann mit Beihilfeanspruch.

Was, wie und wann muss ich an Steuern abgeben?

Welche Sozialabgaben sind zu zahlen?

Bitte leicht verständlich erklären - ich habe zwar Abitur, bin aber blond.Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo elkbec,

leider kann ich dir in dieser Frage nicht helfen, da ich zu wenig weiß.
Aber das Finanzamt kann dir sicher in Steuerfragen helfen, probier’s mal mit einem Anruf.

Gruß und alles Gute
Mr. Footnews.

Ich muss Sie leider enttäuchen, da Ich Sie nicht weiterhelfen kann bei diese Frage.

Hallo elkbec,

nach Deiner Anfrage bist Du verheiratet und bei ihm
mitversichert, also auch mit Deinem Mann zur gemein-
schaftlichen Enk.-Steuererklärung verpflichtet. Zum
Einkommen des Ehemannes wird also Dein Eink.€ 4.000

  • € 4.800 für den E 400-Job, also insgesamt € 8.800 hin-
    zugerechnet und aus dem Gesamt-Ehegatten-Einkommen,
    abzgl. aller Werbungskosten, die Steuer- und Abgabe-
    pflicht berechnet Dies gilt nur bei bestehender „Zu-
    sammenveranlagung“ nicht bei „Gütertrennung“!

MfG
Hans

Hallo elkbec,

nach Deiner Anfrage bist Du verheiratet und bei ihm
mitversichert, also auch mit Deinem Mann zur gemein-
schaftlichen Enk.-Steuererklärung verpflichtet. Zum
Einkommen des Ehemannes wird also Dein Eink.€ 4.000

  • € 4.800 für den E 400-Job, also insgesamt € 8.800 hin-
    zugerechnet und aus dem Gesamt-Ehegatten-Einkommen,
    abzgl. aller Werbungskosten, die Steuer- und Abgabe-
    pflicht berechnet Dies gilt nur bei bestehender „Zu-
    sammenveranlagung“ nicht bei „Gütertrennung“!

MfG
Hans.

Zunächst die Frage - gewerblich angemeldet? Entgelt als Rechnung? Wenn ja, steuerlich - Einnahme-/Überschuss Rechnung für die Steuer erstellen.
Mein Rat:
Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausweisen! Auf der Rechnung anfügen: „Kein Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehmer $19 USt-Gesetz.“
19% (MwSt) der Einnahmen auf die Seite legen, da diese bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und evtl. Arbeitsbekleidung dagegen stellen.
Sozialabgaben fallen keine an. Die Krankenversicherung als Gewerbetreibender informieren. Denke da werden sicherlich höhere Beiträge auf dich zukommen; eigentlich privat versichern.

Das wäre mal das Grobe … sicherlich gibt es noch weiteres, aber das bitte mit einem Steuerberater besprechen.

Gruß

Sorry, bin z.Z. nicht in DEU und nichtauf dem Laufenden, was diese Problematik betrifft.

MfG
haegar50170

Hallo,

ich kann Dir in dieser Frage nicht weiterhelfen, bitte wende Dich an Deine zuständige IHK, sie geben sicher Auskunft. Allerdings kann Dir nur ein Steuerberater helfen, da Du auch verheiratet bist und die Zahlung der Steuern und Abgaben sicher dies berücksichtigt.
Ich wünsche Glück in Deinem Job.

Gruß Heide

Sorry, leider sind Steuern in Verbindung mit freiberuflicher Tätigkeit nicht mein Gebiet.
Tut mir leid!:

Hallo,
die Frage bezüglich der Sozialabgaben kann ich leider nicht beantworten.
Bei der Höhe der Steuer kommtes es auf die Höhe des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens an, wenn die Eheleute zusammen eine Steuererklärung abgeben.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo!

Ich bin mir nicht ganz sicher ob Du wirklich Freiberuflich tätig bist (s. Überschrift), da Freiberuflichkeit über die Art der Tätigkeit (künstlerisch, erziehend u.ä.) oder über den genauen Beruf (Arzt, Rechtsanwalt Heilpraktiker…) definiert ist.

Aber egal welche Tätigkeit Du in den Schwimmbädern ausübst und ob Du dadurch wirklich freiberuflich tätig bist, bei Deinen genannten Gewinnzahlen/Jahr, hat dies auf die steuerliche Betrachtung keinen Einfluss, da Du bis 50.000 Euro Gewinn keine Bilanz erstellen musst und bis 17.500 Euro Betriebseinnahmen auch kein sogennanntes EUR-Formular erstellen musst (also gleich wieder vergessen.

Es reicht also wenn Du am Jahresende mit der Einkommenssteuererklärung des Ehemannes (ich gehe von gemeinsamer Veranlagung aus) ein Formular (sog. Anlage S) abgiebst auf der Dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit vermerkt ist.

Diesen Gewinn hast Du mit der sog. Einnahme-Überschussregelung ermittelt:

Auf der einen Seite summiert Du alle Einnahmen (vermutlich Honorare) Deiner selbstständigen Tätigkeit des betreffenden Kalenderjahres, auf der anderen Seite alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen im entsprechenden Kalenderjahr entstanden sind.

Dies können sein: Spezielle Versicherungen (Berufshaftpflicht…), Fahrtkosten, Berufskleidung, Reinigung Berufskleidung, Fachliteratur, Fortbildungen, Fahrten zu Fortbildungen…

(Bitte für alle Ausgaben Belege sammeln oder selbst verfassen (Fahrtkosten) und beilegen.

Am Ende ist der Gewinn die Differenz aus beiden und den musst Du versteuern.

In welche Zeile der Anlage S (4 oder 10 Du ihn einträgst ist dann wieder eine Frage ob freiberuflich oder nicht, sollte aber kein Problem sein da das Finanzamt dies ggf korrigiert und das nächste Mal weißt Du es dann.

Sozialabgaben sind nicht unbedingt mein Spezialgebiet aber nach meiner Einschätzung musst Du keine bezahlen.

Kein Selbstständiger ist verpflichtet der Rentenversicherung beizutreten und da auch keine Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung entstehen entfallen auch hier die Abgaben.

Ob es bei der Beihilfe einen Höchstbetrag selbstständigen Einkommens gibt, das ein mitversicherter Angehöriger verdienen kann, bevor die Beihilfe nicht mehr kostenfrei mitversichert weiß ich nicht.

Ich kann mir aber nicht vorstellen dass ein selbstständiger Rechtsanwalt mit hohem Jahreseinkommen kostenfrei bei seiner Ehefrau, die Beamtin im einfachen Dienst ist, mitversichert ist.

Aber bei Deinen Beträgen sollte dies kein Problem sein.

Ein letztes noch:
Da ich kein Steuerberater bin, übernehme ich für meine Auskünfte, die ich nach bestem Wissensstand gegebn habe keine Gewähr

Gruß

Joachim

Hallo Joachim,
endlich mal brauchbare Antworten. Du hast mir schon sehr weitergeholfen. Vieles denkt man sich oder der eine weiß dies, der andere das.
Aber jetzt bin ich auf jeden Fall schlauer.

Vielen Dank

Hallo elkbec,
sorry, bin auf dem Gebiet Lohn & Gehalt nicht so bewandert, macht bei uns das Lohnbüro.Hoffe, jemand anderes kann Dir helfen. grüsse peggy