Also, ich bin Student und gebe Nachhilfe seid kurzem.
Im Finanzamt meinte man zu mir, ich müsse nichts beantragen, da dies eine freiberufliche Tätigkeit ist.
Ich müsse nur in der Steuererklärung meine Einnahmen angeben.
Nun meine Frage.
In wie weit kann ich meine Ausgaben abgeben bzw. kann ich diese überhaupt angeben ?
z.B. Werbungskosten (Fahrgeld mit Kilometerpauschale usw.)
Prinzipiell unterliegst Du auch als Freiberufler der Buchführungspflicht; das heißt, das Du alle Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen musst;
Der steuerlich releavante Gewinn wird dann entweder durch eine „Einnahme-Überschuß-Rechnung“ ermittelt oder durch „Vermögensvergleich“ (sprich Bilanzierung)…das hängt allerdings von bestimmten Kriterien ab (z.B. Jahresumsatz).
Deine Betriebsausgaben kannst Du also geltend machen – wie sich das mit der Abrechnung der Fahrtkosten über die kilometerpauschale darstellt, weiß ich nicht genau – vielleicht weiß einer der anderen Experten dazu genaueres…
Als Freuberufler bist du nie buchführungspflichtig, weder nach HGB (da kein Kaufmann) noch nach Steuergesetzen (§141 AO), weil die angegeben Grenzen nicht für Freiberufler gelten.
Somit musst du nur deine Einnahmen und Ausgaben (hierzu zählen auch deine entstandenen Fahrtkosten in Höhe von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer) aufführen und somit den Überschuss ermitteln.
Ab 2005 ist hierfür der Vordruck EÜR anzuwenden.
Die Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich wäre generell auch freiwillig als Freiberufler möglich, jedoch bei deiner Tätigkeit wohl etwas übertrieben.
Grüße
Daniel
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