Freiberuflich tätig für 6 Monate?

Hallo Gemeinde,

folgende Annahme:

Max war letztes Jahr über Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) in einer Firma beschäftigt, durch saisonale Gegebenheit befristet.

Jetzt war/ist Max zwischenzeitlich woanders beschäftigt, hat jedoch von dem damaligen Auftraggeber das Angebot bekommen, entweder über die Zeitarbeit oder freiberuflich auf Rechnung (fürn halbes Jahr)

Eigentlich müsste M. sich dann ja selbstständig machen…würde hier ein Freiberufler ausreichen oder müsste hier ein Gewerbe angemeldet werden?
die Tätigkeit wäre 100% nach Ablauf der 6 Monate beendet…

Wenn Max fristgerecht bei der Zeitarbeit kündigt (sagen wir mal Ende Mai auf Ende Juni) und dann den Job beim Arbeitgeber auf 01.07.11 antritt, ist dann noch Ablöse zu bezahlen an die Zeitarbeit?
Der Einsatz läge ja schon fast ein Jahr zurück und wäre insofern keine echte „Übernahme“…

Danke für Infos, Meinungen, Ergänzungen…Tipps auch willkommen…

greetz
derRollo

Hallo,

Eigentlich müsste M. sich dann ja selbstständig machen…würde
hier ein Freiberufler ausreichen oder müsste hier ein Gewerbe
angemeldet werden?
die Tätigkeit wäre 100% nach Ablauf der 6 Monate beendet…

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

Wohl kaum, sofern es sich nicht um eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeit handelt.

Und Achtung: Das riecht doch sehr nach Scheinselbstständigkeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbstst%C3%A4ndi…

Wenn Max fristgerecht bei der Zeitarbeit kündigt (sagen wir
mal Ende Mai auf Ende Juni) und dann den Job beim Arbeitgeber
auf 01.07.11 antritt, ist dann noch Ablöse zu bezahlen an die
Zeitarbeit?

Ablöse müsste, wenn überhaupt, der AG zahlen. Das kommt aber darauf an, was dieser mit der Zeitarbeitsfirma vertraglich vereinbart hat.

Gruß

S.J.

Riecht komisch…
Salü Rollo,

hat jedoch von dem damaligen Auftraggeber das Angebot bekommen,
entweder über die Zeitarbeit oder freiberuflich auf Rechnung
(fürn halbes Jahr)

Hier stellen sich mir folgende Fragen:
1.) Warum ist das eine ernstzunehmende Alternative zum jetzigen Job, wenn Max jetzt offensichtlich einigermaßen regelmäßig von seiner ZA-Firma vermittelt wird?
2.) Ist es tatsächlich eine langfristige Alternative, wenn die Tätigkeit vorher nur zeitlich befristet war?
3.) Was will Max nach den 6 Monaten machen?
4.) Hat Max Anspruch auf Arbeitlosengeld I, wenn er seine Selbstständigkeit wieder aufgibt?

würde hier ein Freiberufler ausreichen oder müsste hier ein Gewerbe
angemeldet werden?

Das kann man ohne konkrete Angabe der Tätigkeit nicht sagen.

die Tätigkeit wäre 100% nach Ablauf der 6 Monate beendet…

Sechs Monate „Vollzeitselbstständigkeit“ bei einem einzigen Auftraggeber sind imho Quatsch. Denn: Ohne weitere, sichere und gut zahlende Auftraggeber wäre Max nicht nur finanziell abhängig und möglicherweise scheinselbstständig, sondern käme monetär in Bedrängnis, denn an höheren SV-Beiträgen (allein die KV+PV mind. ca. 220 EUR/Monat), ggf. Gewerbesteuern, Umsatzsteuern, Versicherungen etc. kommt er nicht vorbei. Vom Organisationsaufwand ganz zu schweigen.

Wenn Max fristgerecht bei der Zeitarbeit kündigt (sagen wir
mal Ende Mai auf Ende Juni) und dann den Job beim Arbeitgeber
auf 01.07.11 antritt, ist dann noch Ablöse zu bezahlen an die
Zeitarbeit?

Dazu kann ich nichts sagen.

Mein Fazit: Das riecht komisch. Vermutung: Der alte AG war mit Max zufrieden, aber nicht genug, um ihn fest einzustellen. Wenn AGs mit Mitarbeitern von ZA-Firmen zufrieden sind, fordern sie sie offiziell noch mal an oder übernehmen sie voll. Imho.

Gruß
sgw