Hallo Gemeinde,
folgende Annahme:
Max war letztes Jahr über Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) in einer Firma beschäftigt, durch saisonale Gegebenheit befristet.
Jetzt war/ist Max zwischenzeitlich woanders beschäftigt, hat jedoch von dem damaligen Auftraggeber das Angebot bekommen, entweder über die Zeitarbeit oder freiberuflich auf Rechnung (fürn halbes Jahr)
Eigentlich müsste M. sich dann ja selbstständig machen…würde hier ein Freiberufler ausreichen oder müsste hier ein Gewerbe angemeldet werden?
die Tätigkeit wäre 100% nach Ablauf der 6 Monate beendet…
Wenn Max fristgerecht bei der Zeitarbeit kündigt (sagen wir mal Ende Mai auf Ende Juni) und dann den Job beim Arbeitgeber auf 01.07.11 antritt, ist dann noch Ablöse zu bezahlen an die Zeitarbeit?
Der Einsatz läge ja schon fast ein Jahr zurück und wäre insofern keine echte „Übernahme“…
Danke für Infos, Meinungen, Ergänzungen…Tipps auch willkommen…
greetz
derRollo