Freiberuflich tätig sein...wie gehe ich vor?

Hallo,
zurzeit arbeite ich im Angestelltenverhältnis, habe aber die
Möglichkeit einige Projekte privat selbst abwickeln zu können.

Wo melde ich mich wegen dem Gewerbe an, wieviel muss ich im Jahr
versteuern? Wie gehe ich am besten vor ?

Danke für die Info´s im voraus.

Liebe Grüße, Frank

Hallo Frank,

als Überschrift wähltest Du freiberuflich…, im Text steht etwas von Gewerbe. Das sind verschiedene Paar Schuhe. Eine freiberufliche Tätigkeit muß man nicht anmelden. Zur Gewerbeausübung brauchst Du einen Gewerbeschein von der Gemeinde/Ordnungsamt/Gewerbeamt.

Was immer Du machen willst, prüfe vorher genau, ob es mit Deinem Arbeitsvertrag kollidiert. Dein Vorhaben klingt danach, während der Angestelltentätigkeit entstandene Kontakte für Arbeiten auf eigene Rechnung zu nutzen. Ohne ausdrückliche Genehmigung durch Deinen Arbeitgeber (schriftlich geben lassen!) kann Dich das den Job kosten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

als Überschrift wähltest Du freiberuflich…, im Text steht
etwas von Gewerbe. Das sind verschiedene Paar Schuhe. Eine
freiberufliche Tätigkeit muß man nicht anmelden. Zur
Gewerbeausübung brauchst Du einen Gewerbeschein von der
Gemeinde/Ordnungsamt/Gewerbeamt.

Ich muss aber doch meine freiberufliche Tätigkeit irgendwo
anmelden, auch alleine wegen der Steuern.Der Auftraggeber will
von mir eine Rechnung bekommen mit der vollständigen Adresse von
mir. Wenn sein Finanzamt die Angeben überprüfen sollte und mein
Finanzamt weiss von nicht, dürfte es doch Probleme geben, oder?

Was immer Du machen willst, prüfe vorher genau, ob es mit
Deinem Arbeitsvertrag kollidiert. Dein Vorhaben klingt danach,
während der Angestelltentätigkeit entstandene Kontakte für
Arbeiten auf eigene Rechnung zu nutzen. Ohne ausdrückliche
Genehmigung durch Deinen Arbeitgeber (schriftlich geben
lassen!) kann Dich das den Job kosten.

Dies ist mir auch klar, ich bin nur noch bis zum 31.10 in der
Firma beschäftigt, da die Auftragslage nicht so rosig aussieht.
Die Kontakte sind privater Natur und ich hoffe dadurch auf
Folgeaufträge. Wenn ich später von der freiberuflichen Tätigkeit
leben kann, dann versuche ich es.

Liebe Grüße, Frank

Hallo Frank,

zunächst ist zu klären, ob es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit nach §18 EStG handelt. Damit sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe gemeint.
Die Einnahmen aus solchen Tätigkeiten werden im Rahmen Deiner Einkommensteiererklärung angegeben. Einer Gewerbeanmeldung bedarf es nicht.

Wenn Du nicht zu den genannten Berufsgruppen gehörst, sieht das Finanzamt eine Anerkennung als Freiberufler sehr eng. Dann ist i.d.R. eine Gewerbeanmeldung für eine Tätigkeit nach §15 EStG erforderlich. Die Gewerbeanmeldung zieht ohne Dein Zutun die Anmeldung Deiner Tätigkeit beim FA nach sich. Außerdem werden sich von ganz allein Handelskammer und Berufsgenossenschaft bei Dir melden. Ertere verlangt jährlich Geld (Du fragst besser nicht, warum und wofür) und Letztere ist für Dich nicht wichtig, solange Du keine Mitarbeiter beschäftigst und auf eine freiwillige Unfallversicherung (billig und gut) verzichtest.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Frank,

zunächst ist zu klären, ob es sich wirklich um eine
freiberufliche Tätigkeit nach §18 EStG handelt. Damit sind
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare,
Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten,
Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende
Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte
Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker,
Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten,
Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und
ähnliche Berufe gemeint.
Die Einnahmen aus solchen Tätigkeiten werden im Rahmen Deiner
Einkommensteiererklärung angegeben. Einer Gewerbeanmeldung
bedarf es nicht.

Wenn Du nicht zu den genannten Berufsgruppen gehörst, sieht

Danke Wolgang,

als Programmierer/Entwickler müßte ich doch auch in diesem
Bereich der freiberuflichen Tätigkeit kommen, oder?

Liebe Grüße,Frank

als Programmierer/Entwickler müßte ich doch auch in diesem
Bereich der freiberuflichen Tätigkeit kommen, oder?

Hallo Frank,

frage dazu das FA. Die Auslegung ist eng, weil mit dem Status als Freiberufler vorteilhafte Besonderheiten verbunden sind. In den technischen Berufen wird das FA i.d.R. ein abgeschlossenes, einschlägiges Studium als ein Kriterium verwenden und darüber hinaus eine Beschreibung Deiner Tätigkeit verlangen. Sofern Du ein Diplom als Ingenieur/Informatiker vorweisen kannst, wird es funktionieren, ansonsten sehe ich nur geringe Chancen auf Anerkennung.

Gruß
Wolfgang

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