Freiberuflich Teile aus anderer Branche verkaufen

Hallo,

mich würde in einer gewisser Sicht der Unterschied zwischen Händler und Freiberufler interessieren. Entschuldigt bitte das seltsame Beispiel, aber mir ist zum erklären nichts besseres eingefallen.

Wenn jemand freiberuflich tätig ist und in einer bestimmten Branche gemeldet ist, kann er dann Einzelstücke aus einem anderen Bereich verkaufen?

Beispiel:
Ein Künstler kauft einen Pinsel zum malen. Er verdient sein Geld mit Bilder malen und verkauft diese Bilder. Jetzt hat er den Pinsel gekauft, die Mwst. vom FA erstattet bekommen und möchte den Pinsel wieder verkaufen, weil es der falsche ist.

Kann der Pinsel als neu mit Rechnung verkauft werden und die MwSt. wieder an das FA abführen?

Es wird keine Gewinnerzielung beabsichtigt, angenommen der Pinsel wird unter Wert verkauft.

Wenn dies ein paar mal im Jahr vorkommt, immer mit verschiedenen Gegenständen, oder auch mal dem gleichen Gegenstand, ist man nicht gleich ein Händler?

Vielen Dank,
die Roto

Hallo,
das ist das Problem von allen Designern, das die Gewerbesteuer und die Künstlersozialkasse betrifft.
Das Problem entsteht, wenn Du irgendeinen Handel treibst (also etwas VERKAUFST).
Du „infizierst“ alle Deine Honorar mit der Gewerbesteuerpflicht (ab 24.000 € Gewinn/Jahr).
Das heisst, alles Honorar werden gerechnet, nicht nur der gewerblich erzielte Gewinn.
In dem speziellen Fall (wenn also keine Gewinnerzielung beabsichtigt ist), würde ich noch einmal explizit einen Steuerberater fragen.

Viele Grüße
Kathrin

sorry. Kann ich nicht beantworten.
LG
Natascha

Hallo,

a besten nachfragen auf dem Gewerbeamt denn ich habe z.B eine Handelsagentur angemeldet und verkaufe Reinigungsmittel auf Party´s, Gewerbe und Privatpersonen, bin aber kein Freiberufler. Sehe mich aber auch nicht als Händler.

Gruß
maunzer

Hallo Roto4Nature

Ich denke mal das dies kein Problem sein sollte.

Levitron
www.kopisoft.de