Kann bei einer freiberuflichen selbständigen Tätigigkeit hauptberuflich (Heilpraktiker) noch ein 400 Euro Job ausgeübt werden? Muss dieser in der Einkommensteuererklärung auftauchen?
Hallo,
Kann bei einer freiberuflichen selbständigen Tätigigkeit
hauptberuflich (Heilpraktiker) noch ein 400 Euro Job ausgeübt
werden? Muss dieser in der Einkommensteuererklärung
auftauchen?
Natürlich kann ein 400 € Job (Minijob) ausgeübt werden. Der Arbeitgeber hat pauschale Beiträge zur KV (nur wenn GKV-versichert) und zur RV zu zahlen.
Bei den Steuern ist entscheidend, ob eine Pauschalversteuerung oder eine Abrechnung über Steuerkarte erfolgt. Bei der Pauschalversteuerung braucht man das nicht in der ESt-Erklärung anzugeben. Bei Abrechnung über Steuerkarte schon durch Abgabe der Anlage N.
Gruß Woko