Freiberuflich und Gewerbe

Hallo,
darf ein Heilpraktiker in seiner Praxis z.B. Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, ohne ein Gewerbe anzumelden, wenn er die Einkünfte in seinen Umsatz einbezieht? Was ist, wenn er Provisionen von Nahrungsergänzungsfirmen erhält wegen Kundenvermittlung? Ist dafür ein Gewerbe nötig?
Danke
Gruß Tina

Servus,

der Verkauf von wasauchimmer ist ein Gewerbebetrieb.

Falls es dem Heilpraktiker irgendwas bringt (ist bei Einzelunternehmen ca. das Wasser für die Suppe oder etwas weniger), besteht die Möglichkeit, die beiden Betriebe strikt (d.h. räumlich, finanziell, administrativ) zu trennen. In diesem Fall können die Einkünfte aus dem Heilpraktikerbetrieb weiterhin freiberuflich bleiben, ohne daß das gleichzeitig betriebene Handelsgewerbe sie „infiziert“.

Strikt bedeutet hier aber tatsächlich strikt - d.h. der für die Trennung notwendige Aufwand dürfte den relativen Vorteil (es hängt vom GewSt-Hebesatz ab, ob es überhaupt einen gibt) übersteigen.

Schöne Grüße

MM