Hallo!
Nach Telefonaten mit 2 Krankenkassen habe ich nicht nur das Gefühl, dass dort sich keiner richtig auskennt sondern habe ausserdem unterschiedliche Aussagen bekommen.
Ich habe schon hier und im Internet geforscht, so richtig klar ist es mir aber nicht, Gesetzestexte sind nicht gerade leicht zu verstehen.(Falls da jemand gute Links hat, schaue ich gerne selber nach!)
Ansonsten, kann mir jemand helfen und sagen, was stimmt und was nicht?
1.KK: wenn man über den Gewinn von 360€/Monat, bzw. 4320€/Jahr kommt, wird automatisch der Beitragssatz von 323€/Monat erhoben (Bezugsgröße 1890€/Monat, bzw. 22680€/Jahr).
Nebenfrage: ist da PV dabei?
2.KK: wenn über 360€/Monat, bzw. 4320€/Jahr, aber unter 840€/Monat, bzw. 10080€/Jahr (die sog. Mindestgrenze, bis 840€/Monat) verdient, wird pauschal 125€/Monat erhoben.
Nebenfrage: ist da PV dabei?
Bin jetzt bei meinem Mann familienversichert.
Fällt man für das ganze Jahr aus der Familienversicherung raus, oder nur für die Monate > 360€? (Falls man das überhaupt so genau trennen kann…)
Wie sieht es ausserdem bei der RV aus? Werde ich da auch als Freiberufler belangt?
Ich hoffe, das ist nicht zu viel.
Vielen Dank für Eure Tips und Hilfen!
Hallo!
Falls zu dieser Frage niemand eine Antwort weiß, gibt es aber vielleicht jemand, der mir raten kann, wo ich das Thema verständlich erklärt finden kann?
Das wäre ganz toll!
Vielen Dank!
Hallo!
Nach Telefonaten mit 2 Krankenkassen habe ich nicht nur das
Gefühl, dass dort sich keiner richtig auskennt sondern habe
ausserdem unterschiedliche Aussagen bekommen.
Ich habe schon hier und im Internet geforscht, so richtig klar
ist es mir aber nicht, Gesetzestexte sind nicht gerade leicht
zu verstehen.(Falls da jemand gute Links hat, schaue ich gerne
selber nach!)
Ansonsten, kann mir jemand helfen und sagen, was stimmt und
was nicht?
1.KK: wenn man über den Gewinn von 360€/Monat, bzw. 4320€/Jahr
kommt, wird automatisch der Beitragssatz von 323€/Monat
erhoben (Bezugsgröße 1890€/Monat, bzw. 22680€/Jahr).
Nebenfrage: ist da PV dabei?
Das stimmt so nicht - die Krankenkasse muss erst mal feststellen ob bei diesem Einkommen überhaupt hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.
PV:ja
2.KK: wenn über 360€/Monat, bzw. 4320€/Jahr, aber unter
840€/Monat, bzw. 10080€/Jahr (die sog. Mindestgrenze, bis
840€/Monat) verdient, wird pauschal 125€/Monat erhoben.
Nebenfrage: ist da PV dabei?
nur wenn keine Hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.
PV = nein
Bin jetzt bei meinem Mann familienversichert.
Fällt man für das ganze Jahr aus der Familienversicherung
raus, oder nur für die Monate > 360€? (Falls man das überhaupt
so genau trennen kann…)
das Einkommen wird normalerweise auf das Kalenderjahr verteilt, nur bei Beginn oder Ende werden Teilzeiträume herangezogen
Wie sieht es ausserdem bei der RV aus? Werde ich da auch als
Freiberufler belangt?
Muesste ein Renten-Experte beantworten
Ich hoffe, das ist nicht zu viel.
Vielen Dank für Eure Tips und Hilfen!
Das stimmt so nicht - die Krankenkasse muss erst mal
feststellen ob bei diesem Einkommen überhaupt hauptberufliche
Selbständigkeit vorliegt.
PV:ja
nur wenn keine Hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.
PV = nein
So ähnlich hatte ich es mir schon gedacht. Wie ärgerlich, wenn man von „Experten“ so schlecht beraten wird - dabei kostete die Verbindung sogar einen Extra-Zuschlag!
Vielen Dank nochmals!