Freiberufliche Arbeit

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein Mensch möchte neben seinem Angestelltenverhältnis freiberuflich tätig werden als Sprachlehrer - was muss er dabei beachten?

muss er sich beim Finanzamt melden?
muss er seinen Kunden Rechnungen schreiben?
wie kann er seine Einünfte nachvollziehbar verbuchen?
muss er seinen Arbeitgeber über die freiberufliche Tätigkeit informieren?

Gruß ina

Hallo,

muss er sich beim Finanzamt melden?

Nein, aber er muss im nächsten Jahr eben eine Steuererklärung abgeben und in dieser dann die Anlage GSE ausfüllen und dort die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit eintragen. Die Einkünfte aus allen Einkunftsarten werden dann einfach zusammengezählt.

muss er seinen Kunden Rechnungen schreiben?
wie kann er seine Einünfte nachvollziehbar verbuchen?

Ich würde den Kunden eine Rechnung schreiben und um eine Zahlung per Überweisung bitten, einfach um die Zahlungen nachvollziehbar zu machen.

Ich weiß nicht, wie das Finanzamt von besagtem Menschen drauf ist, aber von mir wollte das FA noch nie eigene, von mir geschriebene Rechnungen sehen. Der Betrag der Einkünfte hat denen genügt. … Das bedeutet nicht, dass man diese Rechnung nicht schreiben sollte. Ich würde Rechnungen schreiben und diese dann 10 Jahre aufbewahren (Aufbewahrungsfrist).

Das geht übrigens auch per E-Mail. Man kann die Rechnung dann z.B. in Word erstellen, dann macht man mit einem „PDF-Maker“ eine PDF-Datei draus, signiert diese digital und verschickt sie per E-Mail. So ein PDF-Maker ist ein Programm, das es für um die EUR 40,- gab, als ich meinen gekauft habe. Vielleicht gibt’s inzwischen ja auch Freeware oder es ist günstiger geworden. Ich finde aber, auch wenn das Programm EUR 40,- kostet, lohnt es sich, weil man dann keine Portokosten beim Versand der Rechnungen mehr hat und weil die Ablage nur virtuellen Platz auf Festplatte und diversen Backups beansprucht.

muss er seinen Arbeitgeber über die freiberufliche Tätigkeit
informieren?

Das weiß ich nicht. Da sollte er sich mal seinen Arbeitsvertrag genau zu Gemüte führen. Nicht dass er dann entlassen wird, wie diese Bürokraft, die verbotenerweise eine Frikadelle vom Büffet verspeist hat …

Schöne Grüße

Petra

na dann

muss er sich beim Finanzamt melden?

Ja. Es geht hier um die Feststellung der Vorauszahlungen.

muss er seinen Kunden Rechnungen schreiben?

Wenn er bargeldlos einnehmen will, ja.
Mindestens aber Quittungen schreiben bei Bareinnahmen.

wie kann er seine Einünfte nachvollziehbar verbuchen?

Z.B. mit einer Buchhaltungssoftware.

muss er seinen Arbeitgeber über die freiberufliche Tätigkeit
informieren?

Was sagt denn der Arbeitsvertrag?
Sonst ja. Interessenkonflikte könnten bestehen.

Gestzliche Rentenversicherungspflicht für Lehrer beachten!

Servus,

Nein, aber er muss im nächsten Jahr eben eine Steuererklärung
abgeben

In § 138 Abs 1 AO steht aber was anderes: Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss beim örtlich zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

und in dieser dann die Anlage GSE ausfüllen

Hmm - bis wann gabs die Anlage GSE? 2007 oder 2006?

Der Betrag der Einkünfte hat
denen genügt.

Und wie schauts mit § 4 Abs 3 EStG aus?

Das geht übrigens auch per e-Mail.

Dass man damit dem Kunden keine große Freude macht, weil er elektronisch übermittelte Belege auch elektronisch archivieren muss, d.h. je nach seiner eigenen Situation eventuell eine komplettes zweites, paralleles Belegwesen in der Fibu einrichten muss, ist Dir aber schon klar, hoffe ich?

Schöne Grüße

MM

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