Freiberufliche Dozenten gesetzlich versichern?

meine Arbeitskollegin hat mich ganz narrisch gemacht, sie ist
ebenfalls Freiberuflerin wie ich und hatte nun eine Steuernachfrage.

Demnach müßte sie trotz Selbstversicherung zusätzlich noch gesetzlich rentenversichert sein.

Ich bin das nicht, ich habe nur eine private Rentenversicherung
abgeschlossen.

Kennt jemand den Paragraphen oder hat schon jemand mit dieser Sache Erfahrung gesammelt?

Meine Kollegin meinte, dass sogar alles nachgazahlt werden muss und bei knapp 20 % lohnt es sich ja fast nicht mehr freiberuflich tätig
zu werden.

Hallo Heike,

meine Arbeitskollegin hat mich ganz narrisch gemacht, sie ist
ebenfalls Freiberuflerin wie ich und hatte nun eine
Steuernachfrage.

Demnach müßte sie trotz Selbstversicherung zusätzlich noch
gesetzlich rentenversichert sein.

Möglich ist dies. Dies hängt ganz vom ausgeübten Beruf und der möglicherweise gegebenen Versicherungspflicht ab,

Ich bin das nicht, ich habe nur eine private
Rentenversicherung abgeschlossen.

Die kann befreiend wirken, wenn sie vor einem bestimmten Alter abgeschlossen wurde. Das genau müsste ja bei Bedarf klären. Ist aber meines Erachtens nach schon eine Weile her.

Kennt jemand den Paragraphen oder hat schon jemand mit dieser
Sache Erfahrung gesammelt?

Im Sozialgesetzbuch VI finden sich diesbezüglich in den §§ 229, 229a und 230 die Aussagen.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/sgbvi/index.html

Vielleicht klärt das ja schon auf, denn die Befreiungsmöglichkeit wäre ja nur bei Pflichtigen von Interesse :smile:

Gruß
Marco

Hi!

Dies ist tatsächlich unter Umständen so! Dies gehört alles zum Themenbereich Scheinselbständigkeit!

Für die ersten drei Jahre mußt du dir keine Sorgen machen, denn da bist du noch bei Existenzgründung von der Versicherungspflicht befreit - erst danach kann es kritisch werden.

abhängig ist dies u. a. davon, ob du die Kriterien eines Selbständigen erfüllst. Wenn du möchtest kann ich dir gerne das Infomaterial zusenden, was ich von meiner Beraterfirma erhalten habe.

Um diesem Problem zu entgehen (zumal man schnell in den Bereich der Scheinselbständigkeit gerät, was sogar nach meinen Infos strafrechtliche Relevanz haben kann) habe ich bei der BFA den Antrag gestellt meinen Status vom Gesetzgeber festlegen zu lassen. Bei mir wurde die Selbständigkeit daher offiziel anerkannt (vor ca. 2 Wochen), sodaß ich auf jeden Fall keine gesetzlichen Komplikationen zu erwarten habe (obwohl dies bei Informatikern durchaus strittig ist - Glcük gehabt ;o))).
Inwiefern ich zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet bin wird aber noch geklärt - dies wird dann aber auch von der BFA eingeleitet und hier hängt es u. a davon ab, wie umfangreich du dich privatversichert hast! Eine Lebensversicherung von 150DM monatlich wäre da eher albern und du müßtest Rentenversicherung bezahlen. Hängt auch davon ab, wielange du schon versichert bist…

Das Risiko - sofern der Bescheid nicht so positiv ausfällt wie bei mir - trägst aber nicht nur du, sondern auch der „Arbeitgeber“/Kunde denn der haftet ggf. zum größten Teil für „überfällige“ Steuern/Versicherungen und müßte sogar deine krankheitsbedingten Ausfälle alle - auch nachträglich - bezahlen!

An Deiner Stelle würde ich mal nen gescheiten Steuerberater aufsuchen - der kann dir das genauer erklären und wie gesagt kann ich dir meine Unterlagen zusenden…

Bernd

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