Freiberufliche Fotografin ohne Ausbildung

Hallo!
Ich möchte gerne freiberuflich als Fotografin tätig werden, also praktisch mein Hobby zum (Frei-)Beruf machen, habe aber eben keinen offizielle Ausbildung geschweige denn Abschluss als Fotograf.
a) Darf ich das, oder gibt es bei den Fotografen sowas ähnliches wie beim Handwerk eine Innung etc?
b) Wer kennt eine gute Site, die sich genau mit diesen Dingen beschäftigt, also freiberufliche Tätigkeiten?
Vielen Dank für die Antworten, gerne auch per mail,
Daniela

Hallo Daniela,

die einzigste Möglichkeit, die ich mir vorstellen kann, ist über den Ausweg „Künstler“ zu gehen, denn Freiberufler kann man nur sein, wenn man gewissen Berufsbildern angehört (Ärzte, Rechtsanwälte, Unternehmensberater,… und eben auch Künstler).

Nachhaken würde ich da beim Gewerbeamt oder auch bei Künstler-/Designerverbänden.

Wichtig ist, dass Du keine Ware verkaufst (sonst geht es in den Einhelhandel über), d.h. Du darfst Bilder verkaufen, aber keinen Handel für Bilderrahmen machen.

100% genau kenne ich mich da aber nicht aus. Einige Freunde von mir studieren aber Design (bisher noch ohne Abschluß) und arbeiten nebenher auch freiberuflich (Grafitti-Aufträge, Internet-Auftritte, Zeitschriften…)

Grüssle

Sven

Hallo Daniela,

als Fotografin bist du Künstlerin solange du keine Porträts (Fotos von Menschen) machst. Sonst ist es ein Handwerk, dann mußt du in die Handwerksrolle eingetragen sein, einen Meisterbrief haben etc.
Erkundige Dich bei der Handwerkskammer in Deinem Wohnort.

Gerhard

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Hallo Gerhard,

ein Hoch auf unser tolles Handwerksrecht !!!

Habe noch ein Beispiel:

Ein Raumgestalter (=handwerksähnlicher Raumausstatter) darf eine Gardinenstange montieren, wenn an dem Fenster schon mal eine montiert war (auch wenn er keines der Löcher verwenden kann), nicht aber an einem Neubau !!!

Lino- und PVC-Böden dürfen ohne Meister verlegt werden, obwohl die Reklamationsquote dort am höchsten ist, einen Teppich darf man aber nicht vollflächig verkleben ohne Meister zu sein.

Ähnlich ist’s mit Laminat / Fertigparkett: kein Unterschied bei der Verlegung, nur beim Parkett braucht man einen Meister.

Wenn sich dieser Stuss nun durch das ganze Handwerksrecht durchzieht, wundert mich gar nicht’s mehr !!!

Grüssle

Sven

Hallo Daniela,

als Fotografin bist du Künstlerin solange du keine Porträts
(Fotos von Menschen) machst. Sonst ist es ein Handwerk, dann
mußt du in die Handwerksrolle eingetragen sein, einen
Meisterbrief haben etc.
Erkundige Dich bei der Handwerkskammer in Deinem Wohnort.

Gerhard

Hallo, Gerhard,
ist das tatsächlich so? Bist Du selbst Fotograf? meine „Quellen“ sagen was anderes, dass auch das Ablichten von Menschen in künstlerischer Hinsicht, auch wenn ich die Bilder dann verkaufe, imgrunde als Freiberufler möglich ist, auch wenn man „ungelernt“ ist.
Daniela

Hallo Sven
Was hatt diese Antwort jetzt mit der Frage zutun???
MfG Lippi

Hi Lippi,

sorry, aber die Antwort ist etwas verrutscht.

Sie hat aber in der Tat etwas mit der Frage zu tun. Wenn Du als Fotograf rechtlich gesehen unter „Handwerk“ läufst und dabei erwischt wird, so erkennt die Handwerkskammer das als Schwarzarbeit an, obwohl Du einen Gewerbeschein hast oder freiberuflich arbeitest. Die sind dann sehr radikal und schließen Deine „Firma“ sofort.

Grüsse

Sven