Hallo! Ich habe folgende Frage an die Teilnehmer:
Jemand arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität (halbe BAT IIa-Stelle). Ab welchem Betrag muss er nun, wenn er freiberuflich tätig wird (Schulungen, Seminare, Kurse an der Uni etc. anbieten) und dementsprechend Rechnungen ausstellt, (Einkommen)steuer an das Finanzamt abführen, und wie viel wird das in etwa sein? Es handelt sich um 550 € monatlich, voraussichtlich nicht jeden Monat.
Danke!
hi,
da hier auf dauer schulungen und lehre gemacht wird, handelt es sich um eine freiberufliche tätigkeit (nehme mal an, dass fachliche vorbildung dementsprechend gegeben ist) ab dem 1. euro.
hier wäre zu prüfen, ob die kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG sinnvoll ist (gehe davon aus, da uni bestimmt kein vorsteuerabzugsrecht hat) und demzufolge wäre damit bis zu einem umsatz von 17.500 EUR die umsatzsteuer als „plage“ schon aus deinem sorgenkreis verschwunden.
zur ESt: du musst eine gewinnermittlung nach § 4 abs. 3 EStG erstellen. für diese arbeit gibt es ab 2004 ein extra formular vom finanzamt. vielleicht findest du es irgendwo im netz als pdf mit ausfüllhinweisen, dann weisst du schon mal, wie detailliert du einnahmen und ausgaben aufzeichnen musst. bester tip: alle kontoauszüge, alle belege aufheben! am besten chron. sortieren und das ganze nach barbelegen und bankbelegen auch noch getrennt.
dann ist die einnahmen-überschuss-rechnung am ende des jahres 2004 schnell gemacht. rechnungen solltest du schon ab dem 1. euro ausstellen, und immer eine kopie für dich selbst in einen ordner packen!
zur steuerbelastung: ermittle mal einen gewinn p.a. (bsp. 6.000 EUR), dann 12tel den, also 500 EUR / monat. nun gehst du zu http://www.kgo.de und dort auf lohnsteuerrechner. nun gibts du mal deine letzte lohnrechnung ein (merkst dir die lohnsteuerbelastung die da steht) und erhöhst dein brutto fiktiv um den monatlichen gewinn. die steuermehrbelastung die du nun ausgerechnet hast, kommt so ziehmlich mit dem hin, was du am ende des jahres abdrücken musst. am besten das geld häppchenweise immer auf die seite legen, nicht das im mai 2005 das böse ende kommt, wenn die erklärung zum finanzamt muss.
mfg vom
showbee
Danke!
Laut www.kgo.de müssten entsprechend 150,-€ monatlich von 550,-€ zur Seite gelegt werden.
Laut www.kgo.de müssten entsprechend 150,-€ monatlich von
550,-€ zur Seite gelegt werden.
hi,
das ist ein realistischer betrag, wenn man bedenkt, dass die lohnsteuer vom arbeitslohn (einbehalt durch arbeitgeber) ja nur die steuer für eben diese einkünfte abdeckt.
mfg vom
showbee