Freiberufliche Nebentätigkeit

Hallo,

wer kann mir nähere Informationen zur freiberuflichen Tätigkeit o. besser Nebentätigkeit geben? Ich bin angestellt und möchte nebenher als Tierpsychologe tätig sein. Ich habe keinen blassen Schimmer, wie es rechtlich oder steuerlich aussieht. Soweit ich gelesen habe, ist die IHK nicht dafür zuständig.

Vielen Dank schon mal
Patricia

Servus Patricia,

die IHK ist hier nicht für die (Zwangs)mitgliedschaft zuständig, aber die flächendeckend von den IHKn angebotenen einschlägigen Grundlagenseminare helfen in dieser Situation genauso. Örtlich sind das teilweise auch die Handwerkskammern, die derartige Seminare anbieten. In den freien Berufen auch die Berufsverbände, aber da gibt es wohl noch keinen besonders bedeutenden für Tierpsychologen.

Die zentrale Frage, ob ein Tierpsychologe überhaupt freiberuflich im Sinn des § 18 (1) EStG tätig ist, oder ob es sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, wird allerdings keine der genannten Stellen beantworten wollen. Mit etwas Glück wird mit der Gewerbesteuer bereits in 2007 schon alles anders: Time is on your side…

Diese Frage ist aber ganz zweitrangig und für die Planung des Projektes ohne wesentliche Auswirkung.

Insofern ist also beim Kenntnisstand „keine Ahnung“ der Besuch eines Gründerseminars bei der IHK eine nützliche Sache, da wird auch bloß am Rande über Gewerbesteuer geredet.

Und praktisch alles andere daraus ist im gegebenen Fall anwendbar.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nähere Infos gibt es hier:
http://www.klicktipps.de/ (sehr nützlich für Anfänger)

und hier:
http://www.bremen.de/fastmedia/36/ExistenzgruendungB…

Gruß

der Petz

Servus Patricia,


Die zentrale Frage, ob ein Tierpsychologe überhaupt
freiberuflich im Sinn des § 18 (1) EStG tätig ist, oder ob es
sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, wird
allerdings keine der genannten Stellen beantworten wollen.

Am besten mal fragen, wie es bei anderen Tierpsychologem läuft.
Je weiter weg sie wohnen, desto weniger werden sie in Patricia Konkurrenz fürchten.

Grüße
JoKu

Die zentrale Frage, ob ein Tierpsychologe überhaupt
freiberuflich im Sinn des § 18 (1) EStG tätig ist, oder ob es
sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, wird
allerdings keine der genannten Stellen beantworten wollen. Mit
etwas Glück wird mit der Gewerbesteuer bereits in 2007 schon
alles anders: Time is on your side…

Hm, eine wirklich interessante Frage. Also Psychologen sind Ärzte - wären also erfasst. Das EStG erfasst auch Tieräzte im 18. Allerdings stellen sich zwei konkrete Probleme:

  1. Gibt es in der Tiermedizin einen anerkannten Bereich „Tierpsychologie“ ? Damit verknüpft wäre dann folgendes zu bedenken: Nach dem Gesetz sind Tiere „nur“ Sachen und somit dürfte es schwierig werden, wenn ein solche medizinische Versorung bei Tieren nicht besteht, eine „Sache“ psychologisch zu therapieren.

  2. Könnte evtl. der Hinweis auf „ähnliche Berufe“ -für den Fall das es in der Tiermedizin keine Psychologie gibt- helfen ?

Allerdings könnte man die Sache dann wohl im Falle von Punkt 2. auch vielleicht wieder schnell vergessen, wenn es sich bei dem Tierpsychologen um eine „normale Ausbildung“ handelt und wo insbesondere kein Studium erforderlich ist. Das könnte dann auch gegen eine Einordnung unter den Beruf „Tierärzte“ sprechen.

Hm, interessante Sache :wink:

Hallo!

Nach dem Gesetz sind Tiere „nur“ Sachen…

§ 90a BGB: Tiere sind keine Sachen.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Nach dem Gesetz sind Tiere „nur“ Sachen…

§ 90a BGB: Tiere sind keine Sachen.

Stimmt. Da steht allerdings auch in Satz 2
„Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, …“, was nach h.M. eine Gleichstellung mit dem Menschen bzw. mit denen für ihn geltenden Normen ausschließt.

Servus,

die Frage im Rahmen des 18(1)-Bauchladens knüpft wohl weniger hier

  1. Gibt es in der Tiermedizin einen anerkannten Bereich
    „Tierpsychologie“?

sondern eher an der Verhaltensforschung als Bestandteil der Biologie/Zoologie an. Damit erübrigt sich die Frage, in welchem Umfang eine therapeutische Behandlung des im wesentlichen Reflex- und instinktgesteuerten Verhaltens eines Tieres eine „Person“ des Tieres voraussetzt.

  1. Könnte evtl. der Hinweis auf „ähnliche Berufe“ -für den
    Fall das es in der Tiermedizin keine Psychologie gibt- helfen
    ?

Ja, das ist das grässliche an dem 18(1) EStG, daß er zuerst einen nur aus irgendwelcher Tradition, aber nicht systematisch begründbaren Bauchladen aufzählt und dann schlicht sagt: „und ähnliche“. Welcher Beruf ist (gleichzeitig) dem eines Schiffslotsen und dem eines Dolmetschers ähnlich??

Das Kriterium der Ausbildung ist im Lauf der 1990er Jahre im Zusammenhang mit der oft durch die Instanzen gebrachten Frage, welche Freelancer im IT-Bereich „ingenieursähnlich“ arbeiten und welche nicht, ziemlich verwässert worden. Wenn man jetzt noch die in den letzten Jahren populär gewordenen „Abschlüsse mit Vordiplom“ (Bachelor) berücksichtigt; außerdem die Tatsache, daß der Begründer der Verhaltensforschung in Deutschland, Konrad Lorenz, mit zu seiner Zeit überhaupt nicht als wissenschaftlich zulässig anerkannten Methoden gearbeitet hat, sollte es möglich sein, die Frage über die Rechtsbehelfsstelle bis zum Gutachter durchzustehen.

Fragt sich spätestens dann aber, was es bringt und was es kostet.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

…was nach h.M. eine Gleichstellung mit dem Menschen bzw. mit denen
für ihn geltenden Normen ausschließt.

Der Gleichstellung von Tieren und Menschen bedarf es gar nicht. Es reicht schon die Feststellung, daß Sachen keine Psyche haben, Tiere keine Sachen sind und obwohl es sich nicht um Menschen handelt, Tiere gleichwohl eine Psyche haben. Daß Hunde, Pferde, Katzen & Co. eine Psyche haben, wird niemand bestreiten, jedenfalls kein Entscheider/Richter, der selbst ein Tiere hält und sei es eine zahme Ratte. Wenn man zur Überzeugung kommt, daß Tiere eine Psyche haben, warum sollte man dann nicht Tierpsychologie betreiben können?

Ungeachtet dessen läuft die Frage darauf hinaus, ob das zuständige Finanzamt die Tätigkeit bei den Katalogberufen unter Sonstige einordnet oder nicht. Das wiederum wird vorhersehbar von der Ausbildung der Fragestellerin abhängig sein. Hat die Fragestellerin nur nach eigener Einschätzung „einen Draht“ zu Tieren und fühlt sich zur Psychologin berufen, wird sie eher schlechte Karten haben. Mit einem Hintergrund als etwa Veterinärin oder Biologin sehe ich kein Problem, die Tätigkeit unter die freien Berufe einzuordnen.

Gruß
Wolfgang