Servus,
die Frage im Rahmen des 18(1)-Bauchladens knüpft wohl weniger hier
- Gibt es in der Tiermedizin einen anerkannten Bereich
„Tierpsychologie“?
sondern eher an der Verhaltensforschung als Bestandteil der Biologie/Zoologie an. Damit erübrigt sich die Frage, in welchem Umfang eine therapeutische Behandlung des im wesentlichen Reflex- und instinktgesteuerten Verhaltens eines Tieres eine „Person“ des Tieres voraussetzt.
- Könnte evtl. der Hinweis auf „ähnliche Berufe“ -für den
Fall das es in der Tiermedizin keine Psychologie gibt- helfen
?
Ja, das ist das grässliche an dem 18(1) EStG, daß er zuerst einen nur aus irgendwelcher Tradition, aber nicht systematisch begründbaren Bauchladen aufzählt und dann schlicht sagt: „und ähnliche“. Welcher Beruf ist (gleichzeitig) dem eines Schiffslotsen und dem eines Dolmetschers ähnlich??
Das Kriterium der Ausbildung ist im Lauf der 1990er Jahre im Zusammenhang mit der oft durch die Instanzen gebrachten Frage, welche Freelancer im IT-Bereich „ingenieursähnlich“ arbeiten und welche nicht, ziemlich verwässert worden. Wenn man jetzt noch die in den letzten Jahren populär gewordenen „Abschlüsse mit Vordiplom“ (Bachelor) berücksichtigt; außerdem die Tatsache, daß der Begründer der Verhaltensforschung in Deutschland, Konrad Lorenz, mit zu seiner Zeit überhaupt nicht als wissenschaftlich zulässig anerkannten Methoden gearbeitet hat, sollte es möglich sein, die Frage über die Rechtsbehelfsstelle bis zum Gutachter durchzustehen.
Fragt sich spätestens dann aber, was es bringt und was es kostet.
Schöne Grüße
MM