mich interessiert, inwiefern es möglich ist, eine feiberufliche Tätigkeit auszuüben ohne das dabei Auswirkungen auf die Einkommenssteuer eintreten - ähnlich wie bei Mini-Jobs. Der Verdienst soll monatlich auch nicht die 300-400 € überschreiten.
Dies soll auch tatsächlich lediglich eine Nebentätigkeit darstellen, da eine Beschäftigung hauptberuflich bereits ausgeübt wird.
Nach meiner Recherche gibt es da wohl gewisse Ausnahmeregelungen, die dies mitunter gestatten.
Vielleicht kann mir auch noch jemand beantworten, ob die freiberufliche Nebentätigkeit und das somit erworbene Einkommen auch krankenversicherungspflichtig ist oder ob es da ebenso Ausnahmeregelungen gibt.
Nach meiner Recherche gibt es da wohl gewisse
Ausnahmeregelungen, die dies mitunter gestatten.
…her damit !
ich weiss nix dergleichen…
Vielleicht sind Nebentätigkeiten gemäß § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (z. B. Trainer und Betreuer in Vereinen, Referenten für Volkshochschulen u. a.) gemeint.
Die sind tatsächlich bis zu 1.848€ pro Jahr bzw. 154€ pro Monat steuerfrei.
Ok. Meine Recherche war wohl nicht gründlich genug. Habe festgestellt, dass ich diese Vermutung lediglich in einem anderen Forum entdeckt habe, wo dies als Fakt dargestellt wurde ohne näher darauf einzugehen. Nichtsdestotrotz danke für die Bemühungen - wäre ja zu schön gewesen ,-)
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mich interessiert, inwiefern es möglich ist, eine
feiberufliche Tätigkeit auszuüben ohne das dabei Auswirkungen
auf die Einkommenssteuer eintreten - ähnlich wie bei
Mini-Jobs. Der Verdienst soll monatlich auch nicht die 300-400
€ überschreiten.
Wenn man neben seinen Arbeitslohn noch Nebeneinkünfte hat sind diese bis 410€ im JAHR steuerfrei. Bei Nebeneinkünften von 410€ bis höchstens 820 EUR im Jahr - von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde - kommt der Härteausgleich zum tragen.